Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Zukunftsfähige Siedlingsentwicklung im Landkreis Lüneburg - Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse aus den Fraktionen  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.05.2020    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum
Ort: Kulturforum, Gut Wienebüttel 1, 21339 Lüneburg
2020/087 Zukunftsfähige Siedlingsentwicklung im Landkreis Lüneburg - Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse aus den Fraktionen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss

AV KTA Walter bittet die Fraktionen um ihre Position zu den Vorschlägen der Verwaltung zur Steuerung der Siedlungsentwicklung in der Neuaufstellung des RROP vom letzten Ausschuss am 11.02.2020. Die Diskussion kann anhand der im letzten Ausschuss festgehaltenen Diskussionspunkte erfolgen, die die Verwaltung in einem Foliensatz zusammengestellt hat. (Die Folien sind dem Protokoll beigefügt.)

 

KTA Blume erklärt, dass die CDU die Vorschläge der Verwaltung hinsichtlich der Grundzentren mitträgt. Die besondere Situation einiger Gemeinden kann unterhalb der Ebene der Grundzentren berücksichtigt werden.

 

KTA Prof. Dr. Bonin hrt aus, dass die Beschränkung der Grundzentren auf die vorgeschlagenen Orte durch die Kategorie der Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten (W-Standorte) entschärft wird. Aus übergeordneter Sicht ist zu erkennen, dass eine Erhöhung der Zahl der Grundzentren angesichts der Einwohnerzahlen nicht sinnvoll ist. Die SPD trägt daher den Vorschlag der Verwaltung mit, unter der Bedingung, dass die Einstufung der W-Standorte dynamisch ist.

 

KTA Mues erklärt, dass die Festlegung als Grundzentrum eine Möglichkeit gewesen wäre, die besondere Situation von Deutsch Evern zu berücksichtigen. Entscheidend ist nicht der formelle Status, sondern die Tatsache, dass der besonderen Situation durch die Kategorien der W-Standorte Rechnung getragen wird.

 

KTA Beenen verweist auf den Wunsch der Gemeinden Deutsch Evern, Melbeck und Embsen nach einer umfangreicheren Siedlungsentwicklung, der sowohl als Grundzentrum als auch als aufgewerteter W1-Standort („W1*“) berücksichtigt werden kann.

 

KTA Nass erklärt, dass es in der Samtgemeinde Ilmenau nicht einfach ist, ein klares Grundzentrum zu identifizieren. Hier war der bisherige Weg der Ausweisung mehrerer Teil-Grundzentren eine gute Lösung. Melbeck als alleiniges Grundzentrum auszuweisen, ist schwer vorstellbar; der Ort liegt jedoch in der Mitte der Samtgemeinde.

 

KTA Gros sieht als wesentliches Ziel des Landkreises, eine Zersiedelung zu verhindern. Hier sieht der Vorschlag der Verwaltung zur Neuaufstellung einen anderen Weg als bisher vor. Es ist wichtig, dass der Landkreis nicht jeden Wunsch der Gemeinden erfüllt, sondern eine Steuerung vornimmt. Der hohe Entwicklungsbedarf im Ostkreis sowie die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung an den ÖPNV-Achsen werden im aktuellen Vorschlag zu wenig berücksichtigt. Problematisch sind die umfangreichen Ausnahmen in der Anrechnung von Siedlungsflächen. Für die Umsetzung des Flächensparens muss ausreichend Druck erzeugt werden. Das Erfordernis zur Stärkung des Geschosswohnungsbaus wird unzureichend berücksichtigt, ebenso wie die Digitalisierung. Diesbezüglich erwartet er kreative Antze von der Planung. Für Hohnstorf ist eine Ausweisung als Grundzentrum aufgrund des nahe gelegenen Bahnanschlusses denkbar. KTA Gros wünscht sich eine grafische Aufbereitung, wie sich der Anteil der Siedlungsfläche durch die Flächenkontingente verändernrde und inwiefern die Ziele einer Ausrichtung an den Verkehrsachsen und einer Förderung des Ostkreises damit erreicht werden.

 

BRin Schlag erläutert, dass das vorgeschlagene Konzept einer Zersiedelung der Landschaft und dem Flächenverbrauch durch die Festlegung von Flächenkontingenten statt Wohneinheiten entgegenwirkt. Die Ausnahmen von den Kontingenten beinhalten eine Belohnung für Gemeinden, die Innenentwicklungspotenziale nutzen. Die Möglichkeiten zur grafischen Aufbereitung werden geprüft.

 

KTA Gründel erklärt, dass die Festlegung von ha-Zahlen statt Wohneinheiten begrüßt wird. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, sich ortstypisch zu entwickeln. Der Unterschied zwischen W-Standorten und Grundzentren in den Flächenkontingenten ist im Ergebnis nicht so groß, wichtig sind vielmehr die Möglichkeiten zur Einzelhandelsentwicklung, etwa in Vögelsen.

 

BRin Schlag stimmt dem zu. Die Ausweisungsmöglichkeiten für den Einzelhandel sind durch die Landesplanung vorgegeben. Für Gemeinden ohne grundzentrale Funktion bedeutet die Möglichkeit eines stärkeren Einwohnerzuwachses als W-Standort auch die Anrechnung eines höheren Umsatzes und damit mehr Verkaufsfläche. An vielen W-Standorten ist die Einwohnerzahl ausreichend für großflächigen Einzelhandel. Die mögliche Verkaufsfläche kann im Rahmen des RROP nicht pauschal festgelegt werden.

 

Auf Nachfrage von KTA Blume erläutert Ange Panebianco, dass die Landesplanung die Ausweisung von Standorten mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung ermöglicht, an denen Versorgungslücken im ländlichen Raum durch die Zulassung großflächigen Einzelhandels geschlossen werden können. Im Einzelhandelsgutachten wurden Brietlingen und Handorf als solche Standorte herausgearbeitet. Nach der Beteiligung zum Einzelhandelsgutachten werden nun weitere Vorschläge geprüft.

 

AV KTA Walter bittet um einen Beschluss zum Vorschlag der Verwaltung zur Ausweisung von Grundzentren bei einer noch zu erfolgenden Verschneidung insbesondere mit dem Verkehrsthema und der Prüfung einer weiteren Aufwertung der W1-Standorte im näheren Umfeld Lüneburgs.

 

Der Ausschuss stimmt dem einstimmig zu.

 

BRin Schlag erklärt, dass im weiteren Prozess konkrete Festlegungsvorschläge zu entwickeln sind. Sie verweist hinsichtlich der Kontingente auf den bereits berücksichtigten Entwicklungspuffer von 30%. Die Verwaltung wird sich wie gewünscht noch einmal mit den W1-Standorten im Umfeld Lüneburgs auseinandersetzen.

 

KTA Gründel sieht die Sicherung der Infrastruktur als wesentliches Ziel der W-Standorte. Im Ostkreis sollten W-Standorte ergänzt werden.

 

KTA Prof. Dr. Bonin beantragt das Kriterium ÖPNV-Anbindung für W3 um Schnellbuslinien zu ergänzen.

 

KTA Gros wendet ein, dass der SPNV eine erheblich höhere Leistungsfähigkeit hat und daher nicht mit Schnellbuslinien gleichgesetzt werden kann.

 

Der Fachausschuss stimmt der Ergänzung des Kriteriums ÖPNV-Anbindung von W3 durch regionale Hauptlinien als Richtungsbeschluss mit 2 Enthaltungen zu.

 

BRin Schlag erläutert, dass der Vorschlag der Verwaltung der Förderung des Ostkreises nachkomme, indem die dortigen Gemeinden trotz deutlich niedrigerer Prognosewerte die gleichen Kontingente erhalten wie die Gemeinden im übrigen Landkreisgebiet. Die Gemeinden sind selbst gefordert, auch tatsächlich Einwohner anzuziehen. Die Regionalplanung hat hier keine weitere Steuerungsmöglichkeit. Da die vorgesehene Dynamisierung der Festlegung auch für den Ostkreis gelte, kann sich die Einstufung als Eigenentwicklungsort oder W-Standort durch entsprechende Infrastrukturausstattung verändern.

 

KTA Blume sieht es als problematisch an, das vorgeschlagene Schema pauschal über den gesamten Landkreis zu legen. Daher soll ein Verschieben von Kontingenten von Grundzentren auf Eigenentwicklungsorte und W3-Standorte ermöglicht werden.

 

BRin Schlag betont aus planerischer Sicht die Gefahr, dass die Funktion der Grundzentren geschwächt wird, wenn die Einwohnerentwicklung in stärkerem Maße nicht in den Grundzentren, sondern in anderen Orten erfolgt. Sie weist auf ergänzende Überlegungen zur Förderung des Ostkreises hin, die eine Sonderlösung für den Wiederaufbau geschliffener Siedlungen der ehemaligen DDR sowie für die Belebung etwa von Höfen im Rahmen der Digitalisierung beinhalten.

 

KTA Blume verweist auf die fehlenden Möglichkeiten der Einheitsgemeinde Amt Neuhaus, Kontingente vom Grundzentrum auf andere Orte zu verschieben. Auch Bleckede soll bei einer Reaktivierung der Bahnstrecke mehr Möglichkeiten erhalten.

 

KTA Gründel unterstützt diese Forderung, da im Ostkreis Entwicklungspotenzial gefördert werden muss. Daher soll ein Verschieben von Kontingenten innerhalb von Einheitsgemeinden ermöglicht werden.

 

KTA Gros erkennt eine Zementierung der bisherigen Entwicklung durch die W-Standorte und fordert eine stärkere Berücksichtigung der geplanten Verkehrsachsen.

 

KTA Prof. Dr. Bonin nscht, eine Weitergabe von Kontingenten von Grundzentren auf Eigenentwicklungsorte und W-Standorte zuzulassen. Dies kann unter bestimmte Restriktionen gestellt werden, etwa, dass keine W-Standorte in der Nähe sind. Die Regelung muss für alle Gemeinden einheitlich gelten und dürfe nicht nur auf bestimmte, direkt genannte Gemeinden abzielen.

 

KTA Christmann hebt hervor, dass es nicht überraschend ist, wenn es nicht gelingt den Ostkreis zu stärken, solange eine großgige Entwicklung im Verflechtungsbereich Lüneburgs zugelassen wird. Es werden durch die gerade diskutierte Aufwertung der W1-Standorte im Verflechtungsbereich dort immer mehr Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen. Eine Umsteuerung erfordert, im Verflechtungsbereich zurückhaltender zu sein.

 

KTA Blume sieht gegenüber den ersten Vorschlägen des Gutachtens eine deutliche Verbesserung durch die stärkeren Entwicklungsmöglichkeiten im Verflechtungsbereich. Er schlägt vor, ein Verschieben von Kontingenten auf Eigenentwicklungsorte und W-Standorte zu ermöglichen, wenn dadurch das Grundzentrum nicht beeinträchtigt wird.

 

BRin Schlag bestätigt, dass die Grundzentren nicht geschwächt werden dürfen. Sie weist darauf hin, dass die Festlegung nicht zu kompliziert sein dürfe und sich daher auf alle Einheitsgemeinden beziehen sollte.

 

AV KTA Walter fasst zusammen, dass die Verwaltung das Konzept hinsichtlich der Entwicklung des Ostkreises und der Abgabe von Kontingenten von Grundzentren an Eigenentwicklungsorte und W-Standorte prüfen soll.

 

Der Ausschuss stimmt dem mehrheitlich zu.

 

AV KTA Walter leitet zum nächsten Thema, der Flexibilisierung während der Laufzeit des RROP, über.

 

KTA Blume begrüßt, dass bereits ein Mehr an Flexibilität im Konzept vorgesehen ist. Um auf Sondersituationen ohne aufwendiges Änderungsverfahren reagieren zu können, hält er darüber hinaus eine Öffnungsklausel für erforderlich.

 

BRin Schlag sagt zu, dass die Verwaltung diese Frage bearbeiten wird. Sie verweist darauf, dass grundsätzlich immer Änderungsverfahren möglich sind, die jedoch langwierig sein können. Sie hält etwa eine Ergänzung der Festlegung für denkbar, nach der eine Überprüfung anhand aktueller Prognosen erfolgt. Diesbezüglich müsste eine Abstimmung mit der Landesplanung erfolgen.

 

KTA Gros erklärt, dass etwaige Ausnahmesituationen mit den dann beschlossenen Kriterien und Verteilungssystem bewältigt werden müssen. Da dauerhaft eine Überprüfung der Siedlungsentwicklung stattfinden muss, erkundigt er sich, inwiefern die Verwaltung ein Raumordnungskataster erstellen wird.

 

BRin Schlag bestätigt, dass die Verwaltung die Inanspruchnahme der Kontingente im Rahmen der Bauleitplanung der Kommunen dokumentieren wird.

 

KTA Prof. Dr. Bonin stellt klar, dass die Kontingente keine Verpflichtung beinhalten, diese auch in Anspruch zu nehmen, sondern lediglich eine Option darstellen. Eine Förderung des Ostkreises durch die Reduzierung der Kontingente im Verflechtungsbereich hält er nicht für möglich.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dass die Verwaltung Vorschläge zur Flexibilisierung des Konzeptes erarbeiten soll.

 

Zum Themenfeld Flächenverbrauch schlägt KTA Prof. Dr. Bonin vor, die Festlegung von Flächenkontingenten statt Wohneinheiten wie vorgeschlagen zu bestätigen.

 

KTA Gros bittet um eine grafische Aufbereitung.

 

AV KTA Walter bittet KTA Gros, hinsichtlich seiner Fragestellungen mit konkreten Ideen für die grafische Aufbereitung auf die Verwaltung zuzugehen, die diese dann prüft.

 

KTA Christmann ergänzt, dass ein Überblick gegeben werden sollte, über wie viel Entwicklungsmöglichkeiten im Innenbereich die Gemeinden noch verfügen. Er regt an, Gemeinden mit viel Innenentwicklungspotenzial weniger Kontingente zu geben.

 

BRin Schlag erklärt, dass Flächen mit Baurecht nach § 34 nicht Thema der Raumordnung sind. Wenn die Nutzung von Innenbereichsflächen an mangelnder Verfügbarkeit scheitert, hat die Raumordnung keine Eingriffsmöglichkeit. Ein Abzug von Kontingenten bei bestehenden Innenentwicklungsflächen wäre daher problematisch.

 

KTA Blume weist darauf hin, dass eine gewisse Steuerung durch das BauGB erfolgt, da Innenentwicklungspotenziale ohnehin vorrangig zu nutzen sind und die Prüfung entsprechend nachzuweisen ist. Hier ist die Rechtsprechung durchaus strenger geworden.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich eine Steuerung des Flächenverbrauchs durch Flächenkontingente.

 

Beschluss:

 

 

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 200526_FA_Präsentation_Siedlungsentwicklung (1127 KB)      

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung