Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Erholung und Tourismus - Präsentation und Diskussion der Zwischenergebnisse  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.05.2020    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum
Ort: Kulturforum, Gut Wienebüttel 1, 21339 Lüneburg
2020/036 Erholung und Tourismus - Präsentation und Diskussion der Zwischenergebnisse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ang’e Werner trägt den aktuellen Bearbeitungsstand des Themas „Erholung und Tourismus“ in der Neuaufstellung des RROP vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Bzgl. der von Ang’e Werner vorgeschlagenen Streichung der bisher in der zeichnerischen Darstellung des RROP festgelegten regional bedeutsamen Erholungsschwerpunkte und der Prüfung einer Sicherung der Standorte mithilfe anderer Planzeichen erkundigt sich KTA Dr. Bonin danach, mit welchem Planzeichen der Lopausee zukünftig gesichert werden soll.

 

Ang’e Werner äußert hierzu, dass Amelinghausen aufgrund der Eigenschaft als staatlicher anerkannter Erholungsort in der Neuaufstellung des RROP als Standort mit der Entwicklungsaufgabe Tourismus festgelegt werden soll. Mithilfe dieser Festlegung sollen touristische Einrichtungen und die Erholungsinfrastruktur Amelinghausens gegenüber konkurrierenden Nutzungen geschützt werden. Dies gilt auch für den Lopausee. Außerdem wird geprüft, ob die bisher festgelegten regional bedeutsamen Erholungsschwerpunkte zukünftig als Vorranggebiet regional bedeutsame Sportanlage festgelegt werden können. Allerdings bedarf es hierzu noch weitergehender Prüfungen.

 

Weiterhin schlägt Ang’e Werner vor, die Inhalte zum Standort Luhmühlen in der Westergellerser Heide in der bisherigen Festlegung 2.1 [10] der beschreibenden Darstellung des RROP in der Neuaufstellung zu streichen oder in der Begründung an entsprechender Stelle auf den Standort näher einzugehen. In Verbindung damit schlägt Ang’e Werner vor, die Festlegung des Standortes Luhmühlen in der Westergellerser Heide als Gebiet mit der Entwicklungsaufgabe Tourismus zu streichen, da diese Festlegung nicht nachvollziehbar ist und die für die Festlegung zugrunde gelegten Kriterien nicht bekannt sind.

 

KTA Prof. Dr. Bonin betont, dass es sich hierbei um den Standort Luhmühlen im Bereich der Westergellerser Heide im Landkreis Lüneburg handelt und nicht um den Ortsteil Luhmühlen der Gemeinde Salzhausen im Landkreis Harburg. Es ist erfreulich, dass die Festlegungen des RROP 2010 erfolgreich umgesetzt wurden und daher nun entfallen können. Weiterhin merkt KTA Prof. Dr. Bonin an, dass die Gemeinde Westergellersen beabsichtigt, den Standort weiterzuentwickeln, weshalb die bisherige Festlegung nicht ersatzlos gestrichen werden sollte. In diesem Zusammenhang ergänzt KTA Prof. Dr. Bonin, dass der Landkreis Lüneburg bestrebt ist, den Fledermaus-Schutz bei der Durchführung von Festivals zu verbessern und dass es auch deshalb einer Festlegung zur touristischen Nutzung des Standortes bedarf. Ang’e Werner sagt eine Abstimmung mit dem Fachdienst Umwelt und der Gemeinde Westergellersen zu.

 

KTA Blume bittet darum, bei von der Verwaltung vorgeschlagenen Streichungen oder Ergänzungen im RROP unabhängig vom jeweiligen Thema zukünftig die sich daraus ergebenden Folgen dem Ausschuss für Raumordnung nachvollziehbar darzulegen.

 

KTA Gros weist darauf hin, dass sich angrenzend an den Standort Luhmühlen im Bereich der Westergellerser Heide ein Natura 2000-Gebiet befindet. Vor dem Hintergrund, dass am Standort regelmäßig größere Veranstaltungen stattfinden, sollten bei zukünftigen Festlegungen im RROP naturschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden.

 

BR’in Schlag betont, dass im gültigen RROP Festlegungen vorhanden sind, die nicht mehr nachvollzogen werden können. Daher muss genau geprüft werden, welche Festlegungen in der Neuaufstellung des RROP beibehalten bzw. gestrichen werden sollen. Sie sagt zu, dass die Gemeinden in die Entwicklung der Festlegungsvorschläge einbezogen werden.

 

Ang’e Werner schlägt ferner vor, das Thema der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg zukünftig nicht gesondert im Bereich Tourismus und Erholung zu behandeln. Bei der Metropolregion Hamburg handelt es sich um ein Querschnittsthema, mit dem weitergehende Fragestellungen verbunden sind. Stattdessen soll die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg im Kapitel „Gesamträumliche Entwicklung“ behandelt werden. Seitens des Ausschusses für Raumordnung werden diesbezüglich keine Einwände geäußert.

 

Des Weiteren erläutert Ang’e Werner den Sachstand zum Wassertourismus auf der Ilmenau und empfiehlt, die bisherige Festlegung 2.1 [24] der beschreibenden Darstellung des RROP zu streichen. Als Begründung führt Ang’e Werner an, dass nach derzeitigem Kenntnisstand zukünftig weder motorbetriebener Wassersport noch Fahrgastschifffahrt auf der Ilmenau möglich sein werden. Stattdessen könnte in der Neuaufstellung des RROP eine Festlegung zum Wassertourismus auf den Gewässern des Landkreises Lüneburg formuliert werden. Diesbezüglich sind allerdings noch weitere Belange, insbesondere naturschutzrechtliche Belange, zu prüfen.

 

KTA Gründel stellt klar, dass entgegen der Aussage von Ang’e Werner nicht die Nadelwehre in Bardowick, Wittorf und Fahrenholz in einem baufälligen Zustand sind, sondern die Schleusen. Die Nadelwehre sind funktionsfähig. Allerdings handelt es sich bei den Nadelwehren und den Schleusen um Kulturdenkmäler, die in der Neuaufstellung des RROP aufgegriffen werden sollten. Trotz dieses Status lässt der Bund diese Bauwerke verfallen. Neben den dargestellten Szenarien ist auch die Herrichtung der Schleusen als Nullszenario zu berücksichtigen. Die Nadelwehre sind auch zur Regulierung der Wasserstände intakt zu halten, was unter anderem für die Heide und die Binnenlanddünen von großer Bedeutung ist. KTA Gründel weist außerdem darauf hin, dass die Ilmenau regelmäßig durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg mit Unterhaltungsbooten befahren wird. Aus Sicht von KTA Gründel sind bei der Umgestaltung der Ilmenau der kulturhistorische Wert der Nadelwehre, die Regulierung des Wasserstandes sowie Belange von Natur und Umwelt von Bedeutung.

 

BR’in Schlag weist darauf hin, dass der Schwerpunkt der Diskussion den Wassertourismus auf der Ilmenau betreffen sollte. Die Bedeutung als Kulturdenkmäler kann durch eine Festlegung als kulturelle Sachgüter hervorgehoben werden.

 

Laut KTA Gros ist die Ilmenau auch zukünftig als Wasserstraße zu erhalten. Daher sollte in der Neuaufstellung des RROP auch eine Festlegung formuliert werden. Die Interessen des Landkreises Lüneburg müssen klar zum Ausdruck gebracht werden. 

 

KTA Nass fragt nach einer Erklärung des Begriffs „naturnaher Zustand“ aus der Begründung zur Festlegung 2.1 [24] des gültigen RROP. Ang’e Werner antwortet, dass auf den Begriff zu einem späteren Zeitpunkt im Ausschuss genauer eingegangen werden soll. 

 

KTA Gründel erklärt, dass die Ilmenau nicht in einen natürlichen Zustand zurückgeführt werden sollte, da die eingebrachten Elemente bereits von der Natur besiedelt wurden.

 

KTA Prof. Dr. Bonin betont, dass die Ilmenau nach wie vor eine Bundeswasserstraße ist und der Bund als Eigentümer dazu verpflichtet ist, die Ilmenau entsprechend zu pflegen. KTA Prof. Dr. Bonin empfiehlt, die Umwidmung der Ilmenau in der Neuaufstellung des RROP vorerst nicht zu thematisieren, da sie noch nicht erfolgt ist. 

 

KTA Dr. Voltmann-Hummes gibt hinsichtlich des Wassersports auf der Ilmenau zu bedenken, dass das Umtragen von Booten einer Abstimmung mit anliegenden Grundstückseigentümern bedarf und die Nutzung durch motorbetriebene Boote aussichtslos ist.

 

KTA Gros plädiert dafür, im RROP klar den Erhalt der Ilmenau als Bundeswasserstraße zu formulieren und Nutzungskonflikte, für die der Landkreis nicht zuständig ist, nicht zu thematisieren.

 

KTA Gründel weist auf die begrenzten Nutzungsmöglichkeiten der Ilmenau für Binnenschiffe oder Hausboote hin. Die Abstimmung mit den Eigentümern zum Umtragen von Booten ist unproblematisch, da sich die Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Am Tag des Denkmals wird an den Besucherzahlen deutlich, dass die Schleusen und Wehre eine gewisse touristische Bedeutung haben.

 

KTA Hövermann bittet die Verwaltung um eine Abstimmung mit den Gemeinden zu den touristischen Festlegungen.

 

AV KTA Walter schlägt vor, die seitens des Ausschusses für Raumordnung gegebenen Hinweise in die Erarbeitung einer Festlegung zum Wassertourismus auf der Ilmenau einfließen zu lassen.

 

Anschließend geht Ang’e Werner auf die Festlegung 3.2.3 [03] der beschreibenden Darstellung des RROP ein, nach der eine Erweiterung des Naturparks Elbhöhen-Wendland auf das rechtselbische Gebiet des Landkreises Lüneburg und das gesamte Gebiet der Samtgemeinde Dahlenburg anzustreben ist. Ang’e Werner erläutert, dass die Gründe für die Festlegung nicht bekannt sind und verweist auf das NNatG, wonach die oberste Naturschutzbehörde einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete zu Naturparken erklären kann. Ang’e Werner schlägt vor, die bisherige Festlegung zur Erweiterung des Naturparks Elbhöhen-Wendland in der Neuaufstellung des RROP zu streichen. Seitens des Ausschusses für Raumordnung werden diesbezüglich keine Einwände geäußert.

 

KTA Blume fragt nach dem weiteren Vorgehen der Bearbeitung des Themas Erholung und Tourismus in der Neuaufstellung des RROP.

 

BR’in Schlag antwortet, dass nach der Erarbeitung von Festlegungen für die Neuaufstellung des RROP eine Abstimmung mit den Gemeinden des Landkreises Lüneburg erfolgen wird. Außerdem wird im Rahmen der Berichterstattung zum RROP in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Raumordnung auf den Stand der Bearbeitung und das weitere Vorgehen eingegangen.

 

Beschluss:

 

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 200526_FA_Präsentation_Erholung-Tourismus (839 KB)      

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung