Auszug - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 31.01.2005 (Eingang: 31.01.2005); Sachstand Elbquerung bei Neu-Darchau
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Nahrstedt bezieht
sich auf folgenden Kommentar einer Tageszeitung, der zum Thema Elbquerung bei
Neu-Darchau abgedruckt worden sei: „Es war wie in alten Zeiten. Empörte und
aufgeregte Bürger, die sich von einer übermächtigen Planung überrollt sahen.
Eine Verwaltung, die jovial und bürgerfreundlich sein wollte und deren Vorgehen
schließlich autoritär und manipulativ endete. Gutachter, die nicht begriffen,
dass nicht nur ihre Fachlichkeit, sondern auch ihr Verhalten auf dem Prüfstand
war. Als ob nichts dazugelernt worden wäre, lief der Erörterungstermin zur
Elbbrücke in Neu Darchau nach dem bekannten Muster ab. Es ist sicher nicht
immer leicht, auch noch die abweichendsten Spekulationen ängstlicher Bürger
einer ernsthaften Antwort zu würdigen. Nicht alle, die Einwendungen erhoben,
waren auf Einigung aus. Und immer sind bei solchen Anlässen auch die mehr oder
minder begabten Selbstdarsteller am Werk. Aber wer die Bürger stundenlang
Fragen stellen lässt, ohne eine einzige Antwort zu geben, wer mit ihnen über
Brückendesign reden will, anstatt über die Notwendigkeit des Brückenbaus und
diese Priorität nicht vorher begriffen hat, der muss sich nicht darüber
wundern, wenn ein schöner Erörterungstermin baden geht. Oder war das
einkalkuliert?“ In einer anderen Zeitung sei folgendes abgedruckt worden:
„Zwischen Deichkrone und Brücke gibt es 60 cm Differenz. Radwege könnten dann
auf jeden Fall nicht auf dem Deich verlaufen, stellten die Einwender fest“. KTA
Nahrstedt fragt, ob diese Gegebenheit beim Radwegebau bedacht worden sei und
bittet hinsichtlich des Brückenbaus um einen umfassenden Bericht.
EKR Dr. Porwol erläutert,
dass zwischen Deichkrone und Brücke tatsächlich nur ein geringer Abstand
vorhanden sei. Würde die Brücke vor diesem Hintergrund noch höher gebaut, stelle
dies eine weitere Beeinträchtigung des optischen Feldes dar. Außerdem sei dann
mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Aus diesem Grund habe mit dem Deichverband
sowie allen Trägern Einigkeit bestanden, dass der Radweg an dieser Stelle mit
einer Rampe vom Deich heruntergeführt werde und direkt nach der Brücke wieder auf
den Deich hinaufführe. Diese Lösung sei durchaus vertretbar und auch von den
Einwendern nicht bemängelt worden.
Das derzeit laufende Planfeststellungsverfahren bestehe auf der
Grundlage einer Trassenfestlegung, die im Raumordnungsverfahren 2001
abgeschlossen worden sei. In dem Raumordnungsverfahren, das von 1999 bis 2001
gelaufen sei, sei eine Vielzahl von Trassen untersucht worden. Die Trasse, die
Darchau und Neu Darchau nahezu direkt verbinde, sei auch als die in jeder
Hinsicht verträglichste Trasse festgestellt worden.
Ein Erörterungstermin in einem Raumordnungsverfahren diene laut
Rechtsgrundlage dazu, den Einwendern die Möglichkeit zu geben, die Einwände
nochmals darzulegen, ggf. zu ergänzen und soweit möglich einer Klärung
zuzuführen. Auf einige Einwendungen könne jedoch keine abschließende Antwort
gegeben werden, sie können lediglich zur Kenntnis genommen werden. Im Rahmen
des Planfeststellungsbeschlusses finde dann eine Abwägung statt, inwieweit noch
ergänzende Untersuchungen erfolgen müssen, um entsprechende Antworten auf die
Einwendungen zu geben. Auch in dem vorliegenden Fall ist so verfahren worden.
Einige Gutachten, insbesondere das Verkehrsgutachten, seien zuvor
noch einmal überarbeitet worden. Die Verkehrsprognose sei von 2010 auf 2015 festgeschrieben
worden, außerdem sei eine mögliche Verlagerung des Schwerlastverkehrs durch die
Maut untersucht worden.
Bei den Erörterungsterminen seien teilweise derartig massive
Störungen vorgekommen, die eigentlich nur mit hausrechtlichen Möglichkeiten
hätten gelöst werden können. Hierauf sei jedoch bewusst verzichtet worden, da
von der Verwaltung ein kommunikativer Prozess gewollt sei und die von einigen
Anwesenden provozierte Eskalation vermieden werden sollte.
Die Argumente der Brückengegner seien sehr heterogen und schwer
miteinander vereinbar.
KTA Nahrstedt ist
zugetragen worden, dass das bisherige Verfahren rechtlich angreifbar sei und
unter Umständen dazu führen könne, den geplanten Bau der Brücke zu verhindern.
EKR Dr. Porwol macht
deutlich, dass die Verwaltung Herrn Prof. Stüer als Rechtsbeistand beteiligt
habe, der bereits mehrere Planfeststellungsverfahren begleitet habe. Das
Verfahren sei rechtlich korrekt und haltbar durchgeführt worden.
KTA Staudte bezieht
sich auf die Aussage von EKR Dr. Porwol, dass es in der Tat auf etliche Fragen
keine Antwort gebe, die den Bau der Brücke betreffen. Die Art und Weise wie die
Erörterungstermine abgelaufen seien zeige deutlich, dass die Brücke von den
Bürgern nicht gewollt sei. Die Argumentationen für den Bau der Brücke werden
den Bürgern aufgezwungen.
EKR Dr. Porwol weist
darauf hin, dass der Bau der Brücke durch einen Mehrheitsbeschluss des
Kreistages herbeigeführt worden sei und die Verwaltung diesen Beschluss
ausführe. Dieser Punkt sei jedoch nicht ausschlaggebend. Vielmehr sei es so,
dass es in jedem Fall Gegner dieser Brücke gegeben hätte, auch wenn diese an
anderer Stelle errichtet würde. Weiterhin haben Umfragen in der Gemeinde Amt
Neuhaus ergeben, dass die Brücke gewollt sei.
KTA Weinmann äußert
sich ebenfalls dahingehend, dass die Brücke von den Bürgern in Amt Neuhaus
gewollt sei. Die Ablehnung der Brücke sei eine Arroganz der Brückengegner. Das
Warten auf die Fähre und die große Umwege, die in Kauf genommen werden müssen,
seien eine Zumutung für alle Anwohner. Insbesondere für die Jugendlichen, die sich
um Arbeitsplätze bemühen. Die Brückengegner seien teilweise nicht einmal
betroffene Anwohner, sondern kommen aus dem Hamburger Raum.
KTA Sprinz fragt,
auf welcher Grundlage zu diesem Antrag eine Diskussion bzw. eine
Berichterstattung stattfinde. Der Antrag sei nicht durch den Kreisausschuss
vorbereitet worden und könne laut Geschäftsordnung nur an den Fachausschuss
überwiesen werden.
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EKR Dr. Porwol informiert den Kreistag über den aktuellen
Sachstand. Damit erübrigt sich eine weitere Behandlung dieses Antrages.