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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäftsordnung  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 1
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.03.2020    
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll

 

Vors. Voltmann-Hummes fragt, ob jemand aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer zur Einwohnerfragestunde Fragen an den Landrat richten möchte.

 

Es liegen folgende Anfragen von Bürgerin A , rger B und Bürgerin C aus Lüneburg vor:

 

rgerin A aus Lüneburg stellt folgende Frage: Mein Frage betrifft das Thema Mobilität, Bus und ASM-Verkehr. Als Schwerbehinderte muss ich immer wieder doppelt bezahlen, wenn ich das ASM benutze, weil ich auch für meine Begleitperson bezahlen muss. Mit der Frage habe ich mich schon mal an den Landkreis Lüneburg gewendet. Ich finde das diskriminierend. Im Enddeffekt zahle ich so viel wie mit einer normalen Taxifahrt, wenn ich auf eine Begleitperson angewiesen bin. Meine Frage ist, ob diese Thematik schon auf Kreistagsebene diskutiert worden sei. Sei es beabsichtigt diese Regelung zu ändern, damit schwerbehinderte Menschen zum gleichen Tarif fahren können, wie andere, die ermäßigte Karten haben. Zusammenhängend habe ich noch folgende Frage: Der Landkreis hat mir zurückgeschrieben, was das Thema Busse angeht. Der Platz für Rollstuhlfahrende, den man sich mit Kinderwagen und Rollator teilen muss. Meine Person wird ganz oft stehen gelassen, das melde ich auch oft dem Landkreis Lüneburg über socialmedia. Der Landkreis Lüneburg hat mir zurückgeschrieben, ab dem Jahr 2022 sollen Busse angeschafft werden, die mehr als einen Platz für einen Rollstuhlfahrer haben. Meine Frage geht an die Vertreterinnern und Vertreter der Fraktionen. Sei es beabsichtigt, dieses Verfahren zu beschleunigen? Wann werden die Bushaltestellen endlich barrierefrei, mit erhöhtem Bahnsteig ausgebaut?

 

EKR Krumböhmerhrt auf, dass dem Landkreis Lüneburg der Inhalt der Fragen schon bekannt sei und dass alle Fragen zu einer Frage zusammengefasst werden können: Wie wird der ÖPNV barrierefrei? Das ASM sei ein besonderes Angebot. Die Frage zu der Thematik habe man mit der Fachdienstleitung Frau Srugis besprochen. Es solle ein Weg gefunden werden, damit ihre Begleitperson nicht mehr zu bezahlen bräuchte. Das ganze Thema ASM solle der gesamten Politik nochmal vorgestellt werden. Der Mobilitsausschuss werde darüber diskutieren und sicherlich eine Lösung finden. Viel problematischer sei die Fragestellung, wie man das mit dem Bus schaffen werde. Man habe inzwischen einige Gelenkbusse einsetzen können. Dies sei oft einesung, aber nicht immer. Zu den Haupttageszeiten seien die Multifunktionsflächen belegt und stellen keine Lösung dar. Man suche auch hier nach einer Lösung, was sich als sehr schwierig erweise.

Bei den Bürgersteigen habe man eine Frist zu beachten. Dennoch habe man ein Konzept, welches auch nach und nach von der Hansestadt umgesetzt werde. Man habe nicht nur einen Mitarbeiter,

der sich speziell darum kümmern werde, sondern es liegt auch ein integriertes Mobilitätskonzept vor. Die Gemeinden und Städte arbeiten daran, dass alle Haltstellen behindertengerecht umgebaut werden. Man sei in der Umsetzung dabei.

 

 

rger B aus Lüneburg stellt folgende Fragen:

1. Aus welchem Grund und auf welcher rechtlichen Basis wurde von wem entschieden, dass Behindertensport oder Sportteilnahme von Menschen mit Behinderung nicht Teil der Aufgabenstellung der Arena Lüneburger Land sind?

 

Zusatzfrage 1. Der Bau der Arena ist bereits im Rohbau weit fortgeschritten. Wie wird sichergestellt, dass die von uns in unserer Stellungnahme aufgezeigten Verstöße gegen die Regelungen von barrierefreiem Bauen nicht durch den Baufortschritt zementiert werden, um sie dann mit Verweis auf hohe Änderungskosten nicht mehr abzustellen?

 

Zusatzfrage 2. Wann stellt die Kreisverwaltung dem Behindertenbeirat die seit Monaten angeforderten Unterlagen (u.a. Nutzungskonzept, Betreiberkonzept, Shuttlekonzept, Brandschutz- und Fluchtwegkonzept, Bau- und Ausstattungsbeschreibung) zur Verfügung, um eine abschließende Stellungnahme zu ermöglichen?

 

Ltd. KVD Maul anwortet auf die gestellten Fragen des Bürgers B aus Lüneburg.

 

Antwort auf Frage 1:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 die Zielkonfiguration für die Arena Lüneburger Land (Vorlagen-Nr.: 2017/183) und die (Vorlagen-Nr.: 2017/170) mit der Priorität auf kommerzielle Veranstaltungen beschlossen. Seitens des Projektleiters wurde diese in der Kreistagssitzung am 13.05.2019 noch einmal beschrieben:

 

Welche Nutzungsmöglichkeiten in welche Ausprägung lässt das Bau- und Betriebskonzept zu?“

 

Nach den beschlossenen (z.B. Vorlage 2017/183) Vorgaben zur Planung und Ausführung sowie mit Blick auf den Betreibervertrag bauen wir eine Multifunktionale Sport- und Veranstaltungshalle für kommerzielle und nicht kommerzielle Events, wie Konzerte, Bälle, Tagungen, Messen, Flohmärkte, Feiern usw. Hochklassige Ballsportligenspiele, Sportgalas, große Turniere u.ä. sind auch vorgesehen.

Eine Nutzung für Schul-, und Hochschul- und Breitensport ist ebenfalls, aber nur mit größeren, aus Konzeption und Betriebsabläufen resultierenden Einschränkungen (Lage der Halle, eingeschränkte Terminplanung, fehlende Sportgeräte bzw. Lagermöglichkeiten, keine Trennvorhänge, Aufwand für Verlegen und Aufnehmen des Sportbodens, Konzeption und Zahl der Umkleiden usw.) möglich. Insoweit ist angedacht, in der Arena im wesentlichen Volleyball aller Facetten u.ä. zu konzentrieren und die gewonnenen Freiräume in unseren Sporthallen für andere Sportarten vorzusehen.“

Die entsprechende Planung wird nach der Entscheidung des Kreistags vom 31.08.2019 weiterhin umgesetzt.

 

 

 

 

 

Antwort auf Zusatzfrage 1:

 

Die Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung, die sich auf die Barrierefreiheit beziehen und sich direkt aus der Bauordnung (NBauO) und Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) ableiten, sind in der Planung berücksichtigt und werden umgesetzt.

 

Der DIN 18040-1, die in Niedersachsen in Teilen als Technische Baubestimmung eingeführt ist (siehe Anlage 7.3/1 zur DIN), wird nachgegangen. Dabei wird die Änderung der NBauO in 2019 zu berücksichtigen sein. Nach § 49 Absatz 2 der NBauO müssen insbesondere Versammlungsstätten „in einem dem Bedarf entsprechenden Umfang“ barrierefrei sein. Durch die Anknüpfung des Umfangs der Barrierefreiheit an den Bedarf will der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit eröffnen, den Umfang der Barrierefreiheit insbesondere in Versammlungsstätten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu bestimmen.

 

So gehören z.B. der Behindertensport selbst oder die öffentliche Zugänglichkeit des Bürotrakts bislang nicht zum definierten Anforderungsprofil der Halle.

 

Das beauftragte Architekturbüro ist über die Kritik an der Planung informiert worden. Es hat bereits im Vorwege Vorschläge für die Schaffung eines Zugangs vom Foyer zum Fahrstuhl und zur Änderung der Türsituation an den WC-Anlagen für Menschen mit Behinderung unterbreitet sowie die Bewegungsflächen vor dem Fahrstuhl noch einmal auf ausreichende Größe überprüft. Leitsysteme für Sehbehinderte werden noch geprüft und Akustische Maßnahmen für Hörgeschädigte sind bereits vorgesehen.

 

Antwort auf Zusatzfrage 2:

 

Die Beteiligung des Behindertenbeirates ist hier zu Beginn der Planung leider unterblieben. Der Projektleitung wurde das jedoch erst mit der Eingabe des Behindertenbeirats an den Landrat am 19.08.2019 bekannt. Seitdem gibt es fortlaufend Kontakte zwischen dem Vorsitzenden des Behindertenbeirats, dem Projektleiter und dem Projektsteuerer.

 

Als nicht unproblematisch in der Kommunikation mit dem Vorsitzenden des Behindertenbeirats hat sich seine Erwartung, dass eine umfassend abgeschlossene Planung und Konzeption vorliegt, herauskristallisiert. Es gelingt dem Projektleiter und dem Vertreter des Projektsteuerers nicht immer, den Gesprächspartner davon zu überzeugen, dass in vielen Dingen nachgearbeitet werden muss und deshalb aussagekräftige Unterlagen erst zeitverzögert zur Verfügung gestellt werden können. Dieses lässt sich exemplarisch mit nicht korrekten Bezeichnungen von Räumen in den Grundrissen, einem Lageplan, der erst nach Klärung von Feuerwehrzufahrt und aufstellflächen sowie Darstellung der erforderlichen Stellplätze etc. übersandt werden kann, dem Sicherheitskonzept, das unter Berücksichtigung vorgenannter Punkte noch zu ergänzen ist oder dem noch nicht abschließend bearbeiteten Verkehrskonzept benennen. Seitens des Projektteams ist der Eindruck entstanden, dass der Behindertenbeirat wohl davon ausgeht; dass in diesen Punkten Unterlagen vorhanden sind und nur „auf Zeit gespielt wird.“

 

rgerin C aus Lüneburg stellt folgende Frage:

Wie viele Kontakte hat es zwischen dem Planer und dem Behindertenbeirat gegeben?

 

Ltd. KVD Maul gibt an, dass es einen Mailverkehr mit. ca. 20 umfassten Mails gegeben habe.

Des Weiteren habe es zwei persönliche Kontakte gegeben.

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