Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende eröffnet die Einwohnerfragestunde um 15:00 Uhr. Er fragt, ob jemand aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an den Landrat richten möchte. Es werden keine Fragen gestellt. Der Vorsitzende schließt die Einwohnerfragestunde um 15:02 Uhr.