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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Sanierungsprogramm Berufsbildende Schulen - Sanierung des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule I  

Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.08.2019    
Zeit: 15:00 - 16:36 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2019/257 Sanierungsprogramm Berufsbildende Schulen - Sanierung des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule I
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, Detlef
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KVOR Beyer hrt in den Sachverhalt ein und verweist zum Sanierungsumfang auf das der Vorlage beiliegende 50-seitige Sanierungskonzept.

 

Grundlagen des Konzeptentwurfs sind die Bedarfsplanung der Schule mit Stand 28.08.2017, eigene Erkenntnisse der Gebäudewirtschaft, z.B. zum Brandschutz, Schadstoffen und Elektroinstallation, sowie Ermittlungen und Gestaltungsvorschläge des Architekten.

 

Im Sanierungskonzept wird einleitend noch einmal die Aufgabenstellung definiert, anschließend werden die Rahmenbedingungen festgestellt und daraus Sanierungsziele abgeleitet. Seitens des Architekten wurden schließlich Maßnahmen vorgeschlagen, die mit der Schule und dem Schulträger abgestimmt worden und in das jetzt vorliegende Sanierungskonzept mit Kostenschätzung eingeflossen sind.

 

Die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen lassen sich grob in drei Bereiche aufteilen:

 

  1. Sanierung der Fenster und Fassaden,
  2. Sanierung und Modernisierung der Klassenräume,
  3. Neugestaltung und Modernisierung der Flure, des Forums und des Bistros in Lernräume“.

 

Die Umsetzung im laufenden Schulbetrieb erfordert die Bildung von Bauabschnitten. Bei der weiteren Planung sollten die beschlossenen Bau- und Ausstattungsstandards für die kreiseigenen Schulen noch stärker in den Blick genommen werden. Die geplante Möblierung der Flure ist im Hinblick auf ihre Funktion als notwendige Rettungswege eng mit dem Brandschutz und der Bauaufsicht abzustimmen.

 

Die Gesamtkosten der Sanierung werden auf 8.030.000 € geschätzt. In die Finanzierung sollen die dem Landkreis Lüneburg zugesicherten KIP II Mittel in Höhe von 3.140.000 € eingebunden werden.

 

Nach Abschluss der europaweiten Architektenausschreibung soll im Falle einer positiven Beschlussfassung zunächst die Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit Kostenberechnung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) beauftragt werden. Die Ergebnisse würden der Politik zur Beratung und weiteren Beschlussfassung vorgestellt. Die anschließende Ausschreibung der Bauaufträge sollte unter Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre in einem Zuge durchgeführt werden. Für die Umsetzung ist bei Bildung von 16 Bauabschnitten mit bis zu 6 Klassenzimmern ein Zeitraum von rund drei Jahren vorzusehen. Geplant ist die Umsetzung in den Jahren 2020 bis 2023.

 

Anschließend stellt Schulleiter Lüdemann in groben Zügen das Profil der Berufsbildenden Schule I vor. Auf die Vorbemerkungen zur Bedarfsplanung vom 28.08.2017 wird Bezug genommen. Er erklärt, dass sich das Lernen über die Jahre verändert hat. Die heterogene Schülerschaft erfordert auch in den Berufsbildenden Schulen eine Binnendifferenzierung. Bestehende Lerngruppen werden aufgaben- und anforderungsbezogen aufgelöst und die Schülerinnen und Schüler begeben sich zur Gruppen- oder Partnerarbeit in die Lernräume. Ihm sei es von daher wichtig, für dieses pädagogische Konzept im Zuge der Sanierung die erforderlichen räumlichen Rahmenbedingungen zu realisieren. Zum Sanierungsbedarf thematisiert er neben der wünschenswerten energetischen Sanierung besonders den sommerlichen Wärmeschutz. Die Beschattungsanlagen sind nicht mehr funktionsfähig und erschweren den Einsatz moderner Medientechnik. Die Zusammenarbeit mit dem Architekten und der Gebäudewirtschaft bewertet er als kooperativ und der Sache rderlich. Dafür bedankt er sich ganz ausdrücklich.

 

In der anschließenden Aussprache wird vom Schulleiter richtiggestellt, dass aktuell keine Sprach- und Integrationsklassen (SPRINT-Klassen) mehr in der Schule unterrichtet werden.

 

Die alte BBS-Sporthalle ist nicht im Sanierungskonzept enthalten. KVOR Beyer informiert den Ausschuss, dass die Sporthalle nach dem großen Wasserschaden vom 10.05.2018, der fast behoben war, bei den örtlich begrenzten Starkregenereignissen in der Hansestadt Lüneburg am 29.07.2019 erneut durch Wassereintritt beschädigt worden ist. Der neu verlegte Sportboden musste zur Vermeidung von Schimmelbildung wieder demontiert und der Umkleide- und Sanitärbereich muss erneut getrocknet werden. Ursächlich für den erneuten Wassereintritt war, dass die öffentliche Kanalisation das Regenwasser nicht mehr aufnehmen konnte, so dass Kanaldeckel hochgedrückt sind und Oberflächenwasser in die Sporthalle lief. Das Wasser trat über 4 Zugangstüren in das Gebäude ein. In den Umkleide- und Sanitärräumen kam es zudem über Duschabläufe zu Rückstauschäden. Die Sanierungsarbeiten werden bis zu einem Jahr andauern. In dieser Zeit kann dort kein Sportbetrieb stattfinden. Die Schulen und Vereine müssen auf andere Sporthallen bzw. Sportangebote ausweiten. Es handelt sich um einen weiteren Versicherungsschaden.

 

Im Ergebnis wird das vorgestellte Sanierungskonzept fraktionsübergreifend begrüßt und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird einstimmig zugestimmt.

Beschluss:

 

 

 

 

  1. Dem vorgestellten Konzept zur Sanierung des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule I am Schwalbenberg in Lüneburg wird in seinen Grundzügen zugestimmt.
  2. Bei der weiteren Planung und Umsetzung sind die beschlossenen Bau- und Ausstattungsstandards für die kreiseigenen Schulen im Landkreis Lüneburg zu berücksichtigen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Haushaltsmittel von rund 8 Mio. € in die Haushalte 2020 bis 2022 einzustellen.
  4. Nach Abschluss der laufenden Architektenausschreibung ist das zum Zuge kommende Architektenbüro zunächst mit den Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit Kostenberechnung) zu beauftragen.
  5. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss zur Vorbereitung der weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

 

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