Auszug - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 18.02.2019 (Eingang: 19.02.19); Kostenlose Schüler*innenbeförderung auch in der SEK II und der Berufsschule
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Aden-Meyer beginnt mit einer Frage an die Kreistagsabgeordneten. „Wie kann es sein, dass nach Klasse 10, die Wahl der weiterführenden Schule für junge Menschen und deren Familien immer roch eine Frage des Geldes ist?“ Die Grüne-Fraktion habe deshalb heute einen wichtigen und zeitnahen Antrag zur Abstimmung eingereicht. Sie fordern mit Schuljahresbeginn 2019/2020 die kostenlose Schülerbeförderung für den Sek II Bereich, sowie für Berufsschüler*innen. Analog der Regelung, die bereits für die Schülerbeförderung im Sek I Bereich gelte, ein.
KTA Kamp erklärt, das es 4 Anträge gab. Einen von der FDP-Fraktion, dann von der Fraktion DIE LINKE der Antrag Sozialcard und dann hatte die SPD-Fraktion die Jugendcard und dann gab es einen Antrag der Grünen-Fraktion. Wissentlich, dass man jeden dieser Anträge nicht bezahlen könne und wissentlich auch, dass es womöglich gar nicht gerecht sei, allen Kindern der Sek II jetzt eine Fahrkarte zu geben, weil es genügend Eltern gebe, die sagen diese 10,15 oder 25 Euro, könne man tragen. Dann müsste man schauen, wer sozial bedürftig sei, die sollte man fördern. Der Eintritt gelte aber auch für Berufsbildende Schulen, alles das habe man auch durch die Haushaltsberatung im letzten Jahr gebracht und habe am Ende gesagt, ja man wolle was tun, aber eigentlich sei das Land am Zug. Man fange nicht zum Schuljahresbeginn an, sondern man habe den ÖPNV neu aufgestellt. Mit dem integrierten Mobilitätskonzept werde zum 01.12.2019 begonnen und mit der Schülerbeförderung der Sek II und der Einstieg in ein Modell, dass die Eltern nicht mehr bezahlen müssen, auch. Für diesen Monat stelle man 50 T€ in den Haushalt ein, vorher wolle man noch eine Werbekampagne starten und die Kosten für diese Karte mit dem Geld finanzieren. Dann habe man vereinbart, im darauffolgenden Jahr 2020, 250T€ für diese Maßnahme bereit zu stellen. Da gab es Überlegungen mit Zuzahlungen in Höhe von 15 €. Die Frage war, ob man noch eine Kilometerbeschränkung hineinnehmen muss, weil es ansonsten nicht bezahlbar sei. Das war die Absprache. Und da habe man sich Anfang Februar nochmal mit den Fraktionsvorsitzenden getroffen und das nochmal besprochen, dass 50T€ im Haushalt seien, man steige ein aber man spreche nochmal darüber wie der genaue Weg sei, weil man bis Dezember Zeit habe. Und 2 Tage später reicht die Grünen-Fraktion einen Antrag ein, man wolle wieder das Ursprungsmodell machen, was schon mal gefordert wurde.
KTA Kamp kritisiert den Antrag der Grünen. Er begründet den von der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, FDP/Die Unabhängigen-Gruppe und DIE LINKE-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag. Dieser ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
KTA Niemeyer kritisiert, dass nicht alle Fraktionsvorsitzenden zu den Besprechungen eingeladen worden seien. Es gab mit der Beschlussvorlage 2019/041 eine Ausarbeitung was eine kostenfreie Schülerbeförderung kosten würde, das seien dann 1,4 Mio. €. Unter Umständen wäre dies noch finanzierbar. Allerdings gebe es sehr viele andere Haushaltstitel für 2019, die verabschiedet wurden.
Man würde dann wieder in die Schulden gehen und das können sie nicht unterstützen. Seine Fraktion unterstützt den Änderungsantrag.
KTA Plaschka merkt an, dass alle Fraktionen die Schüler entlasten wollen, nur, dass der Landkreis sich eine kostenlose Schülerbeförderung nicht leisten könne und das Land ja auch am Zuge sei. Hier musste man einen Kompromiss finden und dieser sei jetzt gefunden und deshalb sollte man diesen auch nicht kaputt machen. Aus diesem Grund sollte man den Änderungsantrag unterstützen.
KTA Nass sagt, dass seine Fraktion dem Antrag der Grünen-Fraktion unterstützen werde, da DIE LINKE Fraktion für kostenlose Bildung stehe und für einen fahrscheinlosen Nahverkehr. Der Antrag komme dem am nächsten.
KTA Schulz-Hendel wiederholt, dass alle das wollen, aber nicht jeder habe den notwendigen Gestaltungswillen und Mut auch mal etwas mehr umzusetzen, als man glaubt vermeintlich zu können. Er möchte auf die 1,4 Mio. € eingehen. Wenn er sich anschaut, an wie vielen Bereichen der Landkreis Lüneburg Geld in die Hand nimmt und ausgerechnet bei dem Thema Bildungsgerechtigkeit kneife, dann sei das gelinde gesagt keine richtige Schwerpunktsetzung.
Entscheidend sei, man habe die Berufsschüler*innen wieder aus dem Antrag rausgenommen.
Auch die Auszubildenden haben je nach Ausbildungsgang lange Wege zu ihren Berufsschulen zu bestreiten. Er wundere sich insbesondere, dass die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion, das nicht erkennen, weil sie immer sehr deutlich sagen: Man stehe Seite an Seite mit kleinen mittelständischen Handwerksbetrieben. Bezüglich der Gerechtigkeit gebe es durchaus Eltern im Sek II Bereich, die sich das leisten können, dem widerspreche er nicht, das gebe es aber auch im Sek I Bereich und auch im Kindergartenbeitragsbereich. Nach der Abschaffung der Kindergartengebühren, wenn man so argumentiert, hätte man die Kinderartengebühren so auch nicht für alle abschaffen dürfen und auch im Sek I Bereich hätten ein Teil der Eltern die Fahrkarten bezahlen können, das akzeptiere er nicht als Begründungsargument. Er könne dem Änderungsantrag nicht zustimmen. Wenn man schon nicht selber den Gestaltungswillen habe zu mehr, sollte man mindestens das Land auffordern, im Interesse unser Schüler*innen hier in der Region und im Interesse der kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe, eine Lösung einzuführen, die analog der Regelung im Sek I Bereich ist.
KTA Petersen ist der Meinung, dass hier viele Dinge miteinander vermengt werden. Wenn man über Bildungsgerechtigkeit spreche, sei das eine Aufgabe von allen staatlichen Ebenen. Aber man sollte auch schauen, wer ist für was zuständig, denn dafür habe man die Mittel. Gerade heute habe man es beschlossen, man sei aus dem Entschuldungsvertrag raus. Man habe einen Haushalt, der 50 % Mehreinnahmen hat als 2010. Man bekomme es trotzdem gerade so hin den Haushalt auszugleichen.
Da werden einige schon wieder leichtsinnig und es sei auch vollständig egal, wer für was zuständig sei. Damit bewege man sich wieder direkt in die Neuverschuldung und das könne doch nicht ernsthaft das Ziel sein. Wenn man an dem Beispiel Musikschulbeiträge denke, da gibt es nicht nur den Landkreis Lüneburg, da gebe es auch das Bildungs- und Teilhabepaket, was genau dafür da sei, um diese Leistungen auszugleichen. Und da frage er sich, wenn es andere staatliche Ebenen gebe, die dort einspringen, warum soll man dann auf Kosten der Gemeinden einspringen. Deshalb sei diese Entscheidung, die alle zusammengetroffen haben, vernünftig. Er appelliert an die Grüne-Fraktion den Antrag zurückzuziehen.
Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Folgender Änderungsantrag wird beschlossen:
- Der Lüneburger Kreistag fordert die Landesregierung und den Landtag von Niedersachsen auf, die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vereinbarte Regelung zur Schülerbeförderung, „ein geeignetes Modell einer stufenweise Einführung des kostenfreien Schülerverkehrs im Sekundarbereich II und eines „Niedersachsen-Schülertickets“ mit einem Eigenbetrag zu entwickeln“, zeitnah umzusetzen.
- Bis zur Umsetzung dieser Landesförderung wird der Landkreis Lüneburg, beginnend mit der Umsetzung des neuen ÖPNV-Konzeptes zum 01.12.2019 ein eigenes Modell zur stufenweisen Einführung eines kostenfreien Schülerverkehrs im Sekundarbereich II mit einem Eigenbetrag einführen.
- Entsprechende Haushaltsmittel sind bereits mit der Haushaltsverabschiedung 2019 eingestellt worden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich