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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2020 ff. (ohne NGVFG-Förderung)  

Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.02.2019    
Zeit: 15:00 - 15:55 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2019/026 Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2020 ff. (ohne NGVFG-Förderung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BL Seegers erläutert anhand der Beschlussvorlage die fortgeschriebene Prioritätenliste für die Jahre 2020ff. (ohne GVFG-Förderung). In 2018 durchgeführte kreisweite Bestandsaufnahmen der Straßenausbauzustände hätten umfassende Veränderungen/Ergänzungen der Prioritätenliste gegenüber der vorherigen Liste erforderlich gemacht. Neu mit aufgenommen worden seien die lfd. Nrn. 01; 02; 03; 04; 06 und 10. Die lfd. Nrn. 07; 09; 11; 12; 13; 14 und 15 seien aus der Vorjahresliste übernommen worden, jedoch mit geänderter Priorität versehen worden.

Vermutlich durch den extrem heißen und trockenen Sommer 2018 seien an einigen Kreisstraßen erhebliche Schäden aufgetreten. So seien z.T. deutliche Absackungen und starke Risse festgestellt worden, die entsprechenden Sanierungsbedarf hervorgerufen hätten.

Bereichsleiter Scholz ergänzt, dass diese Schäden hauptsächlich in Gebieten mit feuchtem Untergrund und torfhaltigen Böden festzustellen seien. Betroffen seien beispielsweise die K 29 zwischen Brietlingen und der K 53 sowie der K 3 zwischen Wendewisch und Barförde. Ähnliche Erfahrungen hätten auch andere Straßenbaulastträger gemacht. Der feuchte Boden trockne aus und schrumpfe, so dass der darüber befindliche Straßenkörper absacke. Zudem sorge das im Boden befindliche Wasser für eine Art Auftrieb des Straßenkörpers. Da die auftretenden Straßenschäden nach Art und Umfang mit den Frostschäden des Winters vergleichbar seien, würden einige Straßenbauer schon von Sommerfrostschäden“ sprechen.

KTA Gros fragt an, ob in den ausgewiesenen Sanierungskosten auch Mittel für Pflanzungen von Straßenbegleitgrün enthalten seien.

BL Seegershrt aus, dass für das Pflanzen von Straßenbegleitgrün grds. das Budget der Straßenunterhaltung zur Verfügung stehe. Sofern die jeweiligen Baumaßnahmen jedoch Entnahmen von Bäumen erfordern würden und dadurch entsprechende Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssten, wären diese Kosten Bestandteil der Gesamtsanierungskosten.

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

 

 

 

Die Prioritätenliste ab 2020 ff. (ohne NGVFG-Förderung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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