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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht der Verwaltung über den Umsetzungsstand des Jahresprogramms 2018  

Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.09.2018    
Zeit: 15:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: BBS III Cafeteria
Ort: Am Schwalbenberg 26, 21337 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist leider nicht vorhanden. Wir bitten Sie, die elektronische Aktenmappe zu packen.
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

 

KVOR Beyer informiert den Ausschuss über den Umsetzungsstand und die Kostenentwicklung des Jahresprogramms 2018 und beantwortet Fragen dazu. Auf die dem Protokoll beigefügten Auszüge seiner Präsentation wird Bezug genommen.

 

Er resümiert, dass das ambitionierte Jahresprogramm 2018 im laufenden Jahr nicht in Gänze umgesetzt werden wird.

 

Zu den Gründen verweist er zunächst auf die aktuelle Personalausstattung im Objektteam der Gebäudewirtschaft, die auf ein durchschnittliches Jahresinvestitionsvolumen von rund 9 Mio. € ausgelegt ist. Trotz aller Bemühungen und Beteiligung externer Planungsbüros lässt sich der zusätzliche Personalbedarf r die darüber hinaus gehende Investitionssumme von 8 Mio. €
nicht vollständig kompensieren, zumal auch die Auftragsbücher der externen Büros randvoll sind.
r den nächsten Haushalt wurde jetzt eine zusätzliche Ingenieurstelle angemeldet, wobei es nach
den Erfahrungen der jüngsten Stellenausschreibungen schwer werden wird, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Dazu waren beim aktiven Personal mehrerengerfristige Krankheitsausfälle zu verkraften. Es wurde ein Notfallplan gefahren und einige Maßnahmen mussten zeitlich geschoben werden.

 

Neben den im Jahresprogramm 2018 gelisteten Maßnahmen unterstützt die Gebäudewirtschaft noch die Errichtung des zentralen SBU-Betriebshofes in Scharnebeck. Als ungeplante Maßnahme sind zudem die Folgen eines großen Wasserschadens in das alten BBS-Sporthalle abzuarbeiten. Dies
wird sich bis zum Jahresende hinziehen. Weiter war das für die BBS III angemietete Schulgebäude
Am Schwalbenberg 18 einzurichten und zu vernetzten.

 

Als nächsten Punkt hrt KVOR Beyer an, dass sich die Auftragsvergaben zäh und schwierig gestalten. Die Auftragsbücher der Firmen sind aufgrund der guten Auftragslage voll und es sind kaum noch Firmen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu motivieren. Selbst bei europaweiten Ausschreibungen sind zu einzelnen Gewerken keine oder nur einzelne, aufgrund der Preisgestaltung nicht annehmbare Angebote eingegangen. In solchen Fällen müssen gezielte beschränkte Ausschreibungen nachgeschoben werden. Das bedeutet Doppelarbeit und kostet Zeit.

 

Die hohe Firmenauslastung führt zudem zu wiederholten Störungen bei den Bauabläufen. Beauftragte Firmen erscheinen nicht zu den vereinbarten Terminen oder starten mit einer zu geringen personellen Besetzung. Auch dem ist arbeitsintensiv zu begegnen. Ein umfangreicher Schriftwechsel ist die ufige Folge.

 

Schließlich erinnert KVOR Beyer daran, dass die 2017 gebildeten Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung von 4 Mio. € über einen Zeitraum von 3 Jahren aufzulösen sind. Damit wurde in diesem Jahr begonnen und die Auflösung wird in den nächsten beiden Jahren fortgesetzt. Weiter wurde das Landesgesetz zur Umsetzung des KIP II - Programmes des Bundes, aus dem das Sanierungspaketr die Berufsbildenden Schulen mitfinanziert werden soll, erst im Mai d.J. verabschiedet. Seitdem stehen die Förderbedingungen fest. Anmeldungen haben jetzt im Rahmen einer Einplanungsrunde bis zum Jahresende zu erfolgen. Ein Mittelabruf ist erst 2019 möglich.

 

In der nachfolgenden Einzeldarstellung wird sich auf die wesentlichen größeren Maßnahmen mit einer Investitionssumme von über 50.000 € beschränkt. Die entsprechenden Folien liegen dem Protokoll zur Kenntnisnahme an.

 

Auf Nachfrage, ob die Kostensteigerungen auch dadurch begründbar seien, dass zu viele Baustellen parallel laufen und dadurch Firmenengpässe entstehen die vermieden werden könnten, wenn diese nacheinander getaktet würden verweist KVOR Beyer auf die vorgegebenen Fertigstellungstermine. Zeitliche Verzögerungen könne man sich der Regel nicht leisten, weil die Räume zu bestimmten Zeitpunkten benötigt würden. Zudem sei man insbesondere bei Bestandssanierungen auf das Zeitfenster der Ferien angewiesen. Dies führe zwangsläufig zu einer Parallelität von Baustellen.

 

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