Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Schulzentrum Scharnebeck; Umsetzung des Erweiterungs- und Sanierungskonzeptes - Anbau für die Wiedereinführung des G9-Abiturs und die Entwicklung der Zügigkeiten  

Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.11.2017    
Zeit: 15:05 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Schulzentrum Scharnebeck, Multifunktionsraum
Ort: Schulzentrum Scharnebeck, Multifunktionsraum (Eingang neben der Kreisbibliothek), Duvenbornsweg 5a, 21379 Scharnebeck
2017/364 Schulzentrum Scharnebeck; Umsetzung des Erweiterungs- und Sanierungskonzeptes - Anbau für die Wiedereinführung des G9-Abiturs und die Entwicklung der Zügigkeiten
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 27.03.2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, Detlef
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach kurzer Einführung durch KVOR Beyer stellt der mit der Planung und Umsetzung beauftragte Architekt Horn die Erweiterungsplanung anhand einer Präsentation ausführlich vor, erläutert das Raumprogramm sowie Details der Baukonstruktion und beantwortet Fragen dazu. Seine Präsentation liegt dem Protokoll an.

 

Zur Dachkonstruktion wird vorgeschlagen, diese als Flachdach mit Gefälledämmung auszubilden.
Eine Grünbedachung wurde geprüft, kann hier aber, wie bereits in der Vorlage dargestellt, aufgrund der schlechten Zugänglichkeit für die regelmäßige Pflege nicht empfohlen werden. Die Mehrkosten für die zusätzliche statische Bewehrung gibt er mit ca. 5.000 €, die Kosten für ein extensives Gründach mit ca. 25.000 € und die zusätzlichen Kosten für die Wurzelschutzfolie mit ca. 14.000 € an. Insgesamt summieren sich die Mehrkosten damit auf ca. 44.000 €. Mit der zusätzlichen statischen Bewehrung wäre die Dachkonstruktion für eine alternativ angedachte Fotovoltaikanlage vorgerüstet. Das Dach ist nach Südwesten ausgerichtet und wäre von daher grundsätzlich für den Betrieb einer Fotovoltaikanlage geeignet. Die notwendigen technischen Installationen könnten in den geplanten Installationsschächten und Technikräumen untergebracht werden.

 

Hierüber entspannt sich eine längere Diskussion, in der die Vor- und Nachteile noch einmal ausführlich erörtert werden. Auf Befragen der beiden Schulleiter führen diese aus, dass sich eine Fotovoltaikanlage mit einem Display, auf dem die erzeugte Strommenge ablesbar ist, eher in den Unterricht einbinden ließe, als ein Gründach, welches auf dem zweigeschossig geplanten Gebäude nicht einsehbar sein wird. Eine solche Anlage mit Display ist im Bereich der Oberschule auch schon vorhanden. Schließlich wird sich als Kompromiss einstimmig darauf verständigt, die Dachkonstruktion statisch so auszulegen, dass sowohl ein Gründach, als auch eine Fotovoltaikanlage realisiert werden könnten. Hierzu wird Architekt Horn bis zur nächsten Sitzung die möglichen Alternativen noch einmal näher untersuchen, deren Vor-und Nachteile konkreter benennen und mit Kosten hinterlegen. Bei der Kostenbetrachtung werden auch die Folgekosten für Wartung und Pflege einbezogen werden. Ergänzend wird die Verwaltung eine Zusammenstellung der bislang auf kreiseigenen Gebäude realisierten Gründächer
und Fotovoltaikanlagen erstellen und hierzu im Ausschuss berichten.

 

Auf Nachfragen erläutert Architekt Horn in der Aussprache weiter die barrierefreie Zugänglichkeit
des Erweiterungsbaus, die Breite der Flure und deren mögliche Nutzung sowie die vorbereitenden Installationsarbeiten für die Medienausstattung gemäß dem beschlossenen Medienkonzept. Weiter benennt er die Netto-Bauflächen, die sich in dem zweigeschossigen Gebäude aufteilen in 1.032 m² Nutzfläche, 549 m² Verkehrsfläche und 25 m² Technikfläche. Die Brutto-Geschossfläche liegt in beiden Geschossen bei 877 m², insgesamt also bei 1.754 m². Die in der Vorlage benannten Gesamtkosten von 4,2 Mio. € umfassen alle Baukosten einschließlich Planerleistungen und Nebenkosten. Nicht enthalten sind darin die Kosten für die Einrichtung und Ausstattung, die aber in den Haushaltsansätzen zusätzlich veranschlagt sind.

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

Der vorgeschlagenen Erweiterung des Schulzentrums Scharnebeck um 12 allgemeine Unterrichtsräume, 3 Gruppenräume und die dafür benötigten Sanitäranlagen wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Erweiterungsbau zeitnah umzusetzen. Dabei ist das Dach des neuen Baukörpers konstruktiv so auszulegen, dass sowohl eine Ausführung als Gründach, als auch die Installation einer Fotovoltaikanlage möglich wären.

 

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

 


 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung