Auszug - Antrag der CDU Fraktion vom 11.09.2017 (Eingang 11.09.17); Anschaffung eines Boden-Schutzbelags für Sporthallen
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Wortprotokoll Beschluss |
KTA Jacobi erläutert den Antrag der CDU-Fraktion, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass er jetzt erfahren habe, dass die Hansestadt Lüneburg einen solchen mobilen Boden-Schutzbelag angeschafft habe und diesen im Bedarfsfall auch an den Landkreis verleihen würde.
Dies wird von Ltd. KVD Maul bestätigt. Nach Informationen des Leiters der Gebäudewirtschaft
der Hansestadt Lüneburg hat die Hansestadt einen solchen Bodenschutz für die Sporthalle der
St. Ursula-Schule beschafft und setzt ihn regelmäßig bei verschiedenen Veranstaltungen ein.
Es handelt sich um etwa 1 x 1 m große Vliesplatten, mit denen eine Fläche von mehr als 1.200 m² abgedeckt werden kann. Diese Bodenschutz-Platten könnten im Bedarfsfall vom Landkreis entliehen werden. Ein Entgelt für Miete oder Leihe würde zunächst nicht erhoben, solange ein normales Maß der Nutzung nicht überschritten werde. Bei der Entleihe abgenutzte bzw. beschädigte Elemente müssten ggf. ersetzt werden. Transport sowie Auf- und Abbau müssten durch den Landkreis organisiert werden.
KVOR Beyer ergänzt, dass eine Sporthallennutzung für Veranstaltungen vorrangig den Feuerwehren und ihren Organisationen vorbehalten bleiben sollte und diese dann mit den dort vorhanden personellen und sächlichen Ressourcen auch den Auf- und Abbau sowie den Transport der Bodenschutz-Platten übernehmen könnten. Er schlägt vor, den Kreisbrandmeister entsprechend zu informieren und diesen auf die Entleihmöglichkeit bei der Hansestadt Lüneburg hinzuweisen.
Dies findet Zustimmung im Ausschuss und aufgrund der sich jetzt ergebenen Entleihmöglichkeit bei
der Hansestadt Lüneburg zieht KTA Jacobi den Antrag der CDU-Fraktion vom 11.09.2017 zurück.