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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung von Ladeinfrastruktur und Elektro-Mobilitätsangeboten  

Sitzung des Ausschusses für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.11.2017    
Zeit: 14:30 - 15:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2017/362 Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung von Ladeinfrastruktur und Elektro-Mobilitätsangeboten
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 21.11.2017)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Winkelmann, Tobias
Federführend:Klimaschutzleitstelle Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ang´er Winkelmann trägt allgemein zum Vorhaben des Landkreises vor, ein Mobilitätskonzept erstellen zu lassen (Präsentation ist beigefügt).

Er weist darauf hin, dass das Votum aus dem Praxisdialog alternative Mobilitätsangebote als geeignete Maßnahme herausgearbeitet hat. Darüber hinaus soll zusammen mit einer Verbesserung des ÖPNV-Angebotes der Mobilitätsverbund gestärkt und die Elektrifizierung des Individualverkehrs vorangetrieben werden.

Er führt weiter aus, dass der Landkreis seine Kommunen daher bei dem Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützen und E-Mobilitätsangebote anschieben will. Hierzu wurde vorliegende Förderrichtlinie entwickelt, die nun zur Abstimmung steht.

 

Beratendes Mitglied Stilke moniert, dass ein diskriminierungsfreies Laden in der Richtlinie nicht bedacht wurde. Darauf hinzuwirken, dass in Zukunft mit nur einer Karte getankt werden kann, hält er für sehr sinnvoll. Dieser Aspekt sollte auch bei der späteren Entwicklung des Mobilitätskonzeptes einfließen.

Darüber hinaus sollte auch darauf hingewirkt werden, dass das einheitliche Tanksystem auch in den Nachbarlandkreisen Anwendung findet.

 

Ang´er Winkelmann erklärt, dass die Richtlinie den Aspekt des diskriminierungsfreien Zugangs unter III Satz 2 regelt. Die Einbindung in eine Ladeplattform bzw. Roaming-Plattform muss technisch vorgesehen werden und ist im Übrigen auch Stand der Technik bei den Ladesäulen.

 

KTA Blume kündigt mehrere Fragen an. Zunächst möchte er wissen, ob nur schlichte Konzepte förderfähig sind oder nur solche, die im Zusammenhang mit konkreten Angeboten stehen. Er gibt zu bedenken, dass ansonsten reine Papiere gefördert werden könnten, die nie zur Umsetzung gelangen.

 

Ang´er Winkelmann bestätigt, dass Voruntersuchungen nur dann förderfähig sind, wenn sie im konkreten Zusammenhang mit einem Mobilitätsangebot stehen.

 

Des Weiteren fragt KTA Blume, ob die in der Richtlinie in I Satz 2 benannten Gebietskörperschaften im räumlichen Bezug gemeint sind.

 

Ang´er Winkelmann bestätigt, dass hier der räumliche Bezug zu verstehen ist. Er erläutert im Weiteren, dass diese Regelung den Stand der Samtgemeinden im Antragsverfahren stärken soll.

 

KTA Blume stellt die Frage, ob es dann tatsächlich so angedacht ist, dass die Samtgemeinde (SG) einmal jährlich einen Antrag stellen dürfe.

 

Ang´er Winkelmann bestätigt dies.

 

KTA Plaschka gibt zu bedenken, dass es z. B. in der SG Amelinghausen fünf Mitgliedsgemeinden gibt. Sie sieht die SG durch die Regelung benachteiligt.

 

Ang´er Winkelmann räumt ein, dass hier eine Schieflage entstehen könnte. Er weist darauf hin, dass das Mobilitätskonzept aufdecken wird, wo Ladeinfrastruktur noch durch die öffentliche Hand notwendig sein wird. Nur ein Teil von Ladeinfrastruktur wird im öffentlichen Raum entstehen, sodass Lademöglichkeiten auf Supermarktparkplätzen, bei Autohäusern u. Ä. vorhanden sein werden.

 

KTA Köhlbrandt merkt an, dass ihm die Richtlinie nicht ausgegoren erscheint. Zum einen will man das Konzept abwarten, zum anderen wird die Förderrichtlinie bereits verfasst. Ihm wird aus der Richtlinie nicht klar, wie die 100.000 Euro verteilt werden.

 

KTA Prof. Dr. Bonin erklärt, dass die Richtlinie insgesamt nicht gut lesbar ist. Auch sind die darin enthaltenen Regelungen unsinnig. So wie es jetzt ist, könnten beispielsweise der Landfrauenverein die Mitgliedsgemeinden oder die SG sich gegenseitig bei der Antragsstellung blockieren.

 

KTA Walter bemerkt, dass die Errichtung von Ladeinfrastruktur doch da gefördert werden sollte, wo der Landkreis strukturschwach ist, sprich: im Ostkreis. Wo findet sich das in der Richtlinie wieder?

 

KTA Gründel erklärt, die Richtlinie verwirrt, weil die Begriffe SG oder Kommune nicht definiert sind und dies dann auch nicht stringent durchgezogen wird. Er schlägt eine Bündelungswirkung der Samtgemeinden vor.

 

KTA Führinger bemerkt: bei einer SG mit acht Mitgliedsgemeinden wäre so die Letzte erst in 9 Jahren dran. Das kann nicht richtig sein.

 

KTA Dziuba-Busch fragt nach, wann das Konzept als Grundlage für die Richtlinie fertig sein soll.

 

Ang´er Winkelmann erklärt, dass das Konzept jetzt ausgeschrieben wird und dann planmäßig Ende 2018 erstellt sein wird.

Er fügt zu, dass auf Wunsch des Ausschusses nicht die Erstellung des Konzeptes abgewartet werden sollte, sondern die Unterstützung für die Kommunen schon frühzeitig erfolgen sollte.

 

KR´in Vossers ergänzt, dass es politisch gewünscht war, die Förderung vorher auf den Weg zu bringen. Sie erbittet Umformulierungsvorschläge für die Richtlinie.

 

KTA Plaschka merkt an, dass die Richtlinie überarbeitet werden muss. Außerdem störe sie, dass erst das Konzept aufdecken soll, ob der Bedarf überhaupt da ist.

Sie bittet um Beantwortung der Frage, welche Kommune überhaupt einen Antrag auf Förderung gestellt hat.

 

KTA Köhlbrand berichtet, dass lt. Aussage der Zulassungsstelle des Landkreises Lüneburg derzeit 122 E-Fahrzeuge und 444 Hybrid-Fahrzeuge in der Region angemeldet sind. Wenn jetzt nicht die Ladeinfrastruktur gefördert werden würde, würden es auch nicht mehr werden. Er schlägt vor, die Richtlinie so zu überarbeiten, dass sie lediglich eine Förderung von Ladeinfrastruktur vorsieht und als antragsberechtigt nur Samtgemeinden, Einheitsgemeinden und Städte gelten.

 

KTA Führinger geht auf die Frage der KTA Plaschka ein und stellt fest, dass eine Gemeinde erst nach Kenntnis der Förderung hierzu einen Antrag stellt. Wäre die Richtlinie offiziell beschlossen und bekannt, würden sicherlich viele Gemeinden einen Antrag stellen.

 

KTA Prof. Dr. Bonin schlägt vor, die Formulierung „und Elektromobilitätsangebote“ aus der Richtlinie unter II 1b zu streichen. Außerdem sollte die Reihe der Antragsberechtigten nur Städte, Samtgemeinden und Einheitsgemeinden im Landkreis Lüneburg umfassen. Insofern schlägt er die Streichung der Punkte b und c unter I vor.

Des Weiteren sollten nach seinem Dafürhalten Begriffe wie „öffentlich zugänglich“ aus der Richtlinie herausgelassen werden. Die Förderung sollte nicht nach dem Windhund-Prinzip erfolgen, sondern nach intern zu bestimmenden Vergabekriterien erfolgen. In diesen Kriterien könnte dann die öffentliche Zugänglichkeit Beachtung finden.

Anfallende Sach- und Planungskosten sollten nicht förderfähig sein, ansonsten entstehen nur Papiere, die nicht zu einer Umsetzung führen.

Abschließend erklärt er, dass eine wie in der Richtlinie vorgesehene formlose Antragsstellung nicht Ausdruck einer modernen Verwaltung ist. Er wünscht sich hier ein anderes Vorgehen und regt an, ein ausfüllbares PDF als Antragsformular zu entwickeln.

 

Ang´er Winkelmann erwidert darauf, dass die Richtlinie bewusst offen ausgeführt wurde, um möglichst viele Akteure zu bewegen. Auch sollte so die Entwicklung offengehalten werden. Die Beschränkung auf die von KTA Prof. Dr. Bonin vorgeschlagenen Kommunen hält er für kein Problem.

 

Vorsitzender Stoll regt an, die Vereine darüber zu informieren, dass Fördergelder über die Gemeinde beantragt werden können.

 

KTA Gründel erklärt, die Richtlinie sei so wie sie ist zu weit gefasst. Er unterstützt den Umformulierungsvorschlag von KTA Prof. Dr. Bonin mit Ausnahme der Streichung der Förderbarkeit von Planungskosten. Darüber hinaus merkt er an, dass eine Antragsstellung der SG für eine ihrer Mitgliedsgemeinden evtl. problematisch sein könnte, da die Grundeigentümerschaft für Ladeinfrastruktur häufig in der Hand der Mitgliedsgemeinde liege. Hier sieht er ggf. die Notwendigkeit der juristischen Prüfung.

 

KTA Blume hält das Bestreben, E-Mobilitätsangebote zu unterstützen, für prinzipiell gut. Allerdings sieht auch er inhaltliche Inkonsistenzen in der Richtlinie. Er folgt daher dem Vorschlag von KTA Prof. Dr. Bonin und KTA Gründel. Als Nächstes sollte dann das Thema E-Mobilitätsangebote angefasst werden und dazu eine gesonderte Richtlinie erstellt werden.

 

Ang´er Winkelmann listet kurz die Kommunen auf, die bislang erste Anfragen zu einer möglichen Förderung gestellt haben: SG und Gemeinde Scharnebeck, Bleckede, Adendorf, Amelinghausen.

 

KTA Prof. Dr. Bonin schlägt vor, dass der Kreisausschuss dann die umformulierte Richtlinie beschließen sollte, um die Förderung zeitnah möglich zu machen.

 

KR´in Vosser fasst zusammen, dass die Verwaltung die Aufgabe übernimmt, die Richtlinie zu überarbeiten. Alle Regelungen, die die Förderung von Angeboten betreffen, werden herausgenommen, die Antragsberechtigung auf die vorgeschlagenen Kommunen begrenzt.

 

KTA Gründel und KTA Blume ergänzen, dass in die Richtlinie zudem aufgenommen werden soll, dass Samtgemeinden Anträge ihrer Mitgliedgemeinden zu einem Antrag bündeln sollen.

 

KTA Führinger stellt in Frage, ob die Abgabe des Antrags an die SG sinnvoll ist.

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, die vorgelegte Richtlinie entsprechend den vorgetragenen Änderungswünschen zu überarbeiten und dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:
 

Ja-Stimmen:

 

 

Nein-Stimmen:

 

 

Enthaltung/en:

1

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation KSL_LIS u E-Mobilitätsangebote LK_171113 (628 KB)      

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