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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten  

Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 30.05.2017    
Zeit: 15:00 - 16:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll

Prüfbericht Gewährleistungsansprüche

 

Bezugnehmend auf die in der letzten Sitzung behandelte Dachsanierung über dem Umkleidebereich der alten BBS-Sporthalle (siehe Vorlage 2017/091) berichtet Ltd. KVD Maul über das Ergebnis der nochmaligen Prüfung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem planenden und bauleitenden Architekten bzw. der ausführenden Firmen durch den Rechtsservice des Landkreises.

 

Eine Inanspruchnahme der ersten bauausführenden Firma scheidet bereits deshalb aus, weil diese Firma im Insolvenzverfahren nicht weitergeführt wurde, sondern erloschen ist. Ein Rechtsnachfolger ist nicht vorhanden.

 

Auch eine Inanspruchnahme der zweiten Firma kommt nicht infrage, da diese Firma nach Aktenlage nur Restarbeiten ausgeführt hat, die sich gerade nicht auf die eigentliche Dachkonstruktion bezogen und die Mängel von daher nicht auf diese Restarbeiten zurückzuführen sind.

 

Aber auch eine Inanspruchnahme des Architekten kommt aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht. Es war zu prüfen, ob der Mangel des Bauwerks auf einer vertragswidrigen Leistung des Architekten beruht. Dies muss nach Aktenstudium verneint werden. Für einen Planungsfehler liegen keine Anhaltspunkte vor. Der Mangel entstand bei der Bauausführung. Auch ein Bauüberwachungsfehler ist dem Architekten nicht anzulasten. Wie sich aus dem Akteninhalt ergibt, hat der Architekt wiederholt auf Fehler in der Bauausführung der ersten Firma hingewiesen und dieses auch dokumentiert.
Er ist von daher seinen Überwachungs- und Rügepflichten hinreichend nachgekommen.
Leider hat die ausführende Firma in der Folge Insolvenz angemeldet und konnte seitens des Architekten bzw. des Landkreises nicht mehr zur Mängelbeseitigung herangezogen werden.
Da der Landkreis dem Architekten keinen Planungs- oder Überwachungsfehler belastbar und substantiiert nachweisen kann und überdies inzwischen auch noch Verjährung etwaiger Ansprüche eingetreten ist, scheidet schließlich auch eine Inanspruchnahme des Architekten aus.

 

Baukostenentwicklung BBS-Sporthalle

 

KVOR Beyer unterrichtet den Ausschuss über die aktuellen Ausschreibungsergebnisse für den Neubau der BBS-Sporthalle. Bei den Hauptgewerken sind gegenüber der Kostenschätzung vom 20.10.2015 je nach Gewerk Kostensteigerungen von bis zu 37 % zu verzeichnen. In der Summe wird die bisherige Ansatzplanung derzeit um rd. 300.000 € überschritten. Submissionstermin für die Ausschreibungen
der Nebengewerke ist am 07.06.2017. Dann wird weitgehend Klarheit über die tatsächlichen Kosten bestehen und es wird zu prüfen und entscheiden sein, wie die verbleibende Deckungslücke geschlossen werden kann.

 

Hauptursächlich für die Kostensteigerung ist die aktuelle Preisentwicklung am Markt. Die hohen Preise sind der guten Auftragslage in der Bauwirtschaft geschuldet. Momentan ist es schwer überhaupt noch Firmen zu finden, die sich an Ausschreibungen beteiligen. So war z.B. auf die öffentliche Ausschreibung der Elektroinstallationsarbeiten überhaupt kein Angebot eingegangen, so dass eine beschränkte Ausschreibung hinterhergeschoben werden musste. An dieser haben sich drei Firmen beteiligt, wobei ein Angebot als Phantasieangebot angesehen werden muss, da dieses 145 % über dem günstigsten Bieter lag. Aber auch das zum Zuge gekommenen Angebot liegt noch um rd. 10 % über der ursprünglichen Kostenschätzung.

 

Auch die Materialpreise sind enorm angezogen. So sind z.B. die Stahlpreise, je nach Stahlart, um bis zu 33,65 % angestiegen. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Gewerke Rohbau und Stahlbau sowie die haustechnischen Gewerke aus.

 

Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass derzeit die Auftragnehmer die Preise diktieren. Dies war zum Zeitpunkt der Kostenschätzung so nicht vorhersehbar. Die Kostenschätzungen basieren regelmäßig auf den Ausschreibungsergebnissen vorangegangener Projekte.

 

Diese Kostenentwicklung wird aller Wahrscheinlichkeit noch einige Zeit andauern und sich auch auf die anderen Bauprojekte des Landkreises auswirken. Hier wird im Zuge der Haushaltsplanung für 2018 und der sich anschließenden Finanzplanung deutlich nachzusteuern sein.

 

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