Auszug - Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 16.01.17 (Eingang: 16.01.17); Baugenehmigungsverfahren
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Wortprotokoll Beschluss |
LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen zum Thema Baugenehmigungsverfahren:
- Was unternimmt die Kreisverwaltung, um die unverhältnismäßig langen Baugenehmigungsverfahren privater und gewerblicher Bauwilliger (ohne Windkraftanlagenbauer) zu beschleunigen?
Antwort:
Um die Anfrage konkret beantworten zu können, müssten konkrete Fälle benannt werden. Jeder Antrag sei individuell zu betrachten. Es komme vor, dass der Antragsteller bzw. Architekt die Unterlagen nicht vollständig einreiche. Wenn alle Unterlagen vorliegen, benötige das Bauamt 38-39 Tage für die Baugenehmigung. Wenn noch Unterlagen fehlen, verzögere sich die Bearbeitung entsprechend. Das sei kein Verschulden der Verwaltung. In 2016 seien 713 Bauanträge gestellt worden, davon 46 im Dezember um die Weihnachtszeit. Es seien in 2016 619 Baugenehmigungen erteilt worden, dabei seien auch Anträge aus 2015 enthalten. Es entspreche nicht den Tatsachen, dass die Bearbeitung unverhältnismäßig lange dauere. Die Verwaltung arbeite zügig, aber es müssen alle Unterlagen vorliegen.
- Werden Bausachverständige, die von außen zuarbeiten, in die Genehmigungsverfahren einbezogen?
Antwort:
Für die Überprüfung der Standsicherheit werden Prüfstatiker einbezogen, da die Verwaltung selbst über keine verfüge.
Die Kommunikation im Genehmigungsverfahren soll durch eine digitale Kommunikation und damit durch eine Verkürzung der Arbeitswege beschleunigt werden.
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