Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
|
Wortprotokoll Beschluss |
Vorsitzender Gründel verpflichtet die anwesenden beratenden Mitglieder des Ausschusses und nimmt die Pflichtenbelehrung vor.