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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. Januar 2017 Sicherstellung der Überwachung von Oberflächengewässern durch havariegefährdete Anlagen  

Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 24.01.2017    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2017/016 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. Januar 2017
Sicherstellung der Überwachung von Oberflächengewässern durch havariegefährdete Anlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Fachbereich Recht und Ordnung Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Produkte:13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Herr Bartscht berichtet, dass es gibt ca. 180 Güllebehälter inklusive Erdbecken im Landkreis gibt. Ob diese wirklich noch alle betrieben werden bzw. auch wirklich errichtet wurden, ist nicht bekannt. Es gibt rund 40 Biogasanlagen, davon 5 als Nebenanlage zu einer Tierhaltung. Davon sind mehrere Anlagen solche nach 12. BImSchV (StörfallVO) mit Grundpflichten.

Gemäß VAwS-Niedersachsen haben JGS-Anlagen zu oberirdischen Gewässern einen Abstand von 50 m einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so ist sicherzustellen, dass mindestens 25 m3 der gelagerten Stoffe im Schadensfall zurückgehalten werden können. Dies bedeutet, dass Havariewälle nur dann gefordert werden können, wenn der o. g. Abstand nicht eingehalten wird.

Eine systematische Kontrolle von Güllebehältern (außer bei Biogasanlagen) findet derzeit aus Kapazitätsgründen nicht statt. Sofern jedoch in Baugenehmigungsverfahren vorhandene Güllebehälter als Teil eines Bauvorhabens aufgeführt werden, werden diese auf die Einhaltung der Vorgaben der VAwS überprüft. Fehlende Havariewälle werden bei unterschreiten der 50 m Grenze nachgefordert.

Für das Frühjahr ist ein Erlass des MU angekündigt, der u. a., der u. a. die Kontrolle von Güllebehältern regeln soll. Dieser ist abzuwarten und dann zu überlegen, wie die Umsetzung erfolgen kann.

Bis Mitte des Jahres werden alle Biogasanlagen (die Störfallbetriebe bevorzugt und sämtliche weiteren Anlagen nachfolgend) überprüft.

mtliche Anlagen, die immissionsschutzrechtlich zu genehmigen oder die durch den Landkreis immissionsschutzrechtlich zu überwachen sind, werden in regelmäßigen Abständen einer Kontrolle in unterzogen. Zu einer solchen Kontrolle werden immer die Vertreter der unteren Wasserbehörde, der Bauaufsichtsbehörde sowie der SVLFG (Berufsgenossenschaft) eingeladen. Somit kann in diesem Rahmen immer eine vollständige Überprüfung der Anlage erfolgen. Angestrebt ist eine Überprüfung alle 2 Jahre.

Unter diese Regelung fallen auch Stallanlagen. Diese werden derzeit wegen der häufig geringen Anlagengröße nicht regelmäßig überwacht. lediglich große Tierhaltungen, die eine Abluftreinigungspflicht haben, werden regelmäßig aufgesucht. Diese liegen ausschließlich im Osten des Landkreises. Solche Stallanlagen sind fast alle mit einer Biogasanlage verbunden und werden deshalb auch darüber mit überwacht.

hrend für JGS-Anlagen keine weitergehenden Anforderungen bestehen, ist für Anlagen zur Lagerung von Gärresten auf Biogasanlagen eine Leckerkennung, eine Sachverständigenüberprüfung alle 5 Jahre und ein Havariewall zwingend vorgeschrieben.

In den vergangen 2-3 Jahren wurde ein Schwerpunkt bei der Überprüfung von Silagelagern im Landkreis gelegt. Je nachdem, welche Anforderungen sich aus dem o.g. zu erwartenden Erlass ergeben, wird es hier zu einer Verschiebung kommen.

 

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