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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Grundwassermessstellen der Coca-Cola Erfrischungsgetränke GmbH; Anfrage der KTA Bauschke  

Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 24.01.2017    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2017/009 Grundwassermessstellen der Coca-Cola Erfrischungsgetränke GmbH; Anfrage der KTA Bauschke
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Fachbereich Recht und Ordnung Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Produkte:13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

In der Antwort auf die Anfrage vom 03.10.16 heißt es, „zur Klarstellung, dass es um Grundwassermessstellen geht und nicht (keine) Sondierungsbohrungen für neue Brunnen“, obgleich dies jetzt in der Presse im Bericht vom 05.1.17 anders zu lesen war.

 

  1. Was ist hierzu der Unterschied in der (Unteren Wasserbehörde) UWB des LK?

In 2016 hat Coca Cola der unteren Wasserbehörde des Landkreises Lüneburg 5 geplante Grundwassermessstellen angezeigt (4 in der Gemarkung Reppenstedt und 1 in der Gemarkung Vögelsen). Bis auf die Messstellen AP 29 und AP 30 wurden alle errichtet. Für das Stadtgebiet wurden der unteren Wasserbehörde der Stadt Lüneburg in 2016 drei geplante Grundwassermessstellen angezeigt. Grundsätzlich liefern die Bohrungen auch Rückschlüsse darauf, ob der Untergrund für einen Brunnenstandort geeignet ist. Zum Zeitpunkt der Anzeigen war es nicht geplant, außerhalb des Stadtgebietes einen Brunnen zu errichten.

 

  1. Verwendet die UWB der Hansestadt Lüneburg eine andere Terminologie?

Die Terminologie ist in den unteren Wasserbehörden gleich. Auch Sondierungsbohrungen laufen unter der Bezeichnung Messstelle.

 

Die Presse teilt mit, dass bereits 34 Messstellenbohrungen der Fa. Coca-Cola ausgeführt wurden, 24 weitere erfolgen sollen. Die Verwaltung konnte am 03.11.16 nur über 5 Ansatzpunkte von ausgeführten Bohrungen berichten.

  1. Wo sind und wo werden die weiteren, somit 55 Ansatzpunkte (AP), platziert? Steht die Bezeichnung AP für Ansatzpunkt oder wie in der Antwort vom LK auf den 03.11.16 für „Apollinaris Brands GmbH“?

Die Bezeichnung AP steht für die Beweissicherungsbrunnen der Apollinaris Brands GmbH. Die Beweissicherungsbrunnen des Wasserwerkes Adendorf werden mit AD abgekürzt, die Beweissicherungsbrunnen des Wasserwerkes Lüneburg werden mit LG abgekürzt. Laut einem mir vorliegenden Plan liegen die Beweissicherungsbrunnen im Gebiet der Stadt Lüneburg. Erst 2016 wurden Beweissicherungsbrunnen im Gebiet des Landkreises niedergebracht. Ein Plan für eventuell geplante neue Beweissicherungsbrunnen liegt mir nicht vor.

 

  1. Wieviel Einwohner leben im Einzugsbereich der Brunnen 1 und 2 der Vio-Wasser?

Das Einzugsgebiet liegt zum größeren Teil im Gebiet der Stadt Lüneburg. Die Frage nach der Anzahl der im Einzugsgebiet lebenden Einwohner kann von mir daher nicht beantwortet werden.

 

  1. Wieviel m³ Wasser welcher Qualität und Menge fördern diese Brunnen aus welcher Tiefe?

r die beiden Brunnen liegt die amtliche Anerkennung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor. Danach wird natürliches Mineralwasser aus 100 m Tiefe entnommen. Laut Erlaubnis der Stadt Lüneburg darf die Apollinaris Brands GmbH 350.000 m³ pro Jahr fördern. Die aktuelle Fördermenge ist bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Lüneburg zu erfragen.

 

  1. Gibt es inzwischen Erkenntnisse darüber, wo der dritte Brunnen errichtet wird und ggf. der vierte?

Es liegt noch kein Antrag für einen 3. Brunnen vor. Es zeichnet sich aber ab, dass der Brunnen im westlichen Lüneburg oder westlich von Lüneburg errichtet werden wird.

 

  1. Werden die Wasseranalysen, die ein von der Coca-Cola GmbH beauftragtes Labor regelmäßig vornimmt, dem LK und der Stadt zur Kenntnis gegeben?

Die amtliche Anerkennung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beinhaltet die Verpflichtung, das Rohwasser regelmäßig untersuchen zu lassen. Dem Landesamt sind lediglich die Untersuchungsergebnisse bezüglich der Pflanzenschutzmittelmetabolite und der Süßstoffe vorzulegen. Die übrigen Untersuchungen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Untersuchungsergebnisse werden von den Lebensmittelkontrolleuren des Landkreises Lüneburg bei unangemeldeten Routinekontrollen im Betrieb eingesehen. Dem Landkreis Lüneburg werden keine Wasseranalysen übersandt.

 

  1. Wenn ja, werden die Unterlagen archiviert? Und wie stellen sich die Ergebnisse dar? Kann darüber regelmäßig im Umweltausschuss berichtet werden?

Da keine Analyseergebnisse vorliegen, kann hierüber auch nicht berichtet werden. Um Grundwasserbelastungen zu beobachten hält das Land ein eigenes Messstellennetz bereit und ist nicht auf die Daten Dritter abgewiesen.

 

  1. Besteht eine Meldepflicht bei auffälligen Werten?

Eine Meldepflicht gegenüber der unteren Wasserbehörde besteht nicht.

 

  1. Sind Meldeverpflichtungen gegeben, wenn Kontaminationen festgestellt wurden und zwar nicht erst in der Tiefe bei 250 m (siehe Antwort Herr Kallweit), um z.B. zu verhindern, dass oberflächennahes Grundwasser in der landwirtschaftlichen Beregnung verwendet wird?

Eine Meldepflicht gegenüber der unteren Wasserbehörde besteht nicht.

 

  1. In welchen Abständen zu baulichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen wie Brücken, sind Grundwassermessstellen eingerichtet?

Es sind keine vorgeschriebenen Mindestabstände bekannt.

 

  1. Welche Fördermengen und mit welcher Dauer, unabhängig von Einzelgestattungsverträgen, die ja erst nach Niederbringung der Messstellen durch die betroffenen Gemeinden abgeschlossen werden sollen, werden durchschnittlich erwartet und gestattet?

Ein Antrag liegt nicht vor. Welche Wassermenge zugelassen werden kann, ergibt sich aus den Untersuchungen im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens.

 

  1. Werden Beweissicherungen vorgenommen, wenn Verdichtungen von Bohrungen erforderlich sind?

Die Bohrungen werden durch ein zertifiziertes Unternehmen vorgenommen, das nach der DVGW 123 arbeiten muss. Darin wird der Standard geregelt. Hydraulisch wirksame Trennschichten sind mit dichtenden Materialien zu verfüllen (Dichtungstone, Tonmehl-Zement-Suspension). Der Einbau ist zu kontrollieren und zu dokumentieren.Eine Kontrolle wäre durch ein aufwändiges Gamma-Ray-Verfahren möglich, dies ist aber nicht vorgeschrieben.

 

  1. Werden die Ergebnisse der Wasserstände- und Bewegungen (steigende und fallende Messungen) zur Datenerfassung der LBEG und den komm. UWBs oder z.B. dem NLWK gemeldet? Wenn ja, welcher Dienststelle?

Die im Rahmen der Beweissicherung zu erhebenden Daten sind der unteren Wasserbehörde der Stadt Lüneburg jährlich vorzulegen.

 

  1. Wie kann sichergestellt werden, dass vor jeder Bohrung die nächstliegenden Einwohner mind. im Umfeld von 500 m zur Bohrstelle, über die Arbeitsaufnahme informiert werden?

Eine solche Informationspflicht besteht für Bohrungen nicht.

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

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