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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2016 gemäß § 3 Eigenbetriebsverordnung  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 14.09.2016    
Zeit: 15:00 - 16:20 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2016/210 Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2016 gemäß § 3 Eigenbetriebsverordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

BL Seegers verweist auf den vorliegenden Zwischenbericht. Die Erträge und Aufwendungen hätten sich bis zum Berichtsstand 30.06.2016 planmäßig entwickelt. Entsprechende Anpassungen seien bislang nicht erforderlich geworden.

Die Baumaßnahmen seien zwischenzeitlich, mit Ausnahme des Ausbaus der K 38 zwischen Ventschau und der L 233, der in den Herbstferien erfolgen werde, weitgehend abgeschlossen. Ebenso seien die aufgeführten Unterhaltungsmaßnahmen nahezu komplett abgewickelt.

Zum aktuellen Stand der Planungen eines neuen zentralen Betriebshofes sei auszuführen, dass sich die Suche nach einem geeigneten Grundstück schwieriger gestalte, als anfänglich vermutet.

Bereits im Jahr 2015 sei ein Grundstück im Scharnebecker Gewerbegebiet Kringelsburg angeboten worden, das grundsätzlich aufgrund der Lage am Ortsrand, direkt an der K 28, einer Tankstelle in unmittelbarer Nähe, der Größe von ca. 1,6ha und des Kaufpreises geeignet sei.

Im Rahmen einer Antragskonferenz, an der die für die Bauleitplanung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereiche des Landkreises teilgenommen hätten, hätte sich jedoch herausgestellt, dass der vorhandene Bebauungsplan z.T. überarbeitet werden müsse, um das geplante Vorhaben realisieren zu können. Drei Problemfelder hätten sich dabei herauskristallisiert.

Zunächst sei eine Schalltechnische Untersuchung zu veranlassen, da nach erster Einschätzung der Unteren Immissionsschutzbehörde nicht auszuschließen sei, dass durch Ladetigkeiten und entsprechendem Verkehr mit Winterdienstfahrzeugen während der Winterdienstsaison in den Nachtstunden, die zulässigen Grenzwerte in dem Neubaugebiet „neburger Straße“ überschritten werden könnten. Darüber hinaus seien in dem Gewerbegebiet Teilflächen als eingeschränkte Gewerbeflächen ausgewiesen, in denen geringere Grenzwerte einzuhalten seien. Dieses habe man im Hinblick auf dort bestehende Betriebsleiterwohnungen festgesetzt. Bei damaliger Überarbeitung des B-Planes habe man jedoch fälschlicherweise eine Textliche Festsetzung, die für die eingeschränkten Teilgebiete gelten sollte, auf das gesamte Gewerbegebiet bezogen. Hierin sei festgelegt, dass die Emissionswerte, die für ein Mischgebiet gelten, auch für das Gewerbegebiet gelten würden. Mit dieser Regelung habe man quasi das Gewerbegebiet zu einem Mischgebiet gemacht, mit der Folge, dass sich nur emissionsarme Gewerbebetriebe ansiedeln dürften. Diese Festsetzung müsse bei Überplanung des B-Planes entfallen.

Die Untere Denkmalschutzbehörde hätte ferner darauf hingewiesen, dass nach einer Stellungnahme des Bezirksarchäologen nicht auszuschließen sei, dass sich auf dem Grundstück Teile eines Urnenfriedhofes aus der vorrömischen Eisenzeit befinden könnten. Im Jahr 2012 seien ca. 100 m südlich des Grundstücks bei Pflugarbeiten ca. 25 vom Pflug angeschnittene Urnenbestattungen lokalisiert worden.

Aufgrund der recht hohen Anzahl an Urnen, könnten sich im weiteren Umkreis weitere Urnen befinden. Bei Eingriffen in die Fläche seien daher vorangehende Untersuchungen erforderlich.

Mit dem Grundstückseigentümer habe man sich daher jetzt darauf verständigt, eine sogenannte Prospektion durchführen zu lassen. Dabei würde an der südlichen Grenze des Grundstücks beginnend in Streifen von ca. 2m Breite der Oberboden abgetragen werden. Diese Maßnahme werde zunächst mit einem angemieteten Bagger und SBU-Personal durchgeführt und vom Kreisarchäologen als fachkundiger Person begleitet. Sofern dabei weitere Funde entdeckt werden würden, müsste gfls. das gesamte Grundstück untersucht werden. Hierzu müsste der Grundstückseigentümer eine Grabungsfirma beauftragen. Die Kosten einer solchen Maßnahme habe der Grundstückseigentümer zu tragen.

Sofern keine weiteren Funde entdeckt werden würden bzw. vorhandene geborgen wären, was nach Aussage der Archäologen durchaus zeitnah möglich wäre, rde das Grundstück aus denkmalschutzrechtlicher Sicht als unbedenklich eingestuft werden und könnte bebaut werden.

Eine weitere B-Plan-Änderung sei erforderlich, da eine derzeit festgesetzte Planstraße von der K 28 abzweigend durch das Gewerbegebiet führend, nicht realisiert werden könne, da der SBU für die geplanten Liegenschaften des Betriebshofes die gesamte Grundstücksbreite benötige.

Hierzu bedürfe es evtl. noch eines Verkehrsgutachtens, mit dem geklärt werden müsse, ob der derzeit bestehende Verkehrsknotenpunkt im Bereich der Bahnquerung geeignet sei, die für das verbleibende Gewerbegebiet zu erwartenden Verkehre aufzunehmen.

KTA Köhlbrandt fragt, ob es in Anbetracht der genannten Probleme zielführender sei, Alternativgrundstücke zu betrachten. Evtl. kämen Flächen in dem Bereich hinter dem Feuerwehrübungsgelände neben der FTZ an der K 53 oder auch eine Fläche am Elbeseitenkanal zwischen dem Reitsportzentrum und der Biogasanlage infrage.

BL Seegers erläutert, dass er sich aufgrund der nunmehr bestehenden Problemlagen an der K 28 auch schon bezüglich eines „Planes B“ an die Gemeinde Scharnebeck gewandt habe. Die genannten Flächen seien dabei auch betrachtet worden. Hierfür bedürfe es jedoch eines entsprechenden Bebauungsplanes, da diese Bereiche nicht als Gewerbegebiete ausgewiesen seien. Diese Verfahren könnten evtl. noch langwieriger sein, als eine Planänderung für das Gewerbegebiet Kringelsburg. Zunächst sollte geprüft werden, ob die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das grds. geeignete Grundstück an der K 28 mit überschaubarem Aufwand geschaffen werden könnten. Sollte sich abzeichnen, dass dieses nicht möglich sein sollte, so müsse man mögliche Alternativen konkret betrachten.

KTA Gründel betont, man dürfe die Möglichkeit weiterer Denkmalfunde auf dem Grundstück an der K 28 nicht nur negativ betrachten. Es handele sich schließlich um bedeutende kulturhistorische Relikte.

Weitere Urnenfunde könnten vermutlich mit überschaubarem Aufwand geborgen werden, so dass nicht von monatelangen Verzögerungen auszugehen sei. Die jetzt geplante Prospektion trage auf jeden Fall zur Rechtssicherheit bei.

Bzgl. alternativer Flächen sollte man über eine projektbezogene Bauleitplanung nachdenken, die evtl. mit geringerem Aufwand möglich sei.

 

 

 

 

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