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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Personalausstattung der Kreisbibliothek (im Stand der 1. Aktualisierung vom 21.07.2016)  

Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
TOP: Ö 6
Gremium: Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.09.2016    
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2016/084 Personalausstattung der Kreisbibliothek
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 21.07.2016)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, Martin
Federführend:Fachbereich Soziales Beteiligt:Bildung und Kultur
Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra   
Produkte:19.36. 272-000 Büchereien
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

Nach einer kurzen Einführung durch FDL Michael Wieske erklärt KTA Martin Peters, dass die ursprünglich von ihm vorgeschlagene Kapitalisierung einer ½-Stelle zur Weitergabe dieser finanziellen Mittel an die Schulen mit Selbstlernzentren nach diversen Rücksprachen, u.a. auch mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde, rechtlich nicht möglich sei. Die SPD-Fraktion schlage daher die Nachbesetzung mit einer ½-Stelle vor. Die Qualifikation sollte sich am Bachelor-Studiengang Bibliothekswesen orientieren. Es sollte aber auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Qualifikation durch entsprechende berufliche Erfahrung nachzuweisen. Als Einstellungskriterium sollte in jedem Fall die Kenntnis im Umgang mit einschlägiger Bibliothekssoftware im Rahmen der Stellenausschreibung gefordert werden.

Die Verwaltung solle zudem den Arbeitsplatz nicht Am Schwalbenberg sondern innerhalb der Kreisverwaltung einrichten, um zu verhindern, dass der/die Stelleninhaber/in für den dortigen Betrieb des Lernzentrums vereinnahmt werde.

 

In der sich anschließenden ausführlichen Diskussion wird deutlich, dass die Vorschläge zur Qualifikation angenommen werden, der Arbeitsplatz aber durchaus Am Schwalbenberg im dortigen Selbstlernzentrum eingerichtet werden könne. Aus der Aufgabenbeschreibung müsse eindeutig hervorgehen, dass der/die Stelleninhaber/in alle Lernzentren an kreiseigenen Schulen berate und nicht nur Aufgaben am Standort des Arbeitsplatzes habe.

 

Der Ausschuss folgt weiterhin dem Vorschlag, die bisher an den ehemaligen Stelleninhaber geknüpfte ehrenamtliche Leitung des Medienzentrums aufzuheben. Künftig soll die Leitung des Medienzentrums durch den Fachdienst 55, Schule und Kultur, erfolgen.

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

  1. Zum nächstmöglichen Termin wird die vakante Stelle von Kreisbibliothekar Harald Linnecke mit einer ½-Stelle wiederbesetzt. Anzustreben ist als Qualifikation der Abschluss des Bachelor-Studienganges Bibliothekswesen, zumindest eine vergleichbare Qualifikation durch entsprechende berufliche Erfahrung.
  2. Die Leitung des Medienzentrums erfolgt künftig durch die Verwaltung Fachdienst 55, Schule und Kultur. Die ehrenamtliche Leitungsstelle entfällt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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