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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Arena Lüneburger Land - Abschluss von Verträgen  

Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
TOP: Ö 19
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.08.2016    
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2016/191 Arena Lüneburger Land - Abschluss von Verträgen (im Stand der 2. Aktualisierung vom 30.09.2016)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nahrstedt, Manfred
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Produkte:23.1. 111-100 Verwaltungsführung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

LR Nahrstedt macht deutlich, dass er sich die Errichtung der Arena in Form eines PPP-Projektes vorstellen könne. Der Landkreis habe in der Vergangenheit verschiedene Vorhaben über PPP realisiert – beispielsweise das Gymnasium Bleckede - und gute Erfahrungen damit gemacht.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung für 2016, die die Planungen für eine wettkampfgerechte Sporthalle beinhalte, sei inzwischen genehmigt worden.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, könne das Rechnungsprüfungsamt mit den Prüfungen beginnen. Dies beinhalte auch die Prüfung, ob die Vergabe an die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH erfolgen kann. Wenn das Rechnungsprüfungsamt und auch der Notar seine Zustimmung gegeben haben, werden alle Vertragsentwürfe noch einmal geprüft. Über Änderungen werde der Kreisausschuss unterrichtet.

 

EKR Krumböhmer führt aus, dass die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH zunächst nicht sehr viel an dem Auftrag verdiene. Die Gesellschaft erhalte lediglich eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die nach Vorlage von Belegen abgerechnet werden.

 

KTA Kamp unterstützt die Errichtung der Arena Lüneburg. Es gehe hier um ein gutes Projekt, das relativ schnell durch die Gremien gegangen sei. Über die Nordlandhalle sei viele Jahre gesprochen worden. Jetzt sollte bei der Arena nicht der Krümel im Guten gesucht werden. Die Frage, ob Lüneburg überhaupt noch mehr Kultur vertrage, sei absurd. Das Audimax habe nicht diese Größe. Die Möglichkeiten der neuen Halle bringen den Landkreis nach vorne. Es werde nicht nur der Sport gefördert, die Halle stehe auch für Schulsport, Vereinssport und für die Bürger zur Verfügung. Zur Vermarktung der Halle habe es Vorbehalte gegeben, die jedoch gelöst worden sind.

 

Es sei kein Problem, mit der geplanten PPP-Lösung mitzugehen. Die SPD-Fraktion stehe vorbehaltlos dahinter. Man wolle Infrastruktur für die Region schaffen.

Es werde um Zustimmung gebeten.

 

KTA Dubber kann der Errichtung der Arena zustimmen. Man wollte die Halle immer haben. Er stehe auch dazu, das über ein PPP-Projekt durchzuführen. Es sei in Ordnung, wenn es gute Verträge gebe. Die Verträge müsse man sich noch genau ansehen.

 

Ziffer 2 der Beschlussempfehlung sollte weicher formuliert werden.

 

KTA Gaus sieht die Umsetzung der Pläne zur Errichtung der Arena schwieriger als von seinen Vorrednern dargestellt. Die Pläne seien mit viel Begeisterung verbunden. Aber hier gehe es um einen Bauauftrag und damit verbunden um eine kühle Entscheidungsfindung, insbesondere aus Sicht der Bauträgergesellschaft Sallier. Solche Entscheidungen sollten immer in einem Wettbewerb getroffen werden. Eile sei ein schlechter Ratgeber. Durch die sich schnell ändernden Verträge und durch das baldige Ende der Wahlperiode werde ein gewisser Druck ausgeübt.

 

Für die Elbbrücke sei ein Volumen von 460.000 Euro vorgesehen gewesen. Der Landkreis sollte sich nicht für einen so langen Zeitraum finanziell binden. Es stelle sich die Frage, ob mit der Entscheidung für die Errichtung einer Sporthalle die Elbbrücke abgeschrieben worden sei.

Zu Beginn der Beratungen sei der Standort an der BBS favorisiert worden. Dieser Standort sei nun aufgegeben worden und es werde eine Halle mit Eventfunktion geplant. Hierbei handele es sich um eine freiwillige Leistung. Es sei zu bedenken, dass bei Freizeitinvestitionen immer mit einem Risiko gerechnet werden müsse. Der jetzige Standort für die Halle bringe auch Nachteile mit sich, da keine gute Schulanbindung gegeben sei.

 

Die zunächst eingeplanten ca. 11 Mio. Euro Gesamtkosten seien nunmehr auf etwa 16 Mio. Euro angestiegen. Außerdem kommen die Zinsbelastungen hinzu. Nach Ablauf von 20 Jahren gebe es kein vorhandenes Erbbaurecht für das Grundstück.

Es fehle hier an einer überzeugenden Lösung. Deshalb werde er sich der Stimme enthalten.

 

LR Nahrstedt macht deutlich, dass niemand unter Druck gesetzt werde. Im Oktober/November sei man für den ersten Spatenstich bereit. Dies sei zwar ein ambitionierter Zeitplan. Die Verträge werden jedoch erst unterschrieben, wenn alles vorliege. Die geplante Sporthalle sei nicht mit der Elbbrücke in Verbindung zu bringen. Es gehe um ganz andere Summen.

 

Die Halle werde benötigt. Immer mehr Schulen werden Ganztagsschule und verdrängen die Sportvereine aus den Hallen. Die Uni habe Interesse, Studentensport in der neuen Halle anzubieten. Die BBS habe auch noch Bedarf. Wenn die Schulen die Halle nicht für eine volle Belegung benötigen sollten, werden die Zeiten an den Kreissportbund weitergegeben zur Vergabe an Vereine. Die Halle soll auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden.

 

KTA Stoll spricht sich für die Errichtung der Halle aus. Allerdings bestehe noch keine Zustimmung für die Umsetzung als PPP-Projekt. Hierüber müsse in der Fraktion noch gesprochen und abschließend beraten werden.

 

KTA Gödecke fragt, ob es konkrete Zahlen für die Hallennutzung gebe.

 

Auf Nachfrage von KTA Gödecke führt LR Nahrstedt aus, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine konkreten Zahlen für die Hallennutzung vorliegen können. Die Schulen melden ihren Bedarf zu gegebener Zeit an. Es werden entsprechende Hallenzeiten für die Schulen gesichert.

 

KTA Kamp geht davon aus, dass die Halle ausgebucht sein wird. Man werde keine Probleme haben, die Halle ausreichend zu belegen.

 

LR Nahrstedt ergänzt, dass alle auf die Halle warten. Er habe keine Befürchtungen, dass die Halle nicht ausreichend genutzt werde. Das Problem werde eher sein, dass Anfragen abgesagt werden müssen.

 

Beschluss:

 

  1. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land in Lüneburg.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen
 

  1. Die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage noch zu schließender Verträge mit Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Bau und Betrieb der Arena Lüneburger Land beauftragt. Das investive Gesamtvolumen für die multifunktionale Halle mit einer Kapazität von bis zu 3.500 Besuchern liegt bei netto 9,4 Mio.. Darin ist der Wert des Grundstücks nicht enthalten. Standort ist ner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg.
    Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen

 

  1. r das Vorhaben werden der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch den Landkreis neburg investiv als einmalig verlorener Zuschuss 3,243 Mio. brutto einschließlich des Anteils an der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 274.325 brutto bereitgestellt.
    Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen

 

  1. Landkreis und Hansestadt Lüneburg erhalten Nutzungsrechte an der Halle für Schul-, Breiten- und Universitätssport sowie für kommunale Veranstaltungen. Für diese Nutzungen fällt kein Entgelt an; zurechenbare Betriebskosten sind zu erstatten.
    Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen

 

  1. Die Verträge mit der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH werden erst unterschrieben, wenn

 

a)      das kreditähnliche Rechtsgeschäft vom Innenministerium des Landes Niedersachsen genehmigt ist,

b)      das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat,

c)       die beihilferechtliche Prüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat,

d)      der Rat der Hansestadt Lüneburg ebenfalls zugestimmt hat.

 

Ergeben sich bei den abschließenden Vertragsverhandlungen Änderungen zum jetzigen Entwurfsstand der Verträge, teilt die Verwaltung dies dem Kreisausschuss mit. Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die unterschriftsreifen Fassungen der Verträge zu beschließen.

Ändern sich die in den Ziffern 1 bis 4 genannten Entscheidungsgrundlagen erheblich, entscheidet der Kreistag.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen

 

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