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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Industrie- und Gewerbegebiet Embsen-Melbeck; Sachstandsbericht zur Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende  

Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 05.04.2016    
Zeit: 15:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
2016/074 Industrie- und Gewerbegebiet Embsen-Melbeck; Sachstandsbericht zur Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 - 35 00 051
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

 

KVOR Beyer berichtet über den Planungs- und Umsetzungstand. Auf die dem Protokoll beigefügten Auszüge seiner Präsentation wird Bezug genommen.

 

Der in die Umsetzung eingebundene Architekt Horn erläutert die Ausführungsqualitäten und beantwortet Fragen dazu. Angeregt wird die Ergänzung des Entwurfs um Vordächer, die die Eingangsbereiche gegen Schlagregen schützen. Eingeplant werden sollte zudem eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellplätzen. Diese Anregungen werden aufgenommen, soweit sie sich im vorgegebenen Kostenrahmen realisieren lassen. Dieser wird nach derzeitigem Stand wegen der umfangreichen Erschließungsmaßnahmen voll ausgeschöpft werden.

 

Anschließend erläutert Ltd. KVD Maul die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen, die sich derzeit entspannt habe. Verlässliche Prognosen für die Zukunft seien allerdings nicht zu bekommen. So hat das Land noch am 17.03.2016 in einer Besprechung keine Zahlen nennen wollen. Am 31.03. und 01.04.2016 war dann in der Presse zu lesen, dass das Niedersächsische Innenministerium für 2016 mit 100.000 Flüchtlingen für Niedersachsen rechnet. Als Vergleich dazu waren es 2015 etwa 102.000 Flüchtlinge, die überwiegend in den letzten Monaten des Jahres kamen.

 

Nach einem Gespräch am 29.03.2016 mit den Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden besteht Übereinstimmung dahingehend, bereits umfassend beauftragte Neu- und Umbauten von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende , wie z.B. im Industrie- und Gewerbegebiet Embsen-Melbeck, fertigzustellen. Daneben sollen bis auf weiteres keine Anmietungen in den Kommunen mehr vorgenommen, Unterbringungssituationen entzerrt oder Wohnraum statt für Flüchtlinge für andere unterstützungsbedürftige Personenkreise genutzt werden. glich ist auch, ggf. problematische Anmietungen weniger geeigneten Wohnraums aufzulösen.

 

Hierüber entwickelt sich eine teils kontroverse Diskussion zwischen den Fraktionen. Einigkeit besteht jedoch darüber, dass die Dauer der derzeitigen Phase geringerer Zuwanderungszahlen nicht zuverlässig vorhersehbar ist und der Bau der Unterkünfte, auch mit Blick auf den Baufortschritt und die erteilten Aufträge, abgeschlossen wird und diese für die genannten Zwecke genutzt werden.

 

Zur Zulässigkeit der Unterkünfte im Gewerbegebiet stellt Ltd. KVD Maul klar, dass sich die in den geschaffenen Sonderregelungen des Baugesetzbuchs aufgenommene Befristung bis zum 31.12.2019 nicht auf die Geltungsdauer der Nutzung für die genannten sozialen Zwecke bezieht, sondern auf den Zeitraum, bis zu dessen Ende im bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren von den erleichternden Vorschriften Gebrauch gemacht werden kann. Das bedeutet, dass die Befreiung r bis zum 31.12.2019 nach den Sonderregelungen des Baugesetzbuchs geschaffene Unterkünfte solange fortwirkt, wie diese r die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden genutzt werden. Auch der Verbleib anerkannter Asylsuchender in den Unterkünften ist im Rahmen der Befreiung abgedeckt. Eine entsprechende Belegung wird nach derzeitigen Erkenntnissen für die Unterkünfte in Embsen-Melbeck auch deutlich über den 31.12.2019 hinaus erwartet. Ungeachtet dessen sind auch Alternativen für eine Nachnutzung denkbar.

Beschluss:

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

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