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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2017 ff. (ohne Finanzhilfen VVG)  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.02.2016    
Zeit: 15:00 - 16:12 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2016/013 Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2017 ff. (ohne Finanzhilfen VVG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

BL Seegers verweist auf die Vorlage und erläutert die fortgeschriebene Prioritätenliste. Wie bereits in der Vorlage beschrieben, hätten im letzten Jahr umfangreiche Bereisungen der Kreisstraßen mit dem Ziel stattgefunden, die Aktualität der bestehenden Prioritäten zu überprüfen, aber auch die Liste entsprechend um neue Maßnahmen zu ergänzen.

Dieses habe daher zu diversen Verschiebungen hinsichtlich der im letzten Jahr festgelegten Prioritäten gegeben.

Bereichsleiter Scholz erklärt, dass bei den aktuellen Bestandsaufnahmen neben den in der Vorlage genannten Kriterien für die Dringlichkeiten der Sanierungsmaßnahmen auch der Faktor der dynamischen Veränderungen der Fahrbahnzustände berücksichtigt werden müsse. Dies bedeute, dass insbesondere sich verschlechternde Fahrbahnzustände innerhalb kurzer Zeiträume bedenklich seien und diese vorrangig saniert werden müssten.

In den letzten Jahren durchgeführte Unterhaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise das Aufschultern, hätten dazu geführt, dass einige Straßen noch gehalten werden könnten und sich der Zustand nicht weiter verschlechtert habe. Generell lasse sich feststellen, dass sich die Fahrbahnzustände in Bereichen von Biogasanlagen oder Kieswerken aufgrund der hohen Belastungen durch den Schwerverkehr deutlich schneller verschlechtern würden.

KTA Marten beobachtet dieses ebenfalls im Bereich der Biogasanlage in Schwindebeck. Seines Erachtens müssten stärkere Gewichtskontrollen der Anhänger erfolgen, da diese häufig überladen seien.

KTA Schultz weist darauf hin, dass die Polizei kaum in der Lage sei, solche Überprüfungen durchzuführen, da sie keinen Zugriff auf private Waagen habe.

LR Nahrstedt betont, er werde dieses Thema erneut mit Vertretern der Landwirtschaftskammer und des Landvolks erörtern. Grundsätzlich stimme man überein, dass dieses Problem angegangen werden müsse, da ansonsten insbesondere auch die ländliche Infrastruktur erheblichen Schaden nehmen werde und die Kommunen finanziell nicht in der Lage seien, die Schäden zu beheben.

Dennoch solle auch zur Polizei hinsichtlich verstärkter Kontrollen Kontakt aufgenommen werden.

KTA Kastens gibt zu bedenken, dass sowohl die Abarbeitung der Prioritätenliste als auch des zuvor beschlossenen Mehrjahresprogramms weit über das Jahr 2019 hinausgehen werde. Sollte es tatsächlich ab dem Jahr 2020 keine Anschlussfinanzierung zur GVFG-Förderung geben, wäre diesr die notwendigen kommunalen Infrastrukturmaßnahmen katastrophal. Aus diesem Grund sollten sowohl die Hauptverwaltungsbeamten als auch die Landtagsabgeordneten auf eine Anschlussfinanzierung drängen.

KTA Gründel und KTA Marten unterstützen diesen Vorschlag.

LR Nahrstedt wird sich bei entsprechenden Gesprächen mit der Landesregierung dafür einsetzen.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:  Die Prioritätenliste ab 2017 ff. (ohne Finanzhilfen VVG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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