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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten  

Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Touristik Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.11.2015    
Zeit: 15:00 - 16:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

LR Nahrstedt unterrichtet die Ausschussmitglieder über ein Konzert im Rahmen des Festivals Mecklenburg-Vorpommern im Frühjahr 2016 in Bleckede sowie eine Sonderveranstaltung des Thalia-Theaters in Konau.

 

Herr Paschen trägt zum aktuellen Stand zum Stichwort „fahrradfreundliche Kommune“ vor und bestätigt, dass sowohl der beschlossene Vereinsbeitritt als auch die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes in Angriff genommen wurden.

 

Herr Mennrich informiert zu einigen Neuerungen bezüglich der Avacon AG:

Im Zuge der 2013 durchgeführten Abspaltung des Vertriebsgeschäfts mit dem „Tausch Vertrieb gegen Netz“ wurde der Wert des Vertriebsgeschäftes von zwei externen Sachverständigen unterschiedlich eingeschätzt. Die abweichenden Bewertungsergebnisse ergaben sich vor allem aus unterschiedlichen Einschätzungen der Marge im Gasvertrieb. Für den Fall, dass die Marktentwicklung in den ersten fünf Jahren besser als damals angenommen verläuft, wird über einen Anpassungsmechanismus, dem sogenannten Besserungsschein, sichergestellt, dass die kommunalen Anteilseigner der an der Wertsteigerung durch eine solche überplanmäßige Entwicklung durch zusätzliche Avacon-Anteile partizipieren.

 

Angesichts der bisherigen guten Entwicklung im Vertrieb bietet die E.ON Beteiligungen GmbH an, den Besserungsschein bereits kurzfristig abzulösen und sämtliche von einem Treuhänder gehaltenen Aktien einschließlich der darauf bislang entfallenen Dividenden an die kommunalen Aktionäre zu übertragen. Damit würde bereits in diesem Geschäftsjahr das maximale Ergebnis für die kommunalen Aktionäre erreicht werden.

Eine vorzeitige Ablösung des Besserungsscheines ist nur möglich, wenn alle kommunalen Aktionäre zustimmen. Die Aktienübertragung soll im Fall der Zustimmung noch vor der nächsten Hauptversammlung erfolgen. Da der Kreistagsbeschluss zum Transaktionsprozess vom 29.04.2013 (Vorlage 2013/ 060) bereits die Besserungsoption beinhaltete, ist eine weitere Beschlussfassung nicht notwendig.

 

Die Beteiligungen der Avacon AG an der Avacon Natur GmbH, die sich im Bereich der Energieerzeugung durch erneuerbare Energien betätigt, und von Beteiligungsunternehmen, die im Vertrieb tätig sind, entsprechen aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes zur Trennung von Netzbetrieb, Erzeugung und Vertrieb. Um die Vorgaben zu erfüllen, soll eine Holding gegründet werden, unter deren Dach die einzelnen Gesellschaften zusammengefasst werden: Die kommunalen Aktionäre wären danach nicht mehr direkt an der Avacon AG als Netzbetreiberin, sondern an der Holding beteiligt. Die Anpassung der Unternehmensstruktur soll bis 2017 erfolgen. Für die Umsetzung sind kommunale Gremienbeschlüsse erforderlich, die bis Ende 2016 eingeholt werden müssen. Die Avacon AG wird die Sitzungsunterlagen zu gegebener Zeit vorbereiten.

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