Auszug - Neuausschreibung der Fremdreinigungsleistungen in den kreiseigenen Liegenschaften
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
KOAR Beyer trägt die wesentlichen Eckpunkte der Beschlussvorlage der Verwaltung vor und beantwortet Fragen dazu.
Das Gebäudereinigerhandwerk verfügt über einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, d.h. die Fremdreinigungsunternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, sind nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens diesen Tariflohn zu zahlen. Das wird bei Auftragsvergabe auch vertraglich fixiert. Spätere Überprüfungen seitens der Gebäudewirtschaft sind möglich, werden bislang aber lediglich bei begründeten Verdachtsfällen praktiziert.
In der anschließenden Aussprache wird noch einmal der Wirtschaftlichkeitsvergleich Eigenreinigung – Fremdreinigung thematisiert. Kritisch hinterfragt wird zudem die Beteiligung eines Beratungsbüros. Seitens der Verwaltung erläutert KOAR Beyer, dass die Beteiligung externer Berater in der Gebäudewirtschaft die absolute Ausnahme darstellt und verweist in diesem Zusammenhang z.B. auf die selbst organisierte Ökostromausschreibung. Bei der anstehenden Reinigungsausschreibung mit der Berücksichtigung von Qualitätskriterien wird aber neben fundierten Vergaberechtskenntnissen zusätzlicher Fachverstand über Reinigungsmethoden und Qualitätssicherungskonzepte im Gebäudereinigerhandwerk benötigt, den die Gebäudewirtschaft nicht vorhält. Dieser müsse in diesem besonderen Fall ausnahmsweise extern „eingekauft“ werden, um eine rechtssichere und erfolgreiche Ausschreibung zu garantieren.
Die Ausschussmitglieder wollen sich hierzu jetzt noch einmal in ihren Fraktionen bzw. Gruppen beraten und bitten die Vorlage bis zur nächsten Sitzung am 25.11.2015 zurückzustellen.