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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage CDU/Bündnis 21 RRP vom 11.09.15 (Eingang 11.09.15); Fortführung der Pädagogischen Mittagstische und Einbeziehung der Ganztagsschulen  

Kreistag
TOP: Ö 23.3
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 12.10.2015    
Zeit: 14:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2015/225 Anfrage CDU/Bündnis 21_RRP vom 11.09.15 (Eingang 11.09.15);
Fortführung der Pädagogischen Mittagstische und Einbeziehung der Ganztagsschulen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Kuhlmann, Katrin
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss

EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage der CDU/Bündnis RRP-Fraktion.

 

  1. Bleibt es bei der bisherigen Unterstützung von pädagogischen Mittagstischen der Schulträger von Grundschulen?

Antwort:

EKR Krumböhmer verweist auf den Beschluss zur Vorlage Nr. 2015/236 (TOP 17).

 

  1. Erhöht sich der Betrag für den Pädagogischen Mittagstisch, weil einige Grundschulen in Ganztagsschulen umgewandelt wurden und damit vom Land eine höhere Förderung erhalten?

Antwort:

Nein.

 

  1. Wie viele Grundschulen werden im Landkreis Lüneburg in Ganztagsschulen umgewandelt?

Antwort:

Im Augenblick gibt es in der Fläche des Landkreises drei Ganztagsgrundschulen. Eine Umwandlung in Ganztagsschulen ist für zwei Grundschulen vorgesehen und im Bereich der Hansestadt gibt es vier Ganztagsgrundschulen.

 

  1. Wieviel Lehrkräfte und zusätzliche Mittel werden für Ganztagsschulen (Basis Einzügigkeit) bereitgestellt?

Antwort:

Dies kann auf eine Lehrerstelle hinauslaufen.

 

  1. In wie vielen Grundschulen im Landkreis Lüneburg werden Pädagogische Mittagstische gefördert?

Antwort:

In allen Grundschulstandorten im Landkreis Lüneburg wird mit vier Ausnahmen mindestens eine sozialpädagogische Mittagsgruppe gefördert. Bei den Ausnahmen handelt es sich um die Standorte Barskamp, Bleckede, Neuhaus und Tripkau. Für die genannten Standorte liegen keine Planungen der Gemeinden vor.

 

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