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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 03.09.15 (Eingang: 07.09.15); Förderung des Landkreises Lüneburg aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes  

Kreistag
TOP: Ö 23.2
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 12.10.2015    
Zeit: 14:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2015/212 Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 03.09.15 (Eingang: 07.09.15);
"Förderung des Landkreises Lüneburg aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Kuhlmann, Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

 

 

LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen.

 

Die Gruppe FDP/Die Unabhängigen weist in ihrer Anfrage auf ein Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen in Form eines Sondervermögens in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Jahre 2015 bis 2018 hin.

 

Der niedersächsische Landtag hat am 14. Juli das Niedersächsische Kommunalinvestitionsprogramm verabschiedet, um eine Rechtsgrundlage für die Weiterleitung der Bundesmittel an die niedersächsischen Kommunen zu schaffen.

 

Danach werden Bundesmittel in Höhe von rund 327 Millionen für finanzschwache Kommunen in Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Für den Landkreis Lüneburg ergibt sich eine Investitionspauschale in Höhe von rund  4,4 Mio.Euro bei einem Eigenanteil in Höhe von rund 406.000 Euro.

 

Die FDP/Unabhängige-Gruppe möchte wissen, ob der Landkreis Lüneburg diese Mittel in Anspruch nehmen will.

 

Antwort:

Selbstverständlich wird der Landkreis die Fördermittel in Anspruch nehmen. Erste Überlegungen sind im Wirtschaftsausschuss am 15.09.2015 bekannt gegeben worden. Für die Haushaltsplanung 2016 wird die Verwaltung vorschlagen, die Fördermittel wie folgt einzusetzen.

 

4.5 Mio. EUR              Breitbandförderung

0,1 Mio. EUR              Sportförderung zur energetischen Sanierung der Sportanlagen

0,1 Mio. EUR              Energetische Sanierung Haus des Gastes Neuhaus

0,1 Mio. EUR              für Unvorhergesehenes (freie Spitze)

 

Anträge sind noch nicht gestellt worden. Erst einmal wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen darüber zu diskutieren sein. Die Förderfähigkeit wird vor der Antragstellung auch noch mit dem Innenministerium abgestimmt werden.

 

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