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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 01.09.2015 (Eingang: 02.09.2015); Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Landkreis Lüneburg  

Kreistag
TOP: Ö 23.1
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 12.10.2015    
Zeit: 14:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2015/210 Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 01.09.2015 (Eingang: 02.09.2015)
"Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Landkreis Lüneburg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Kuhlmann, Katrin
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen wie folgt:

 

Frage 1:

Welche Flüchtlingszahlen erwartet die Kreisverwaltung in diesem Jahr für den Landkreis Lüneburg?

Antwort:

Der Landkreis Lüneburg erwartet bis zum  31.01.2016 noch weitere 1203 Asylbewerber und Flüchtlinge.

 

Frage 2:

Wie viele Flüchtlinge sind aktuell im Landkreis Lüneburg in den einzelnen Gemeinden untergebracht und wie stellt sich die Unterbringungssituation vor Ort dar?

Antwort:

Aktuell leben 1243 Flüchtlinge im Landkreis Lüneburg davon in

 

              Gemeinde Adendorf                                              65

              Gemeinde Amt Neuhaus                                37

              Samtgemeinde Amelinghausen                                65

              Samtgemeinde Bardowick                               128

              Samtgemeinde Dahlenburg                                52

              Samtgemeinde Gellersen                               101

              Samtgemeinde Ilmenau                                              81

              Samtgemeinde Ostheide                                90

              Samtgemeinde Scharnebeck                             109

              Stadt Bleckede                                                            68

              Hansestadt Lüneburg                                           447

 

Bis September konnte die Quote von allen Kommunen erfüllt werden. Im September haben wenige Samtgemeinden/Gemeinden erklärt, dass sie die Quote bis zum 31.01.2016 voraussichtlich nicht erfüllen können. Andere Samtgemeinden/Gemeinden haben erklärt, dass sie zur Entlastung zusätzlich Asylbewerber/Flüchtlinge über ihre Quote hinaus unterbringen werden. Auch der Landkreis Lüneburg wird unterstützend Unterbringungsmöglichkeiten schaffen.

 

 

Frage 3:

Inwieweit ist angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen  mit einer Verschlechterung der Unterbringungssituation, zum Beispiel in Turnhallen oder Zelten, zu rechnen?

Antwort:

Aktuell gehen wir davon aus, dass die Unterbringung in Turnhallen und Zelten vermieden werden kann. Wir werden gemeinsam mit den Kommunen alles dafür tun, um auch weiterhin nicht auf Turnhallen oder Zelte zurückgreifen zu müssen.

 

Frage 4:

Nach welchen Kriterien werden Flüchtlinge im Landkreis Lüneburg auf die Gemeinden verteilt?

Antwort:

Die Verteilung der Asylbewerber und Flüchtlinge erfolgt im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen der einzelnen Samtgemeinden/Gemeinden im Landkreis Lüneburg. Eine Verteilung des Landes Niedersachsen auf die Landkreise erfolgt nach der gleichen Systematik.

 

Frage 5:

Inwieweit wird bei der Unterbringung in den Gemeinden auf die Anbindung der Flüchtlinge an die kommunale Infrastruktur geachtet?

Antwort:

Die Verteilung der Asylbewerber und Flüchtlinge erfolgt im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen der einzelnen Samtgemeinden/Gemeinden im Landkreis Lüneburg. Die kommunale Infrastruktur spielt dabei keine Rolle. Im ersten Schritt muss es darum gehen, die Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen.

 

Frage 6:

Aus welchen Herkunftsstaaten stammen die im Landkreis aufgenommenen Flüchtlinge?

Antwort:

 

Frage 7:

Wie viele unbegleitete Jugendliche werden im Landkreis Lüneburg betreut?

Antwort:

Zurzeit werden 6 Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geführt. In weiteren 5 Fällen wird eine Entscheidung des Familiengerichts noch erwartet.

 

Uns sind zwei Fälle in der SG Bardowick, ein Fall in der SG Ilmenau und ein Fall in der SG Gellersen bekannt. Jugendhilfeleistungen werden zurzeit nicht gewährt.

 

Frage 8:

Wie hoch ist der durchschnittliche Anerkennungsgrad der im Landkreis Lüneburg registrierten Asylbewerber und wie viele abgelehnte Bewerber erhalten Duldung?

Antwort:

Die Anträge werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet und entschieden. Uns liegen keine Zahlen vor.

 

Frage 9:

Wie ist die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus dem Kreis der Flüchtlinge geregelt und inwieweit findet ein Besuch von Sprachintegrationsklassen statt?

Antwort:

Bis zum 18. Lebensjahr besteht Schulpflicht. Die Beschulung findet in den allgemeinbildenden oder in den berufsbildenden Schulen statt. Diese Schulen bieten Sprachförderung oder Sprachlernklassen an. Zahlen liegen uns nicht vor. Diese Daten werden vom Land bei den Schulen erhoben. Der Landkreis selbst ist nicht berechtigt, Erhebungen in den Schulen vorzunehmen.

 

Frage 10:

Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer in den Sprachintegrationsklassen vor einem Wechsel in die Regelschulklasse?

Antwort:

Dem Landkreis Lüneburg liegen darüber keine Daten vor.

 

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