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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2014, Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.09.2015    
Zeit: 15:00 - 16:35 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2015/199 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2014, Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

BL Seegers verweist auf die Vorlage und erläutert zunächst noch einmal die Hintergründe, die zu der erstmaligen Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH aus Uelzen geführt hätten.

 

Herr Dr. Spils ad Wilken erläutert anhand einer vorbereiteten Präsentation, die den Ausschussmitgliedern als Handout verteilt wurde, sowohl Prüfungsart und umfang als auch die entsprechenden Prüfungsergebnisse. Zusammenfassend ließe sich festhalten, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2014, des Lageberichts sowie der Buchführung zu keinen Einwendungen geführt habe. Die Geschäftsführung sei ordnungsgemäß erfolgt. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität sei nicht zu beanstanden.  Der Eigenetrieb sei wirtschaftlich geführt worden. Dieses habe auch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg bestätigt.

Hinsichtlich des stetigen Werteverzehrs des Sachanlagevermögens verweist er darauf, dass grds. gem. § 124 NKomVG zur Erhaltung des Vermögens nicht nur kalkulatorisch zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgeschrieben werden müsse, sondern die Abschreibungen von Wiederbeschaffungszeitwerten zu kalkulieren seien. Er verdeutlicht dieses anhand einer beispielhaften Abschreibungstabelle für ein Fahrzeug.

Er empfehle, sofern der kommunale Haushalt dies zuließe, die Investitionsquote zu erhöhen.

Ergänzend weist er darauf hin, dass bei Ergebnisverwendungsbeschlüssen die bindende Regelung des § 12 der Eigenbetriebsverordnung zu berücksichtigen sei. Diese schreibe vor, dasscklagen für Erneuerungen aus dem Jahresgewinn zu bilden seien, soweit die jeweiligen Abschreibungen nicht ausreichen würden. Dieses sei der Fall, so dass er in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt vorschlage, den festgestellten Jahresüberschuss 2014 r künftige notwendige Reinvestitionen in die Erneuerungsrücklage einzustellen.

Aus diesem Grund empfehle er darüber hinaus, die in Vorjahren bereits in die Gewinnrücklage eingestellten Beträge ebenfalls zweckentsprechend in die Erneuerungsrücklage umzugliedern.

KTA Kastens und Hublitz stellen die Frage, weshalb nicht schon in den Vorjahren entsprechend verfahren worden sei, wenn es sich um eine bindende Vorschrift handele.

BL Seegers erklärt, dass das Thema Gewinnverwendung für spätere investive Maßnahmen bereits im vergangenen Jahr mit dem Wirtschaftsprüfer, Herrn Lorek, erörtert worden sei. Daraus resultiere der Gewinnverwendungsbeschluss des letzten Jahres, der den Ausbau der K 33 in diesem Jahr ermöglicht habe.

Sofern die Haushaltslage dieses in den Vorjahren überhaupt zugelassen habe, seien Beträge z.T. in die Gewinnrücklage eingestellt worden oder aber im Unterhaltungsbereich, beispielsweise für Radwegereparaturen eingesetzt worden.

LR Nahrstedt betont, dass die Haushaltslage des Landkreises habe es in der Vergangenheit z.T. erfordert, dass Gewinne aus den Jahresergebnissen des SBU an den Landkreis ausgeschüttet worden seien. Der Landkreis habe seinerzeit zur Liquiditätssicherung Kassenkredite mit hohen Zinsbelastungen in Anspruch nehmen müssen. Eine Rücklagenbildung des SBU sei daher zu dieser Zeit nicht sachgerecht gewesen.

Glücklicherweise habe sich die Lage etwas entspannt, so dass die vorgeschlagene, sinnvolle Gewinnverwendung jetzt möglich sei.

KTA Kruse-Runge stellt das positive Jahresergebnis heraus und begrüßt die vom Wirtschaftsprüfer vorgeschlagene Gewinnverwendung. Damit werde der SBU in die Lage versetzt, erwirtschaftete Gewinne für investive Maßnahmen in künftigen Wirtschaftsjahren einzusetzen.

KTA Gründel stimmt dem zu und lobt die geleistete Arbeit des SBU. Erfreulich seien auch die eingesparten Energiekosten durch Umrüstungen der Ampelanlagen und Fußngerüberwege auf LED-Technik, sowie die Tatsache, dass die Anzahl der Arbeitsunfälle rückläufig sei.

KTA Kastens ist erfreut über das festgestellte Jahresergebnis, stimmt der vorgeschlagenen Gewinnverwendung zu und bedankt sich für die Ausführungen des Wirtschaftsprüfers. Er empfehle, dem Beschlussvorschlag in Gänze zu folgen.

Beschluss:

 

 

 

 

 

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2014 des Betriebs Straßenbau und unterhaltung werden ohne Einwendungen festgestellt;
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2014 wird beschlossen;
  3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 253.421,86€ wird gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO wie folgt verwendet:

der Jahresüberschuss in Höhe von 253.421,86€ wird gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO in die Erneuerungsrücklage eingestellt.

  1. Die bisher in die Gewinnrücklage eingestellten Beträge in Höhe von 952.500,65€ werden ihrem Zweck entsprechend in die Erneuerungsrücklage umgegliedert.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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