Auszug - Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2015 gemäß § 3 Eigenbetriebsverordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
BL Seegers verweist auf den vorliegenden Zwischenbericht. Die Erträge und Aufwendungen hätten sich bis zum Berichtsstand 30.06.2015 planmäßig entwickelt. Entsprechende Anpassungen seien bislang nicht erforderlich geworden.
Erfreuliches gebe es aus dem Bereich der Straßen- und Brückenbaumaßnahmen zu berichten. Die im Zwischenbericht aufgelisteten Maßnahmen würden alle planmäßig verlaufen. Aufgrund durchgängig günstiger Ausschreibungsergebnisse sei es möglich, neben dem Ausbau der K 1, für den zwischenzeitlich auch eine entsprechende VVG-Förderung seitens der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zugesagt worden sei, auch noch die Sanierungsmaßnahme an der K 4 zwischen Garlstorf und Abzweig K 5, zu realisieren. Diese Maßnahme sei lt. Prioritätenliste erst für das Jahr 2016 geplant gewesen.
Die im Wirtschaftsplan 2015 anvisierte Sanierung der OD Vögelsen Im Zuge der K 21 in 2 Bauabschnitten werde man erst 2016 realisieren können, da die ursprünglich vorgesehene Deckensanierung aufgrund des Schadensbildes nicht zielführend sei und daher wesentlich höhere Sanierungskosten zu erwarten seien.
Hervorzuheben sei die Tatsache, dass aus dem Jahresüberschuss 2013, der dem SBU wieder zu Investitionszwecken zur Verfügung gestellt worden sei, die dringend erforderliche Sanierung der K 33 zwischen Barnstedt und Kolkhagen realisiert werden konnte.
Trotz der zahlreichen, diesjährigen Sanierungsmaßnahmen sei es nicht erforderlich, die im Wirtschaftsplan vorsorglich eingeräumte Kreditermächtigung in Höhe von 200.000,- € in Anspruch zu nehmen.
Die im Zwischenbericht aufgeführten Unterhaltungsmaßnahmen seien zwischenzeitlich nahezu komplett abgewickelt worden.
KTA Hublitz weist in diesem Zusammenhang auf abgebrochene Fahrbahnränder an der K 57 zwischen Vockfey und Privelag hin.
BL Seegers sagt entsprechende Überprüfung zu.
KTA Köhlbrandt weist auf die Unebenheiten vor der neu gebauten Neetzebrücke im Zuge der K 53 hin.
BL Seegers erläutert, dass die Absackungen, die nicht das eigentliche Brückenbauwerk betreffen, derzeit beseitigt würden. Die Bereiche würden abgefräst werden und ein entsprechender Profilausgleich eingebaut werden. Nach 2-3 Jahren, wenn sich der Baugrund weiter gesetzt habe und nicht mehr mit weiteren Absackungen zu rechnen sei, würden die Bereiche komplett saniert werden.
KTA Gründel bedankt sich für die gute Arbeit und hebt hervor, dass es ihn u.a. freue, dass man mit der Gewinnverwendung des Jahres 2013 im Jahr 2015 den Ausbau der K 33 habe vorziehen können. Die Tatsache, dass die Durchführung des Winterdienstes mit eigenem Personal zumindest kostenneutral, wenn nicht sogar kostengünstiger sei und vor allem flexibler funktioniere, sei sicher auch für die Kommunen richtungsweisend.
Der Spritzmitteleinsatz gegen den EPS habe sich bei nahezu gleichbleibenden Kosten offensichtlich bewährt. An ihn seien zumindest keine weiteren Beschwerden herangetragen worden.
Bezüglich der Planungen für einen neuen Betriebshof müssten sicher nicht nur rein wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.
KTA Hublitz weist darauf hin, dass der NDUV über die Betriebshofplanungen informiert werden müsse.
BL Seegers erklärt, dass sich im rechtselbischen Bereich nichts ändern werde und sich der Vertrag mit dem NDUV jeweils stillschweigend um ein Jahr verlängern würde, sofern es zu keiner Kündigung komme.
KTA Kastens fragt bezüglich der EPS-Bekämpfung an, wie hoch die vorhandenen Bestände an Spritzmitteln seien.
BL Seegers erklärt, dass hinsichtlich der Spritzmittelbeschaffung das Gesundheitsamt verantwortlich sei. Von dort würden die Bekämpfungsaktionen auch koordiniert werden. Der SBU übernehme lediglich die Kosten des Hubschraubereinsatzes.
Das Thema „Betriebshofplanungen“ solle gem. Rücksprache mit dem Ausschussvorsitzenden und dem Landrat in einer nichtöffentlichen Sitzung am 11.11.2015 ausgiebig erörtert werden. Da dann u.a. auch schon konkrete Kosten bzw. auch die Verkehrswerte der jetzigen Liegenschaften im Rahmen einer möglichen Gesamtfinanzierung genannt würden, solle diese Sitzung nicht öffentlich erfolgen. Sofern eine politische Meinungsbildung erfolgt sei, werde die entsprechende Entscheidungsfindung selbstverständlich öffentlich diskutiert werden.