Auszug - Anrufsammelmobil
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Krumböhmer berichtet, dass der Landkreis Lüneburg aufgrund einer vertraglichen Regelung mit der KVG einen Zuschuss für das ASM zahle, der sich unter Berücksichtigung von Besetzt-Kilometern errechne. Auch das ASM werde vom Mindestlohngesetz erfasst und das Entgelt müsse erhöht werden. Ansonsten müsste der Vertrag mit der Firma gekündigt werden. Es wurde sich daher auf eine Anhebung auf 1,32 Euro pro Besetzt-Kilometer verständigt. Diese Anhebung sei im Vergleich mit anderen Anbietern angemessen. Dazu werde es eine Vorlage für den Fachausschuss geben.