Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.07.2015    
Zeit: 15:00 - 17:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

  • Frau Mittendorf, Fachdienstleiterin Jugend und Familie (54) teilt mit, dass die Arbeiterwohlfahrt den mit ihr geschlossenen Vertrag über das Führen von Vormundschaften für Kinder und Jugendliche zum 31. Dezember 2015 gekündigt hat. Die AWO hat mitgeteilt, dass das von ihr gewählte Betriebsmodell nicht wirtschaftliche geführt werden konnte. Bisher wurden von zwei Beschäftigten der AWO ca. 55 Vormundschaften geführt.

    Die beiden Beschäftigten bieten an, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die von ihnen geführten Vormundschaften als Berufsvormünder weiterzuführen. Dies sichert insbesondere die Kontinuität der Betreuung aus Sicht der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Die Entscheidung der beiden Mitarbeiter wird von der AWO unterstützt.

    Diese Entscheidung der beiden Mitarbeiter vermeidet eine sonst ggf. notwendige Personalerhöhung beim Landkreis Lüneburg im nächsten Jahr.

 

      Frau Benne, Fachdienst Jugendhilfe und Sport (51), gibt einen kurzen Zwischenstand zur Qualitätsentwicklung im Hinblick auf die ambulanten Leistungen in der Jugendhilfe.

Im Zuge der Umsetzung des JHA Beschlusses wurde in Absprache mit den freien Trägern im März  2015 ein Projektteam bestehend aus Mitarbeitern der freien Träger und der öffentlichen Jugendhilfe gebildet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Projektteams sind Herr Reker (VSE), Frau Schütz (AWO), Herr  Franke (Hansestadt) und Frau Benne (Landkreis).

Das Projektteam bereitete in drei Sitzungen einen Strukturierungsentwurf für ein Rahmenkonzept der Leistungsvereinbarung vor.

Am 30.06.2015 erfolgte die Präsentation des Entwurfs gemeinsam mit 13 Trägern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Strukturierungsentwurf wurde angepasst und wird nach den Sommerferien den Jugendamtsleitungen und den Geschäftsführungen der freien Träger vorgestellt.

 

      Her Völker fragt bezüglich des neuen Bundesprogramms Sprach-Kitas: „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, inwieweit der Landkreis Kriterien entwickelt hat, die greifen würden, wenn die durch das Bundesprogramm auf die Landkreise entfallenden fünf Sprachförderkräfte (halbe Stellen) durch eine verstärkte Antragstellung der Träger im Landkreis Lüneburg überbucht sein sollten.

Herr Zenker-Bruns teilt hierzu mit, dass die Verwaltung auf Grund der Vergaberichtlinien des Bundes von einer solchen Überbuchung nicht ausgeht. Die Kriterien sind: Die Einrichtung muss mindestens 40 Kinder betreuen, hiervon müssen über 17,8 % von der Kita-Beitragszahlung vollständig bzw. teilweise befreit sein oder es müssen 22 % der betreuten Kinder einen Migrationshintergrund haben.

Hinsichtlich des nicht ganz durchsichtigen Bewerbungs- bzw. Antragsverfahrens ist die Verwaltung bemüht, Klarheit zu schaffen und die Träger der Kindertagesstätten zeitnah zu  informieren.

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung