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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Ergebnisse der Unfallkommission 2013 und 2014  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 16.06.2015    
Zeit: 15:00 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2015/146 Ergebnisse der Unfallkommission 2013 und 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

Der Ausschussvorsitzende, KTA Fricke, erteilt Herrn Dobslaw, Verkehrssicherheitsbeauftragter der Polizeiinspektion Lüneburg, das Wort.

Herr Dobslaw erläutert anhand einer Präsentation das Unfallgeschehen der Jahre 2013 und 2014.

Zusammenfassend hebt er hervor, dass das Unfallgeschehen im Landkreis Lüneburg wenig Grund zur Sorge aufwerfe.

Insgesamt seien sechs Verkehrspunkte als sogenannte Unfallhäufungsstellen ausgemacht worden, u.a.

die Kreuzung von der B 4, L 233 und K 7 in Melbeck. Die Ursache liege hier vermutlich an den drei unabhängig voneinander schaltenden Lichtsignalanlagen (LSA). Man habe daher einen gemeinsamen Ortstermin vereinbart, bei dem u.a. auch die Notwendigkeit der Radfahrerfurt am Ortsausgang in Richtung Lüneburg überprüft werden solle.

In der Gemeinde Stiepelse werde im Zuge der L 244 aufgrund mehrerer Motorradunfälle eine Schutzplanke mit Unterfahrschutz errichtet.

KTA Bollmann fragt in diesem Zusammenhang an, ob eine Schutzplanke tatsächlich geeignet sei, Verletzungen von Motorradfahrern zu verhindern.

Herr Dobslaw erläutert, dass allein die optische Wahrnehmung von Schutzplanken erfahrungsgemäß zu defensiverem Fahrverhalten führe und daher als präventive Maßnahme zu betrachten sei.

KTA Hublitz gibt zu bedenken, dass aufgrund des in Kurven z.T. in den Seitenraum ausweichenden Schwerverkehrs Schmutz auf die Fahrbahn gelange, der ein Unfallrisiko darstellen könne.

Herr Dobslaw erläutert, dass es in diesem Bereich keine entsprechenden Beeinträchtigungen durch Verschmutzungen gegeben habe.

KTA Fricke weist darauf hin, dass möglicherweise eine Verrohrung des Straßengrabens und damit einhergehend die Schaffung einer „Auslaufzone“ Verletzungen vermeiden könne.

Dies, so Herr Dobslaw, sei durchaus denkbar, aber leider nicht realisierbar.

Hinsichtlich der weiteren Unfallhäufungsstellen habe man sich in der Unfallkommission darauf geeinigt, die weitere Entwicklung des Unfallgeschehens zu beobachten, da die z.T. bereits umgesetzten Maßnahmen Wirkungen gezeigt hätten und das Unfallgeschehen der letzten Monate dort deutlich rückläufig sei.

Der Verkehrsversuch mit der durchgängig angeordneten 80 km/h-Beschränkung zwischen Sülbeck und Neetze im Zuge der L 221 sei erfolgreich verlaufen, so dass es in eine Daueranordnung umgewandelt werde. Darüber hinaus werde noch geprüft, ob eine Ausweitung auf die weiteren Verläufe der L 221 erfolge.

KTA Fricke weist darauf hin , dass die von der letzten Unfallkommission empfohlene Ausweitung der LSA in Bardowickr Linksabbieger im Zuge der K 46 in diesem Jahr erfolgt sei und sich nach anfänglichen Umstellungsproblemen erfolgreich etabliert habe.

KTA Thiemann fragt an, ob auch das Unfallgeschehen auf der K 20 zwischen Raven und Wetzen betrachtet worden sei, da es dort z.T. schwere Unfälle mit Personenschäden gegeben habe.

BL Seegers erläutert, dass es sich dort um Baumunfälle gehandelt habe und man habe daher unabhängig von der Unfallkommission Anfang des Jahres in Absprache mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde Bäume entfernt und Schutzplanken errichtet.

KTA Kruse-Runge fragt, ob das Durchfahrtverbot von LKW in Melbeck zu einer Verringerung des Unfallgeschehens beigetragen habe.

Herr Dobslaw betont, dass die LKW bei dem Unfallgeschehen keine Rolle gespielt hätten. Darüber hinaus sei eine konsequente und rechtssichere Überwachung des Durchfahrtverbotes nicht möglich, da an vielen Zufahrtsmöglichkeiten zur B 4 keine entsprechende Beschilderung angebracht sei.

 

Die Präsentation wird dem Protokoll in elektronischer Form beigefügt.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 UK LK Lbg 2013-2014 - Protokollanlage (711 KB)      

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