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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht des Landrats/Betriebsleiters über wichtige Angelegenheiten  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.06.2015    
Zeit: 15:00 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
 
Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

LR Nahrstedt berichtet von der Übergabe einer Unterschriftenliste am 10.06.2015 an ihn. Darin fordern 214rgerinnen und Bürger eine Sanierung der K 36 von Heiligenthal nach Rettmer. Die im letzten Jahr erfolgte Reparaturmaßnahme hätte zu Unebenheiten der Fahrbahn geführt und der Fahrkomfort habe sich gegenüber dem vorherigen Zustand deutlich verschlechtert.

Übergeben worden sei ihm die Liste von der Vorsitzenden des FDP-Ortsverbandes, Frau Hauch.

BL Seegers sei auf eine schriftliche Schadensanzeige von Frau Hauch vom 11.03.2015 bereits sehr ausführlich mit Schreiben vom 18.03.2015 eingegangen und habe darin das angewandte Reparaturverfahren erläutert und deutlich gemacht, dass die ausgeführten Arbeiten dem Stand der Technik entsprächen und selbstverständlich auch ordnungsgemäß abgenommen worden seien.

Durchschriften dieser Schreiben seien den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis zugesandt worden.

Ohne Frage habe das im sogenannten Patch-Verfahren zur Abdichtung von Fahrbahnrissen aufgebrachte Material zu Unebenheiten, insbesondere Im Bereich des Ortsausgangs Heiligenthal, geführt. Dieses habe zu Einschränkungen des Fahrkomforts geführt, sich aber nicht verkehrsgefährdend ausgewirkt und in den letzten Monaten habe sich das Material schon spürbar gesetzt.

Man sei mit Frau Hauch nun so verblieben, dass man selbstverständlich die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehme und nach den warmen Sommermonaten erneut die Oberfläche betrachten werde, da man davon ausgehe, dass sich das Material weiter setzen werde.

BL Seegers ergänzt, dass die durchgeführte Reparaturmaßnahme Kosten in Höhe von 42.500,- € verursacht habe. Eine Sanierung der K 36 würde dem gegenüber Kosten in Höhe von ca. 500.000,- € verursachen. In der Prioritätenliste für entsprechende Sanierungsmaßnahmen künftiger Jahre, die dem Betriebsausschuss am 10.02.2015 zur Zustimmung vorgelegt worden sei, sei die K 36 nicht enthalten, da der Sanierungsbedarf an anderen Kreisstraßen höher sei.

TL Scholz erläutert nochmals detailliert das angewandte Patchverfahren, das seit 2012 angewandt wird und geht dabei insbesondere auf die Vorteile gegenüber dem vormals angewandten Splittverfahren per Hand ein.

Bedenken müsse man, dass bei solchen Reparaturmaßnahmen zur Abdichtung von Fahrbahnrissen und chern die alte, vorhandene Straße unter dem zur Reparatur aufgebrachten Material verbleibe.

Das Patchverfahren sei wesentlich hochwertiger und dauerhafter. Darüber hinaus hätte es nach dem herkömmlichen Splitten stets massive Beschwerden von Fahrzeugführern über Beschädigungen an den Fahrzeugen gegeben.

KTA Fricke weist darauf hin, dass seit 2012 bereits mehrere Kreisstraßen mit diesem Verfahren repariert worden seien und deren Nutzungsdauer dadurch verlängert werden konnte.

KTA Hublitz fragt, ob bei diesem Verfahren durch eine Fremdfirma denn auch wirklich alle Schadstellen berücksichtigt werdennnten.

TL Scholz erläutert, dass die Durchführung der Maßnahme immer durch einen Mitarbeiter des SBU begleitet werde.

KTA Gründel verweist zum Vergleich auf die K 31 zwischen Wittorf und Bardowick, auf der im vergangenen Jahr ebenfalls dieses Verfahren angewendet worden sei und sich die dortigen Unebenheiten nach seiner Einschätzung verringert hätten.

BL Seegers erklärt, dass man auf der K 31 Versätze zwischen den Betonplatten von bis zu 4 cm habe.

Da sich diese Versätze z.T. bereits verkehrsgefährdend ausgewirkt hätten, habe man im Hinblick auf die im Jahr 2017 beabsichtigte Sanierung der Straße die Gefahrenstellen mittels des Patchverfahrens entschärft.

Der Ausschussvorsitzende, KTA Fricke, unterbricht die Sitzung und gibt Herrn S. aus Heiligenthal die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Herr S.hrt aus, dass seines Erachtens das Material bereits ausgehärtet sei und sich daher nicht mehr setzen werde. Er habe sich die Mühe gemacht und mittels eines Richtscheites die Unebenheiten in der Straße gemessen. Diese lägen zwischen 2,5cm und 4cm. Ferner stellt er die Frage, warum in der OD nicht vom SBU der Geh-/Radweg gefegt werde.

BL Seegers erklärt, dass Mitarbeiter des SBU insbesondere in dem besonders betroffenen Bereich am Ortsausgang Heiligenthal ebenfalls mehrere dokumentierte Messungen durchgeführt hätten. Die ermittelten Werte hätten zwischen 0,3 cm bis 1,2 cm gelegen.

KTA Fricke weist darauf hin, dass innerorts die Gemeinden verkehrssicherungspflichtig seien.

Anschließend eröffnet er wieder die Sitzung.

 

BL Seegers informiert ferner darüber, dass sich nach einem Schreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Förderquoten im Rahmen der Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (VVG) vormals GVFG, geändert hätten. Für den Landkreis Lüneburg bedeute dieses, dass ab 2016 entsprechende Maßnahmen nur noch mit 60% anstatt 65% gefördert würden. Maßgeblich für die Berechnungen der Förderquoten sei die durchschnittliche Steuereinnahmekraft der jeweiligen Landkreise.

Die dem entsprechend erhöhten Eigenanteile müssten bei den künftigen Wirtschaftsplänen berücksichtigt werden.

 

BL Seegers informiert über den Stand der Sanierungen an der Giebelwand des Betriebshofgebäudes in Breetze. Ferner geht er auf die ebenfalls in der letzten Sitzung angesprochene Erweiterung des Betriebshofes Breetze sowie evtl. Alternativmöglichkeiten ein.

Die Giebelwand werde derzeit wie geplant mittels Pfahlgründung gesichert. Die gesamte Sanierung solle bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. Die Kosten würden sich im kalkulierten Rahmen bewegen.

Im Hinblick auf die erforderliche Erweiterung bzw. Neubau einer Fahrzeug- sowie Salzhalle stehe nunmehr auch nach der rechtlichen Prüfung seitens des Rechtsservices fest, dass ein derartiges Vorhaben bauplanungsrechtlich nicht zulässig wäre, da sich die nähere Umgebung faktisch als Dorfgebiet darstelle, in dem keine öffentlichen Betriebe zulässig seien. Der genehmigte Bauhof habe insoweit keine pgende Wirkung, die dazu führe, einen anderen Gebietstypus anzunehmen.

Es müsste demnach zunächst ein entsprechender B-Plan mit entsprechenden Festsetzungen durch die Stadt Bleckede aufgestellt werden, die dazu auch bereit sei. Ob das allerdings in Anbetracht des dörflichen Charakters überhaupt möglich sei (Lärm während der Nachtstunden im Winterdienst, Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft) erscheint fraglich.

Aufgrund dessen sowie der vorhandenen Einschränkungen des Betriebshofes aufgrund der Lage und des Alters sei neben der Möglichkeit eines Betriebshofneubaus beispielsweise in Bleckede auch die Möglichkeit des Neubaus eines zentralen Betriebshofes für den gesamten Landkreis Lüneburg (linkselbisch) näher betrachtet worden.

Hierbei habe insbesondere die Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung des Winterdienstes im Fokus gestanden.

Daher habe er den Einsatzleiter sowie die beiden Kolonnenführer als langjährige Praktiker gebeten, sich in einem Workshop mit einer konkreten Standortanalyse zu befassen. Diese sei erfolgt. Dabei sei zunächst planerisch und rechnerisch herausgekommen, dass Scharnebeck die Voraussetzungen eines zentralen Betriebshofes erfülle. Von hier aus könnten 6 Streubezirke innerhalb eines Zeitraumes von 2 ½ bis 3 Stunden versorgt werden. Entfernt liegendere Bezirke seien entsprechend kleiner konzipiert worden.

Scharnebeck verfüge darüber hinaus auch über die erforderliche Infrastruktur, wie beispielsweise eine öffentl. Tankstelle sowie eine Sparkassenfiliale.

Zur Überprüfung des planerischen Ergebnisses seien dann alle 6 Streubezirke unter realen Bedingungen mit einem LKW mit entsprechender Geschwindigkeit von 40 km/h abgefahren worden. Das Ergebnis sei auch durch den Praxistest bestätigt worden.

Aus diesem Grund sei auch kein externer Gutachter mehr beauftragt worden, das Ergebnis zu verifizieren. Kontakte zur Fa. Forplan, die schon im Rahmen von Rettungsdienstbegutachtungen Standortanalysen durchgeführt hätten, hätten ergeben, dass diese letztlich nur das vom SBU ermittelte Ergebnis rechnerisch überprüft hätten.

Zur weiteren Planung habe man sich dann Gedanken gemacht, wie ein zentraler Betriebshof umlich konzipiert werden müsste. Funktionelle Gesichtspunkte tten dabei im Fokus gestanden insbesondere im Hinblick auf die Baukosten.

Danach sollte der Komplexglichst 2 Gebäude umfassen. Ein Zentralgebäude, in dem neben sämtlichem Personal auch die Fahrzeuge, Werkstatt und Waschhalle untergebracht seien. Bevorzugt betrachtet habe man die Errichtung einer Stahlsystemhalle in Modulbauweise. Daneben noch eine Salzhalle in Holzbauweise.

Mit einem entsprechend entworfenen Grundriss sei dann Kontakt zu dem Architekten Horn aus Adendorf aufgenommen worden, der vom Fachdienst Gebäudewirtschaft als Ansprechpartner empfohlen worden sei und schon diverse Projekte im Rahmen des Schulsanierungsprogramms begleitet habe.

Nach gemeinsamen Gesprächen sowie einer Bestandsaufnahme der Gebäude am Betriebssitz Embsen, liege nunmehr ein erster Planungsentwurf vor. Weitere Alternativen sollen noch erarbeitet werden.

Als erstes Fazit ließe sich festhalten, dass der Neubau für den Zweitsitz in Breetze sowie die seitens des Büros Horn ermittelten, notwendigen Sanierungen in den nächsten Jahren am Betriebssitz Embsen kostenintensiver wären, als der Neubau eines zentralen Betriebshofes. Die Bestandaufnahme habe ergeben, dass einige Bereiche, wie Fahrzeugboxen, Werkstatt, Waschhalle, Personalbereiche z.T. nicht mehr den Sicherheitsanforderungen des GUV entsprechen würden. Auch die Salzhalle sei absehbar abgängig.

Seitens des Büro Horn sei in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen worden, dass man sich hinsichtlich der erforderlichen Sanierungen nicht vorstellen könne, wie der Dienstbetrieb währenddessen aufrecht erhalten werden könne.

BL Seegers ergänzt, dass sich darüber hinaus Synergien erzielen ließen, da ein flexiblerer Personaleinsatzglich sei. Man müsste Einrichtungen, wie Waschhalle und Werkstatt mit Ölabscheider, Salzhalle mit Solebehälter nicht doppelt vorhalten

Im Hinblick auf eine gliche Finanzierung eines solchen Projektessse auch die Veräerung der beiden Liegenschaften einbezogen werden. Aus diesem Grund sei im April der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Lüneburg beauftragt worden, gutachterlich die Verkehrswerte der Liegenschaften zu ermitteln. Das Ergebnis werde voraussichtlich im Juli vorliegen.

Obwohl man sich noch in einem frühen Planungsstadium befinde, zeichne sich seines Erachtens ab, dass der Neubau eines zentralen Betriebshofes die langfristig wirtschaftlichste Lösung darstelle. Er beabsichtige, weitere Entwurfsplanungen sowie möglichst auch schon Finanzierungsvarianten in der nächsten Sitzung am 08.09.2015 vorzustellen.

KTA Kruse-Runge zeigt sich überrascht von dem recht fortgeschrittenen Planungsstand und schlägt vor, sich in der nächsten Sitzung eingehend mit diesem Thema zu beschäftigen.

KTA Bollmann gibt zu bedenken, dass man bei einer langfristigen Betrachtung auch die erhöhten Treibstoffkosten von einem Standort aus berücksichtigen müsse.

BL Seegers stimmt zu, dass auch dieser Faktor mit einbezogen werde.

LR Nahrstedt weist auf die am 30.06.2015 stattfindende gemeinsame Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Betriebs- und Straßenbauausschusses hin. Gemeinsames Thema sei die Planung der Elbbrücke

 

 

 

 

 

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