Auszug - Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2016 (ohne Finanzhilfen VVG) (im Stand der 1. Aktualisierung vom 02.02.2015)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
BL Seegers verweist auf die Vorlage und erläutert die fortgeschriebene Prioritätenliste. Bedauerlich sei die Tatsache, dass die Sanierung der K 46 Rottorf – Wittorf mit in die Prioritätenliste aufgenommen werden musste, zumal diese Kreisstraße erst vor ca. 11 Jahren im Zuge einer Umstufung übernommen worden sei. Die im letzten Jahr festgestellten Schäden sowie die hohe Verkehrsbelastung der K 46 erforderten diese vorgezogene Sanierung jedoch.
KTA Mues fragt, wie seinerzeit die Umstufung der B 4 zur K 46 erfolgt sei, insbesondere, ob eine Ablöse gezahlt worden sei.
BL Seegers erklärt, dass vor der Übertragung der Straßenbaulast auf den Landkreis Lüneburg eine Sanierung erfolgt sei und dem entsprechend auch keine Ablöse bzw. Entschädigung gezahlt worden sei.
Man habe in einer Umstufungsvereinbarung u.a. auf eine förmliche Übergabe verzichtet. Vorher seien jedoch noch dokumentierte Mängel beseitigt worden.
KTA Jaschke regt in Anbetracht der dargestellten Ingenieurskosten an, einen zusätzlichen Ingenieur einzustellen, der diese Planungen durchführe. Damit ließen sich evtl. Kosten einsparen.
Bereichsleiter Tippe erläutert, dass für die unterschiedlichen Baumaßnahmen jeweils komplexes Fachwissen erforderlich sei, was ein Ingenieur nicht leisten könne. Darüber hinaus benötige man auch spezielle IT-Fachanwendungen, die entsprechend kostenintensiv seien.
KTA Gollers fragt, ob im Zuge der Ortsdurchfahrtssanierungen auch die Gehwege berücksichtigt würden.
BL Seegers führt aus, dass diese in der Regel auch mit saniert werden würden. Sofern die Baulast jedoch ausschließlich bei den Gemeinden läge, müssten die Ausbaukosten auch von der Gemeinde getragen werden. Es würden aber bereits in den Planungsphasen solcher Maßnahmen entsprechende Vereinbarungen mit den Gemeinden getroffen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig