Auszug - Finanzhilfen nach den Richtlinien zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (VVG), früher GVFG; Fortschreibung des Mehrjahresprogramms (MJP) 2016 bis 2020
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
BL Seegers erläutert die Fortschreibung des Mehrjahresprogrammes und verweist hierbei insbesondere auf die bereits in der Vorlage erläuterten Veränderungen gegenüber dem Vorjahresprogramm. Wie bereits in der letzten Sitzung erläutert, wird gemäß Rücksprache mit dem Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) die Realisierung der Maßnahme K1, Brietlingen – Barum abweichend vom MJP noch für das Jahr 2015 beantragt werden. Ob jedoch auch noch eine entsprechende Förderung bewilligt werde, stehe noch nicht fest.
Wie bereits im Vorjahr, würden die für das Jahr 2017 bzw. 2018 geplanten Radwegebaumaßnahmen an der K 2 bzw. K 28 im Rahmen des „Radwege-Sonderprogramms“ erneut für eine um ein Jahr vorgezogene Realisierung beantragt werden.
KTA Hein betont, dass ca. 200m des neuen Radweges im Zuge der K 39 zwischen Boltersen und Sülbeck auf dem Gebiet der Samtgemeinde Ostheide verlaufen würden.
Seitens der Samtgemeinde Ostheide bestehe kein Interesse an diesem Radwegeneubau, so dass auch keine Kostenbeteiligung erfolgen würde. Im Hinblick auf den bereits 2016 geplanten Neubau stelle sich daher die Frage, ob dieser Umstand der Gemeinde Rullstorf sowie der Samtgemeinde Scharnebeck bekannt seien.
Bereichsleiter Tippe erklärt, dass es bereits entsprechende Gespräche mit dem Bürgermeister der Gemeinde Rullstorf, Herrn Naß, gegeben habe. Diesem sei bekannt, dass sich die Samtgemeinde Ostheide nicht an den Kosten beteiligen wolle. Die Gemeinde Rullstorf habe daher den gesamten Eigenanteil an dem Radwegeneubau entsprechend eingeplant.
Auf Nachfrage von KTA Gollers erläutert KTA Fricke, dass die für den Bau der Elbbrücke im aktuellen MJP dargestellte Kostenverteilung auf die Jahre 2016 bis 2018 lediglich eine Fortschreibung der letzten MJP bedeute. Eine konkrete Realisierung sei damit jedoch nach wie vor nicht verbunden. Aktuell befinde man sich noch immer im Raumordnungsverfahren.
KTA Gründel fragt, ob die neu aufgenommenen Maßnahmen für die Jahre 2019 und 2020 zum Ausbau der Ortsdurchfahrten in Dahlenburg (K 35) sowie AltGarge (K 11 und K 22) in Anbetracht des schlechten Zustands noch über so einen langen Zeitraum gehalten werden könnten und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden könne.
BL Seegers erläutert, dass dieses durchaus möglich sei. Gleichwohl müsse man gfls. gravierende Schäden auch noch vor dem Ausbau beseitigen.
Bereichsleiter Tippe ergänzt, dass die im MJP dargestellten Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auch durchaus noch wesentlich später realisiert werden könnten, als beantragt. Die Verkehrssicherheit müsse aber dennoch gewährleistet werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig