Auszug - Ortsbesichtigung des Betriebshofes Breetze; Gebäudeschäden und Unterbringung der Winterdienstfahrzeuge
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Herr Labuhn vom Fachdienst Gebäudewirtschaft informiert im Rahmen einer Begehung des Betriebshofes über die Schäden an der Giebelseite des Betriebshofgebäudes. Die ältesten Teile der Hofstelle, die seit 1988 als Betriebshof genutzt würden, seien um das Jahr 1850 errichtet worden. Nach Erwerb des Hofes im Jahre 1988 durch den Landkreis Lüneburg seien umfangreiche Umbauten im Hinblick auf die Nutzung als Baubetriebshof durchgeführt worden. Beispielsweise seien drei Tore in die Giebelwand eingebaut worden, um in dem Gebäude Fahrzeugboxen vorhalten zu können.
In den Jahren 2004 und 2005 sei die gesamte Fassade der Giebelwand saniert worden. Doch bereits ein Jahr später habe man die Bildung von Rissen in der Wand festgestellt. Aufgrund dessen seien in den Folgejahren Höhenkontrollen von diversen Referenzpunkten am und neben dem Gebäude durchgeführt worden. Die Kontrollen hätten gezeigt, dass es zu Absenkungen und Hebungen in einem Bereich von +2,6 cm bis -1,6 cm gekommen sei.
Aufgrund sehr starker Rissebildung im vergangenen Sommer sei ein Bodengutachten in Auftrag gegeben worden, um die möglichen Ursachen dieser Untergrundveränderungen festzustellen.
Das nunmehr vorliegende Gutachten beschreibe eine Lehm-/ Tonschicht unter dem Fundament, welche durch Be-/Entwässerung aufquelle bzw. schwinde. Hierbei seien Volumenveränderungen von bis zu 20 % möglich.
Zur Lösung dieser Problematik sei eine Pfahlgründung vorgeschlagen worden, welche die Lasten durch die Lehm-/Tonschicht abtrage. Hierfür müssten Bohrpfähle bis zu 11m unter die Erdoberfläche gebracht werden. Anschließend werde die Gebäudeecke über einen diagonal verlaufenden Stahlbetonbalken abgefangen. Mit der Ausarbeitung der Sanierungsabläufe sei das Statikbüro Köhn beauftragt worden.
Für diese Pfahlgründung entstünden nach ersten Schätzungen Kosten in Höhe von 20.000,- bis 25.000,- €.
BL Seegers ergänzt, dass man bereits bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2015 mehr Mittel im Bereich der Gebäudeunterhaltung eingeplant habe, um die wirksame
Schutzmaßnahme zur Sicherung der Gebäudeecke realisieren zu können.
BL Seegers erläutert im Hinblick auf die im Rahmen der Betriebshofbegehung ebenfalls in Augenschein genommenen fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten der Winterdienstfahrzeuge, dass der landkreisinterne Abstimmungsprozess mit den Fachbehörden bzgl. einer Hallenerweiterung bzw. eines Hallenneubaus noch nicht abgeschlossen sei. Zu beachten seien vermutlich planungsrechtliche Aspekte, da sich der Betriebshof in der Dorfmitte befinde.
KTA Fricke fragt, ob die Salzhalle unter Denkmalschutz stehe. Seines Erachtens sei das Betriebshofgelände groß genug für den Neubau einer Fahrzeug- und Salzhalle.
BL Seegers führt aus, dass die Hofstelle bzw. insbesondere die Salzhalle nicht unter Denkmalschutz stünden, so dass danach ein Abriss der vorhandenen Halle und ein Hallenneubau möglich wären.
KTA Kruse-Runge fragt, ob auch der auf dem Gelände stehende Schuppen mit abgerissen werden könne, um mehr Raum für einen Hallenneubau zur Verfügung zu haben.
BL Seegers erläutert, dass diese Option auch schon berücksichtigt worden sei.
KTA Marten hebt hervor, dass auch der Neubau eines Betriebshofes an anderer Stelle als Option in Erwägung gezogen werden sollte. In Anbetracht der Einschränkungen aufgrund der Lage und des Alters der jetzigen Liegenschaft, wäre ein Neubau beispielsweise im Gewerbegebiet evtl. die günstigere Lösung.
BL Seegers weist darauf hin, dass diese Option in jedem Fall mit in die Prüfung einbezogen werde. Daneben wäre aber auch noch die Neubauoption eines zentralen Betriebshofes für den gesamten Landkreis denkbar, da auch am Betriebshof Embsen in den nächsten Jahren Investitionen anstünden.
Landrat Nahrstedt gibt hierzu zu bedenken, dass er aufgrund der großen räumlichen Ost-Westerstreckung des Kreisgebietes die sachgerechte Winterdienstversorgung bei nur einem zentralen Betriebshof für problematisch halte. Hierzu müssten zunächst die Erreichbarkeitszeiten definiert und geprüft werden.
KTA Hublitz fragt nach dem Zeitplan der weiteren Planungsschritte, um evtl. erforderliche finanzielle Mittel bereits im Wirtschaftsplan 2016 einzustellen.
BL Seegers erläutert, dass aus diesem Grund bereits in der nächsten Sitzung konkrete Lösungsmöglichkeiten, möglichst mit entsprechenden Kostenschätzungen, präsentiert werden sollen.