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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 9
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.02.2015    
Zeit: 15:00 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Breetze
Ort: Am Pool 1, 21354 Breetze
 
Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Kruse Rungehrt aus, ihr sei u.a. auf der Anfahrt zur heutigen Ausschusssitzung der im Straßenseitenraum gelagerte Baumschnitt bzw. gefällte Straßenbäume aufgefallen. Diese sollten doch möglichst zeitnah abtransportiert werden und als Holzhackschnitzel zu Heizzwecken verwertet werden.

KTA Hublitz ergänzt in diesem Zusammenhang, dass ihm die lange Lagerzeit auch an den Kreisstraßen im rechtselbischen Raum aufgefallen sei. Hier sollte in der Tat eine zeitnahe Verwertung erfolgen, da anderenfalls zumindest der als Brennholz geeignete Baumschnitt verschwinde und nur noch das feuchte und zu Heizzwecken ungeeignete Material vor Ort verbleibe.

BL Seegers erläutert das Verfahren. Sowohl die Rückschnittmaßnahmen als auch die nach den Ergebnissen der erfolgten Baumschauen erforderlichen Baumfällungen würden etwa bis März durchgeführt werden. Der Abtransport erfolge in der Regel zeitnah zu den jeweiligen Lagerplätzen. Die sich daran anschließende Verwertung dieses Gehölzschnittes werde jedoch vom Fachdienst Gebäudewirtschaft organisiert, der auch für die Holzhackschnitzelheizung in Bleckede verantwortlich sei.

Z.T. längere Liegezeiten an den Straßen seien jedoch nicht auszuschließen, da die beiden zum Abtransport geeigneten LKW des SBU u.a. auch mit in den Winterdienst eingebunden seien bzw. z.T. auch reparaturbedingt nicht zur Verfügung stünden.

KTA Hublitz weist auf die seines Erachtens bereits wieder vorhandenen Schäden im Bankettbereich der K 61 hin und stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob sich die vor kurzem durchgeführte Bankettverstärkung bewährt habe. Er halte eine stärkere Überwachung des Schwerlastverkehrs für dringend erforderlich, da anderenfalls alle Straßen mit geringen Fahrbahnbreiten kaputtgefahren würden.

BL Seegers hebt hervor, dass sich die durchgeführte Verstärkung durchaus bewährt habe. Aufgrund der Tatsache, dass es sich jedoch nur um eine wassergebundene Verstärkung handele, seien auch kurzfristige Schäden durch den Schwerlastverkehr insbesondere beim Begegnungsverkehr auf den schmalen Straßen unvermeidbar. Geeignete Alternativen gebe es nicht.

Landrat Nahrstedt erklärt, dass es bezüglich der Überwachungsmöglichkeiten des Schwerlastverkehrs bereits konstruktive Gespräche zwischen den Straßenverkehrsbehörden, der Polizei und der Landwirtschaftskammer gegeben habe. Ziel seien verstärkte Gewichtskontrollen und durchaus restriktive Ahndungen von Verstößen.

Auf Nachfrage des KTA Thiemann erläutert BL Seegers dass der SBU an der K 20 zwischen Wetzen und Raven auf Empfehlungen der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde Schutzplanken aufstellen lasse. Dort sei es in den letzten 8 Jahren zu einer sogenannten Unfallhäufungslinie gekommen, da sich in diesem Bereich mehrere Baumunfälle ereignet hätten, wobei in 2 Fällen sogar Todesopfer zu beklagen gewesen wären.

KTA Marten lobt die gelungene Sanierung der K 44 zwischen Raven und der Kreisgrenze zum LK Harburg.

Er bitte, die Kanaldeckel in der OD Raven im Zuge der K 20 zu kontrollieren, da von diesen beim Überfahren erhebliche Geräuschbelästigungen ausgehen würden.

KTA Mues fragt nach der grundsätzlichen Zuständigkeit r die Unterhaltung von Entwässerungsgräben.

Bereichsleiter Scholz erklärt, dass grds. immer der jeweilige Eigentümer bzw. Baulastträger zuständig sei. Im Zuge von Kreisstraßen sei dieses der SBU.

KTA Fricke betont, wie bereits in den vorangegangenen Sitzungen, die Notwendigkeit, dass die Ergebnisse der Verkehrsunfallkommission zeitnah präsentiert werden müssten. Er bitte daher, dieses erneut an die Polizei heranzutragen und hoffe, dass dieses Thema nunmehr in der nächsten Sitzung am 16.06.2015 behandelt werden könne.

BL Seegers sagt zu, dieses entsprechend an den Verkehrssicherheitsberater weiterzugeben.

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