Auszug - Zwischenbericht des Betriebs "Straßenbau und -unterhaltung" zum 30.06.2014 gemäß § 3 Eigenbetriebsverordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
BL Seegers verweist auf den vorliegenden Zwischenbericht. Zum Berichtsstand 30.06.2014 lasse sich feststellen, dass sich sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen wie geplant entwickelten. Die Entwicklungen würden kontinuierlich verfolgt und sofern danach erforderlich, erfolgten entsprechende Anpassungen.
Dieses gelte sinngemäß für die Abwicklung des Vermögensplans.
Aufgrund positiver Entwicklungen bei den jeweiligen Baumaßnahmen sei es ergänzend zu den im Zwischenbericht aufgeführten Maßnahmen auch noch möglich gewesen, die Sanierung der K 44, Raven-Kreisgrenze mit einem geschätzten Kostenvolumen von 162.000,- € auszuschreiben. Die Bauausführung erfolge im November.
Die im Zwischenbericht aufgeführten Unterhaltungsmaßnahmen seien zwischenzeitlich nahezu komplett realisiert worden. Wie bereits im Vorjahr, würden auch in diesem Jahr die genannten Oberflächenbehandlungen an Kreisstraßen einen Großteil der Unterhaltungen ausmachen. Damit sei es möglich, sanierungsbedürftige Straßen noch für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren zu halten, bevor ein Ausbau erforderlich werde.
Der Ausschuss nimmt den Zwischenbericht zum 30.06.2014 zur Kenntnis.