Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2013, Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.10.2014    
Zeit: 15:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2014/238 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2013, Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

BL Seegers verweist auf die Vorlage. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013, des Lageberichts sowie der Buchführung durch die MIRA AUDIT AG  habe zu keinen Einwendungen geführt. Dieses habe auch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises bestätigt.

 

Herr Lorek (Wirtschaftsprüfer der MIRA AUDIT AG) erläutert anhand von Tabellen die Entwicklung der Ertragslage sowie die Vermögens- und Kapitalstruktur des Eigenbetriebs (siehe Lagebericht). Er

verweist erneut auf die Ausführungen zum stetigen Werteverzehr des Sachanlagevermögens und hebt hervor, dass diesem durch höhere Reinvestitionen entgegen gewirkt werden müsste.

 

KTA Bollmann fragt im Hinblick auf den seit Jahren fortschreitenden Werteverzehr, ob diesem aufgrund gesetzlicher Vorschriften ab einem bestimmten Zeitpunkt entgegen gewirkt werden müsse.

 

KTA Gründel stellt ergänzend dazu die Frage, ab wann die Funktionsfähigkeit des Betriebes nicht mehr gewährleistet sei.

 

BL Seegers erklärt hierzu, dass es keine entsprechenden Regelungen gebe, die quasi einen Mindestbestand an Sachanlagevermögen forderten.

Ab wann die Funktionsfähigkeit des Betriebes nicht mehr gewährleistet sei, könne nicht konkret angegeben werden. Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, würden aber beispielsweise die in den letzten Jahren durchgeführten Oberflächenbehandlungen an diversen Kreisstraßen lediglich Reparaturmaßnahmen darstellen. Die danach erforderlichen Ausbaumaßnahmen stünden dann nach ca. 10 15 Jahren in größerem Umfang an. Um perspektivisch nicht vor einem Sanierungsstau an Straßen und Brücken zu stehen, sollten die Reinvestitionen entsprechend erhöht werden.

Er betont, dass es sich bei dem erwähnten Werteverzehr nicht nur um eine buchmäßige Verringerung handele, sondern dieses durchaus auch den realen Zustand der Infrastruktur widerspiegele.

Ein Schritt, um diesem fortschreitenden Werteverzehr entgegen zu wirken, re die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses 2013r investive Maßnahmen im Jahr 2015.

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2013 des Betriebs Straßenbau und unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt;
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2013 wird beschlossen;
  3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss 2013 in Höhe von 261.051,20€ wird wie folgt verwendet:

a)      Der Jahresüberschuss in Höhe von 261.051,20€ wird an den Träger Landkreis Lüneburg ausgeschüttet und

b)      der an den Träger ausgeschüttete Jahresüberschuss wird dem Eigenbetrieb in voller Höhe von 261.051,20€ zweckgebunden als Zuschuss des Landkreises für Maßnahmen aus der „Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2015 ohne Förderung VVG“ (siehe Vorlage 2014/013) zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung