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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.10.2014    
Zeit: 15:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
 
Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Thiemann fragt an, ob es auf der K 20 zwischen Raven und Wetzen im Bereich des Kreisels eine Umschilderung gegeben habe, da seines Wissens dort eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 50 km/h angeordnet gewesen sei, die nun nicht mehr vorhanden sei.

Herr Bonow von der Straßenverkehrsbehörde teilte auf Nachfrage mit, dass es auf der freien Strecke keine entsprechende Anordnung gegeben habe. An allen Zufahrten zum Kreisel sei 70 km/h mit Überholverbot und kurz vor Einfahrt in den Kreisel 50 km/h angeordnet.

Herr Thiemann ist zwischenzeitlich entsprechend informiert und wendet sich ggf. direkt an Herrn Bonow.

 

KTA Hublitz lobt die Bauausführung des neuen Radweges an der K 55 zwischen Neuhaus und Dellien und bittet darum, dass dieser während der Herbstzeit häufiger gereinigt werde, da der Weg durch Baumnadeln und Laub sehr rutschig sei.

 

BL Seegers sagt entsprechende Erledigung zu.

 

KTA Fricke weist auf den bekannten, schlechten Zustand der K 31 zwischen Bardowick und Wittorf hin. Auf dieser Strecke habe man in den letzten Wochen mittels des sogenannten Patchverfahrens Fugen und Risse auf der Betonfahrbahn saniert. Dieses habe jedoch zu einer holprigen Fahrbahn geführt und erwecke zumindest für die Fahrzeugführer den Eindruck, die Situation habe sich eher noch weiter verschlechtert. Er stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob es trotz dieser Reparaturmaßnahme bei dem geplanten Streckenausbau im Jahr 2017 bleibe oder ob nunmehr auch noch mit einer weiteren Nutzungsdauer von 10 15 Jahren gerechnet werden müsse. Darüber hinaus möchte er wissen, ob die Maßnahme bereits abgeschlossen sei oder noch Nachbesserungen erfolgen würden.

 

BL Seegers erklärt, dass der Streckenausbau nach wie vor für das Jahr 2017 geplant sei. Dieses sei auch so im Mehrjahresprogramm mit VVG-Förderung (MJP) vorgesehen. Gerade wegen des schlechten Zustandes der Fahrbahn werde an dem geplanten Ausbau festgehalten. Auf die konkrete Bewilligung der beantragten VVG-rderung hätte man jedoch keinen Einfluss, sondern könne lediglich die Maßnahme bei den alljährlichen Anmeldungen für das MJP mit aufnehmen.

Mit der angesprochenen Reparaturmaßnahme habe man u.a. auf die wiederholten Beschwerden von Anwohnern über Lärmbelästigungen reagieren wollen. Aufgrund der Tatsache, dass sich z.T. die einzelnen Betonplatten im Laufe der Jahrzehnte insbesondere durch den Schwerverkehr verschoben hätten und nicht mehr ganz fest lägen und sich die Fugenbreiten vergrößert hätten, entstünden hohe Abrollgeräusche. Darüber hinaus sei es zwischen den Platten auch zu Höhenversätzen von z.T bis zu 2cm 3cm gekommen, was neben den einhergehenden Lärmbelästigungen auch sicherheitsrelevante Mängel bedeute und auch eine Beeinträchtigung des Schneeräumens im Winterdienst bedeute.

Aus diesem Grund seien die Übergänge und diverse weitere Risse in den Betonplatten im Patch-Verfahren ausgeglichen und verdichtet worden. Die Arbeiten seien auch fachgerecht ausgeführt worden. Jede ausgebesserte Stelle sei für sich genommen gut verarbeitet worden und ein Höhenunterschied zur Betonplatte kaum wahrnehmbar. Das holprige Fahrgefühl entstehe vermutlich durch die Frequenz der linienförmig quer zur Fahrbahn aufgebrachten Ausbesserungen sowie des unterschiedlichen Belages.

Mit der ausführenden Firma habe man daher vereinbart, dass die Übergänge noch vergrößert werden sollen und dann weiter auslaufen würden.

Außerdem werde sich das Material im Laufe der Zeit noch etwas setzen bzw. z.T. auch abgefahren werden, so dass die Beeinträchtigungen vermutlich geringer würden und man die Strecke noch bis zum geplanten Streckenausbau halten könne.

 

KTA Fricke weist auf einen LZ-Artikel vom 24.09.2014 bzgl. der geänderten Radwegführung an der K 30 beim Schiffshebewerk in Scharnebeck hin und erkundigt sich nach dem Sachstand.

 

BL Seegers erläutert hierzu, dass die geänderte Radwegführung und die entsprechende Beschilderung der aktuellen Rechtslage entsprechenrden. Die beiden, im Artikel erwähnten, schweren Unfälle von Jugendlichenren zwar tragisch, stünden jedoch nicht im Zusammenhang mit der Radwegführung. In einem Fall hätte ein Jugendlicher im Bereich des Schulzentrums ein Rotlicht missachtet, sei auf die Fahrbahn gefahren und von einem Bus erfasst worden. Bei einem weiteren Unfall sei ein Zwölfjähriger im Bereich des Hebewerks unvermittelt vom Gehweg auf die Fahrbahn in den Gegenverkehr gefahren und von einem PKW erfasst worden.

Nach Rücksprache mit Herrn Bonow von der Straßenverkehrsbehörde werde weder von dort noch seitens der Polizei Änderungsbedarf gesehen.

 

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