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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung  

Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.07.2014    
Zeit: 15:00 - 16:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll

Ein Bürger aus Boltersen hinterfragt die Beteiligung von Herrn Wolf Winkelmann vom Bauernverband Nordostniedersachsen e.V. als beratendes Mitglied im Ausschuss. Er erkundigt sich nach den Gründen, die zu einer Berufung von Herrn Winkelmann als beratendes Mitglied geführt haben, nach der Vergütung für dieses Amt und nach dem Empfänger einer solchen Vergütung. Zudem fragt er, ob die Beteiligung von Herrn Winkelmann im Ausschuss ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sei, warum nicht an seiner Stelle andere, neutralere Institutionen berufen wurden und inwiefern nun beabsichtigt ist, weitere potenzielle Investoren im Windenergiebereich ebenfalls als beratendes Mitglied zu berufen. Er befürchtet einen wettbewerbsverzerrenden Informationsvorsprung gegenüber anderen potenziellen Investoren von Windkraftanlagen.

 

KR Scherf verweist darauf, dass diese Frage im Ausschuss schon einmal erörtert wurde. Die beratenden Mitglieder wurden auf Vorschlag der Parteien vor Einrichtung des Ausschusses berufen. Zu dieser Zeit wurde das Thema Windenergie noch nicht im Ausschuss behandelt. Herr Winkelmann erhält als Person 35 Euro Sitzungsgeld pro Sitzung. Als beratendes Mitglied hat Herr Winkelmann zudem kein Stimmrecht. Die Berufung anderer potenzieller Investoren ist nicht vorgesehen. Herr Winkelmann ist explizit als Fachvertreter des Bauernverbandes berufen. Man wollte mit der Berufung eines Vertreters des Bauernverbandes nicht einen Berater aus dem Bereich Windenergie, sondern aus dem Bereich Landwirtschaft. Eine Wettbewerbsverzerrung ist nicht gegeben, da die Sitzungsvorlagen für alle Bürger öffentlich zugänglich im Internet eingestellt werden und Herr Winkelmann damit keinen Zeit- oder Informationsvorsprung gegenüber anderen hat. Auch die Ausschusssitzungen sind öffentlich. Weitere Informationsrechte der Ausschussmitglieder bestehen nicht.

 

Vorsitzender Kamp betont, dass bei der Berufung der beratenden Ausschussmitglieder die Frage der Interessenskonflikte berücksichtigt wurde. So wurden beispielsweise Vertreter der Energieversorger explizit nicht berufen. Beim Bauernverband waren Interessenskonflikte nicht zu erkennen.

 

Auf Nachfrage des Bürgers stellt KR Scherf klar, dass der Landkreis keinen Einfluss auf die Flächenvergabe der Landwirte hat.

 

Vorsitzender Kamp bemerkt, dass die Auswahl der Flächen für Windkraftanlagen bei der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms anhand von einheitlich angewandten Kriterien und daher keine Bevorzugung von Flächen bestimmter Investoren erfolgte.

 

Der Bürger kritisierte daraufhin, dass der Bürgerinitiative Boltersen die Einsicht in das Gutachten Buckelgräberfeld bislang aufgrund bürokratischer Hürden nicht möglich war.

 

KR Scherf betont, dass eine Einsicht möglich ist und sagt ihm dafür ihre Unterstützung zu.

 

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