Auszug - 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 "Vorranggebiete für Windenergienutzung" - neuer Planungsstand nach dem öffentlichen Beteiligungsverfahren und Erörterungstermin
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KR`in Scherf erläuterte die Vorlage, BOR Kalliefe trug die bei den einzelnen Vorranggebieten beabsichtigten Änderungen im Einzelnen vor und begründete diese.
Zur vergleichenden Sichtbarkeitsanalyse bezogen auf den Teilstandort Thomasburg versus den – im Entwurf nicht mehr enthaltenen – Teilstandort Neetze sagte die Verwaltung eine entsprechende Ergänzung im Umweltbericht zu und erklärte, dass hierzu Stellung genommen werden könne.
In der anschließenden Diskussion beklagte KTA Schellmann die Beeinträchtigung des zukünftigen Sandabbaus durch die Festlegung des nordwestlichen Teils des Vorranggebietes Melbeck. Sie befürchtete außerdem eine Belastung des Ortsteils Häcklingen durch zusätzliche Windenergieanlagen.
KTA Prof. Dr. Bonin sprach der Verwaltung Lob und Dank für die Erarbeitung des seiner Auffassung nach ausgewogenen Konzepts aus und plädierte dafür, dem Beschlussvorschlag mit der Maßgabe zuzustimmen,
- diesen um die Änderungen aus der Tischvorlage zu ergänzen und
- die Auslegungsfrist auf sechs Wochen zu verlängern.
KTA Dubber schloss sich dem Dank an die Verwaltung an und plädierte ebenfalls für die Annahme des Beschlussvorschlags mit den o. g. Änderungen und Ergänzungen.
KTA Kruse-Runge sprach sich für die Förderung der Windenergie aus und appellierte an die Ausschussmitglieder, nicht die Windenergie gegen die berechtigten Belange von Bevölkerung und Natur auszuspielen.
KTA Stoll bat darum, das Thema Infraschall weiter zu prüfen.
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt dem überarbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zu und ermächtigt die Verwaltung, die erneute förmliche Beteiligung nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 NROG durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen in der zweiten Auslegung nur zu den geänderten Teilen des überarbeiteten Entwurfs abgegeben werden können. Die Frist für die Offenlegung und für die Abgabe der Stellungnahmen der nach § 3 Abs. 2 NROG zu Beteiligenden beträgt sechs Wochen. Die Verwaltung wird gebeten, die textlichen und zeichnerischen Änderungen gemäß Tischvorlage zu Straßen und Bahnlinien in den Entwurf einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig