Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung
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Wortprotokoll |
Die Fragen der Einwohner und Einwohnerinnen betrafen ausschließlich den TOP 6 „2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 „Vorranggebiete für Windenergienutzung“ – neuer Planungsstand nach dem öffentlichen Beteiligungsverfahren und Erörterungstermin“
Dabei ging es um folgende Themenkomplexe bzw. Vorranggebiete:
Rotmilanhorste im Bereich Köstorf:
Es wurde gefragt, ob bezüglich des Vorranggebietes Köstorf die erneute Offenlegung mit der Maßgabe beschlossen werden könne, dass im Falle einer Verifizierung von Revierschwerpunkten des Rotmilans der Flächenumfang des Vorranggebietes entsprechend zurückgenommen werden könne.
Die Verwaltung erklärte hierzu, dass aufgrund der bereits bestehenden Windenergieanlagen nicht mit einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko zu rechnen sei. Deshalb gäbe es – auch bei einer Verifizierung des Revierschwerpunkts - keine Veranlassung für eine Zurücknahme des Gebietsumfangs.
Auswirkungen von Erschütterungen durch Vorranggebiet Köstorf:
Es wurde gefragt, ob die durch die Erweiterung des Standorts Köstorf möglicherweise stärkeren Erschütterungen sich negativ auf die Qualität der Erzeugnisse des Maschinenbaubetriebs in Barskamp auswirken können und inwieweit dies näher zu prüfen sei.
Die Verwaltung erklärte, dass man dieser Frage durch Recherche bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe bereits nachgegangen sei. Um belastbare Ergebnisse für eine Entscheidung über den Umfang des auszuweisenden Vorranggebietes Köstorf zu erzielen, werde man die Firma um nähere Angaben zu ihren Anforderung hinsichtlich der Sensibilität gegenüber Erschütterungen bitten.
Rotmilanhorste im Bereich Vögelsen:
Auf entsprechende Bitte eines Einwohners erläuterte die Verwaltung den Begriff „Revierschwerpunkt“.
Landschaftsbeeinträchtigung im Bereich Thomasburg/Süttorf:
Es wurde gefragt, warum für diesen Standort in der Vorlage zu TOP 6 keine Sichtbarkeitsanalyse vergleichend mit dem entfallenen Vorranggebiet Neetze enthalten ist, obwohl die Kombinationen „Süttorf und Thomasburg“ einerseits und „Süttorf und Neetze“ andererseits nach dem Bewertungsverfahren ohne eine solche Sichtbarkeitsanalyse punktgleich bewertet werden müssten.
Die Verwaltung sagte zu, diese Sichtbarkeitsanalyse im Umweltbericht zu ergänzen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, hierzu im Rahmen der Beteiligung Stellung zu nehmen.
Ein Einwohner beanstandete die seiner Meinung nach bestehende Diskrepanz zwischen dem Protokoll des Erörterungstermins und der Realität, was den Sichtbarkeitswinkel der Windenergieanlagen von Thomasburg aus anbelangt.
Die Verwaltung sagte Prüfung zu.
Vorranggebiet Wetzen/Südergellersen/Oerzen:
Es wurde nach der rechtlichen und fachlichen Grundlage für die Längenausdehnung, der Vereinbarkeit mit der raumordnerischen Festlegung „Entwicklungsaufgabe Erholung“ für Südergellersen, der Vergrößerung des Vorranggebietes um ca. 5 ha gegenüber dem im Erörterungstermin vorgestellten Umfang, der Zusammenfassung der Teilstandorte sowie dem weiteren Beteiligungsverfahren gefragt.
Die Verwaltung beantworte diese Fragen im Rahmen des Vortrags zu TOP 6 wie folgt:
- Die Längenausdehnung wurde im Westen gekürzt, so dass die Gesamtausdehnung nunmehr nicht wesentlich größer als das zweitlängste Vorranggebiet Etzen/Ehlbeck ist.
- Die Entwicklungsaufgabe „Erholung“ wird im Hinblick auf die bereits vorhandenen Windenergieanlagen als nicht wesentlich beeinträchtigt angesehen. Diese Festlegung bezieht sich im Übrigen insbesondere auf erholungsrelevante Einrichtungen und Anlagen am Standort in der Ortslage Südergellersen.
- Die räumliche Trennung zwischen den einzelnen Teilstandorten ist so gering, dass sie nicht als solche visuell wahrgenommen wird. Sie ist im Übrigen vergleichbar mit derjenigen des Vorranggebietes Etzen/Ehlbeck.
- Die Vergrößerung des Flächenumfangs um ca. 5 ha ergab sich daraus, dass aufgrund der – bereits im April 2013 erteilten – Waldumwandlungsgenehmigung das Vorbehaltsgebiet „Forstwirtschaft“ entsprechend zurückzunehmen und das Vorranggebiet demzufolge zu vergrößern war.
- Die Bürger haben im Rahmen der beabsichtigten zweiten Offenlage des überarbeiteten Entwurfs Gelegenheit, zu den Änderungen gegenüber der ersten Offenlage Stellung zu nehmen. Dies betrifft damit auch das Vorranggebiet Wetzen/Südergellersen/Oerzen. Die verkürzte Offenlegungsfrist gegenüber der ersten Auslegung resultiert daraus, dass die vorgenommenen Änderungen weit weniger komplex und vom räumlichen Umfang her geringer sind als bei der ersten Auslegung, bei der die gesamte Planung Gegenstand der Beteiligung war.
Bereich Wendhausen/Boltersen:
Es wurde gefragt, warum die Gemeinde Reinstorf über die gegenüber dem Stand Erörterungstermin 28.10.13 noch nachgeholte Abwägung der dortigen Bedenken und Anregungen nicht benachrichtigt wurde.
Die Verwaltung erklärte, dass die Abwägung, dokumentiert in der dem heutigen Ausschuss vorgelegten Abwägungssynopose, vervollständigt worden sei, sagte aber auf Bitten des Fragestellers zu, die Gemeinde über das Ergebnis der Abwägung in Kürze zu unterrichten.
Bereich Raven:
Ein Einwohner erkundigte sich danach, wie der Begriff „mittelfristig“ in Bezug auf den dort festgestellten Revierschwerpunkt zu interpretieren sei.
Die Verwaltung erklärte, es handele sich um einen Zeitraum von etwa 5 bis 10 Jahren.