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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht des Landrats/Betriebsleiters über wichtige Angelegenheiten -Holzhackschnitzelheizwerk Bleckede; Verwertung des Rückschnitts von Straßenbegleitgrün  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.11.2013    
Zeit: 15:00 - 15:45 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
 
Wortprotokoll
Beschluss

BL Seegers erläutert, dass das durch Rückschnitt anfallende Buschwerk der Kreisstraßen im Holzhackschnitzelheizwerk Bleckede verwertet werde. Dazu werde es zu Schnitzeln gehackt und verfeuert. Die Qualität des Buschwerks sei jedoch aufgrund von Verunreinigungen bzw. einem hohen Grünanteil z.T. nicht optimal gewesen, so dass das Material aufwändig (z.B. durch Siebvorgänge) aufbereitet werden musste. Dieses hätte entsprechend hohe Herstellungskosten der Hackschnitzel zur Folge gehabt. Insbesondere in der letzten Heizperiode habe sich gezeigt, dass aufgrund der hohen Herstellungskosten die Nutzung unwirtschaftlich war.

Zur Qualitätsverbesserung seien nunmehr gemeinsam mit dem Fachdienst Gebäudewirtschaft, der für den Betrieb des Heizwerkes verantwortlich sei, Maßnahmen festgelegt worden.

So werde beim Abtransport des Schnittgutes verstärkt darauf geachtet werden, dass der Sandanteil verringert werde.

Um den Feststoffanteil des Materials zu erhöhen, würden nunmehr auch stärkere Äste sowie Kronenholz verwertet werden.

Ein ganz entscheidender Punkt sei die Optimierung der Lagerung. In den vergangenen Jahren habe das Material oft über Monate in Embsen bzw. Neetze aufgeschichtet gelegen, so dass hier schon Fäulnisprozesse eingesetzt hätten.

nftig soll in Absprache mit dem Verwertungsbetrieb Hof Steinberg das Material zeitnah gehackt und verwertet werden. Darüber hinaus wird auch noch ein zutzlicher Lagerplatz in Alt Garge eingerichtet.

Diese Verfahrensweisen sind auch mit der Klimaschutzleitstelle des Landkreises kommuniziert worden und als positiv bewertet worden. Analoge Verfahrensweisen in den Kommunen des Landkreises wären wünschenswert.

 

KTA Brockmann-Wittich weist darauf hin, dass es sich bei dem betreffenden Material um Schnittgut der Klasse A handelt, dass höchstens 2 Tage liegen darf und dann geschreddert werden sollte.

 

BL Seegers erklärt hierzu, dass SBU darauf keinen Einfluss habe. Noch kürzere Lagerungszeiten müsste der verantwortliche Fachdienst Gebäudewirtschaft mit dem Verwerter regeln. Zu berücksichtigen sei jedoch auch hierbei die Wirtschaftlichkeit. Es müsste schon eine bestimmte Menge an Schreddergut vorhanden sein, damit der Einsatz des Verwerters wirtschaftlich sei.

 

KTA Fricke regt an, dass sich auch die Kommunen an die Gebäudewirtschaft wenden sollten, sofern dort größere Mengen Schnittgutes anfielen.

 

KTA Mues stellt die Frage, ob die Lagerplätze des SBU auch für die Kommunen zur Verfügung stünden.

 

Bereichsleiter Scholz sagt zu, diese Möglichkeiten den Kommunen anzubieten, sofern sich durch die genannten kürzeren Verwertungsintervalle freie Lagerkapazitäten ergeben würden.

 

 

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