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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 21.10.2013 (Eingang: 21.10.2013); Aktueller Stand der Umsetzung der Bürgerbefragung zur Elbbrücke Darchau/Neu Darchau  

Kreistag
TOP: Ö 14.1
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 04.11.2013    
Zeit: 14:00 - 15:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2013/259 Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 21.10.2013 (Eingang: 21.10.2013);
Aktueller Stand der Umsetzung der Bürgerbefragung zur Elbbrücke Darchau/Neu Darchau
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion zum aktuellen Stand der Umsetzung der Bürgerbefragung zur Elbbrücke Darchau/Neu Darchau und präsentiert dabei Lagepläne, welche dem Protokoll beigefügt sind (Anlage 2 und 3).

 

EKR Krumböhmer erinnert, dass es ein Planfeststellungsverfahren gegeben habe, das vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gescheitert sei. Bei dieser Verkehrsführung war vorgesehen, dass die Linie N4 (Anlage 2) als Brücke über die Elbe verlaufe und Richtung Südwesten nach unten verschwenke. Der gesamte Verkehr sollte dabei durch Neu Darchau geführt werden. Dagegen habe es jedoch großen Widerstand vor Ort gegeben, woraufhin man die Linienführung in verschiedenen Gutachten überarbeitete. Dies sei nun der Versuch, zwischen zwei sensiblen Gebieten durchzustoßen. Auf der einen Seite betreffe dies den Gebietsteil C und auf der anderen Seite die Siedlungsbereiche und den Kateminer Mühlenbach. Man wolle mit dieser Linienführung bei dem Anschlusspunkt zu Punkt S2/S3 auf der Karte (Anlage 2) versuchen, so wenig Verkehr wie möglich durch den Ort zu führen, um die betroffenen Menschen am wenigsten zu beeinträchtigen.

 

Bis Ende Oktober sollte das Raumordnungsverfahren mit der Fertigstellung der „Landesplanerischen Feststellung“ eigentlich abgeschlossen werden, doch die Umstände haben sich geändert. Über eine Vereinbarung habe man das Planungsrecht über den Teil des Landkreises Lüchow-Dannenberg von diesem abgeleitet. Daher wurden alle Fragen mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg erörtert und dabei wurde bekannt, dass die Gemeinde Neu Darchau bestrebt sei, einen eigenen Hochwasserschutz zu realisieren. Die Samtgemeinde Elbtalaue und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) seien mit dieser Deichplanung beschäftigt und mittlerweile befinde man sich in einem konkreten Planungsstadium (Anlage 3).

 

Mit dem Planer Herrn König aus der Außenstelle Dannenberg habe er gesprochen und die gelbe Linie in Anlage 3 sei ein denkbarer Vorschlag für die Deichführung. Die Planung sei noch nicht zu Ende geführt. Die Brückenlinie des Landkreises rde nördlich des Kateminer Mühlenbachs verlaufen. Es gäbe dann zwei Linien. Die Brücke würde bis zur „Überfahrt“ auf Pfählen errichtet werden und links davon in eine Dammlage geführt werden. Diese Dammlage wäre auch einige Meter hoch und dadurch würde ein Trichter entstehen. Dieser Trichter könnte eine negative Auswirkung auf das Strömungsverhalten der Elbe haben und man sei nun bestrebt, die beiden Planungen so zu harmonisieren, dass es am Ende nur eine einzige Linie gebe. Es werde dazu ein gemeinsamer Termin mit den technischen Planernr Brücke und Deich, den Hochwasserplanern und auch Umweltexperten, Vertreter der Landkreiseneburg, chow-Dannenberg, Samtgemeinde Elbtalaue und NLWKN stattfinden um die fachlichen und rechtlichen Verfahren miteinander zu verknüpfen. Bei der landesplanerischen Feststellung gebe es eine von der Landesregierung vorgegebene Richtlinie. Eine der letzten Gliederungspunkte dieser Richtlinie befasse sich mit den Wechselwirkungen zu anderen Projekten. Dies wäre eine solche gliche Wechselwirkung.

 

Eine landesplanerische Feststellung stehe daher noch nicht fest. Mit dem Planfeststellungsverfahrennne erst begonnen werden, wenn die Linien feststehen, denn erst dann re eine Baugrunduntersuchung sinnvoll.

 

-EKR-

 

 

Abstimmungsergebnis:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlag N4 S 2,3 (922 KB)      
Anlage 2 2 131031 Folie 13, Variantenvorschlag I (178 KB) PDF-Dokument (116 KB)    

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