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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten  

Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Touristik Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.10.2013    
Zeit: 15:00 - 15:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wit bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Nahrstedt berichtet, dass der Landkreis auch für die bevorstehende „Grüne Woche 2014“ in Berlin wieder einen Kreiszuschuss in Höhe von 1.000 EUR bewilligen wird, dies sei am Rande der letzten Sitzung des Kreisausschusses vereinbart worden.

 

LR Nahrstedt stellt weiter fest, dass im Laufe der Woche in Lüneburg eine Fachtagung zum Thema „terverkehr“ stattgefunden hat. Schwerpunkt dieser Fachtagung war die Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene und das Binnenschiff und insoweit die Situation am Schiffshebewerk in Scharnebeck. Er führt aus, dass ein zusätzliches Hebewerk ca. 240 Millionen EUR kosten wird, die aus Bundesmitteln getragen werden müssen.

r eine positive Bewertung sprechen eindeutig die jetzige Engpassbewertung, der von allen Seiten positiv beschriebene Kosten-Nutzen-Effekt und die Nachhaltigkeit eines solchen Projektes. Insofern wird die Errichtung eines solchen Bauwerks von der ganzen Region als vordringlicher Bedarf eingeschätzt, der auch von Partnern in Salzgitter und Wolfsburg unterstützt wird.

LR Nahrstedt stellt abschließend fest, dass eine umfangreiche Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, auch wenn gegen das Projekt aus seiner Sicht keine Einwendungen bestehen sollten.

 

KR Scherf berichtet, dass bezüglich des weiteren Fortbestands der Süderelbe AG eine neue Rahmenvereinbarung geschlossen werden soll. Der Entwurf dieser Vereinbarung befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den beteiligten Nachbarkreisen, so dass die entsprechende Vorlage direkt in den Kreissauschuss eingebracht werden muss. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Reduzierung des bisherigen Zuschussbedarfes um 20 % (bisher 40.000 EUR/a, künftig 32.000 EUR/a)
  • die künftige Dauergestaltung der SAG gegenüber der bisherigen Regelung, alle fünf über den Fortbestand neu zu beschließen, dafür aber Einräumung eines zweijährigen Kündigungsrechts
  • Nachweispflicht der SAG, welche Dienstleistungen für die Landkreise erbracht wurden und dann entsprechende Rechnungstellung statt bisher pauschaler Zuschusszahlung.    

 

 

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