Auszug - Anfrage der Kreistagsfraktion CDU/Bündnis 21, RRP zum Thema Hochwasserschutz/Verbuschung
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Zu 1.:
Das Flächenverhältnis Rückschnittflächen zu prioritärem Lebensraum (LRT) lässt sich nicht ohne
Weiteres ermitteln. Für den Rückschnitt wurden aus Hochwasserschutzsicht nicht Gehölze kartiert, die zu beseitigen sind, sondern Bereiche festgelegt, die von Bewuchs frei zu halten sind. Diese Bereiche sind nicht zu 100% mit Gehölzen bewachsen. Dagegen wurden die LRT-Bereiche genau erfasst, aus den Zahlen lassen sich daher keine Flächenanteile ermitteln. Für den Rückschnitt sind derzeit Bereiche von insgesamt rd. 8,7 km² ermittelt worden. In dieser Fläche befanden sich bis Jahresanfang rd. 613.000 m² LRT-Gebiet und 805.000 m², die aufgrund eines Biberbaus nicht zurückgeschnitten werden durften (LRT-Bereiche und Biberburgen überlagern sich zum Teil). Geschätzt stehen ein Drittel bis die Hälfte aller Flächen unter dem weitreichenden Schutz, wobei dann noch nicht berücksichtigt wurde, dass viele Bäume auch aufgrund ihres Alters nicht entfernt werden dürfen.
Zu 2.:
Aufgrund aktueller Kartierungen, der Biosphärenreservatsverwaltung, die noch andauern, wurde seit Frühjahr/Sommer rd. 380.000 m² zusätzlicher LRT-Lebensraum ermittelt, mit einer Erhöhung dieses Wertes ist noch zu rechnen. In welchem Umfang Biotope neu in diesen Status hinein gewachsen sind und welchen Anteil eine Änderung des Kartierschlüssels ausmacht, ist, hier nicht bekannt.
Zu 3:
Eine seriöse Zahl kann hierzu nicht geliefert werden. Die bearbeiteten Flächen werden zwar digitalisiert, in vielen der bearbeiteten Bereiche können aber aufgrund der bestehenden Restriktionen (LRT, Biber, nur Bäume bis 10 Jahre) nur Unterwuchs und einige Büsche entfernt werden. Eine differenzierte Darstellung ist hier nicht möglich.
Zu 4.:
Sofern die Witterung und der Elbwasserstand es zulassen, soll in dieser Schnittsaison in der unter 3.) beschriebenen Form das gesamte Vorland rechts- und linkselbisch einmal "bearbeitet" werden.
Zu 5.:
Als Maßnahmen kommen eine manuelle bzw. maschinelle Entfernung und eine Beweidung in Betracht. Für beides gibt es begrenzende Faktoren, die es fraglich erscheinen lassen, ob dies auf Dauer kostenfrei zu erreichen ist. Hier wird auch das Land in der Pflicht gesehen, Lösungen mit zu erarbeiten und zu finanzieren. Der Arbeitskreis Elbe wird sich mit diesem Thema auseinander setzen.
Zu 6.:
Fördermittel gibt es derzeit nicht, die jetzigen Maßnahmen laufen auch kostenneutral.
Zu 7.:
Die Maßnahmen auf Flächen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) dürfen derzeit durchgeführt werden, ohne dass Kosten entstehen. Insofern behindert es momentan nicht den Rückschnitt, dass das Land immer noch keine offizielle Klärung mit dem Bund herbeigeführt hat. Das konnte mit der WSV so vereinbart werden. Fraglich ist, wie dies aussieht, wenn es um die Frage der Nachhaltigkeit geht und insofern Kosten entstehen könnten. Es wird daher immer noch die Verantwortung des Landes für eine Regelung gesehen.