Auszug - Änderung der Zweckvereinbarung über die Zusammenlegung der Telefonzentralen der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht - geänderte Zuständigkeit
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Krumböhmer berichtet, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 24.06.2013 dem Abschluss der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Telefonzentrale der Hansestadt Lüneburg zugestimmt hat (Vorlagennummer 2013/122).
Die Zweckvereinbarung sei der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Eine Rückmeldung von dort erfolgte erst am 27.07.2013 mit dem Ergebnis, dass es sich bei der Aufgabenwahrnehmung nicht um eine Aufgabenübertragung handele. Die Aufgaben der Telefonzentrale gehören zum Ressourcenmanagement. Insoweit komme nur eine mandatierende Aufgabendurchführung für die Hansestadt Lüneburg durch den Landkreis Lüneburg in Betracht.
Da der Landkreis Lüneburg nunmehr nur mit der Durchführung der Aufgabe der Telefonzentrale für die Hansestadt beauftragt werden soll, sei die Zuständigkeit des Kreistages nicht mehr gegeben. Die geänderte Zweckvereinbarung wurde daher dem Kreisausschuss am 09.09.2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Kreisausschuss stimmte der geänderten Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Telefonzentrale der Hansestadt Lüneburg einstimmig zu.
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