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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage von KTA Gödecke vom 15.09.2013 (Eingang: 15.09.2013); Hochwasserschutz  

Kreistag
TOP: Ö 16.5
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.09.2013    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2013/209 Anfrage von KTA Gödecke vom 15.09.2013 (Eingang: 15.09.2013);
Hochwasserschutz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage:

 

Die Anfrage lautet die wie folgt:

 

  1. In der Resolution des Landkreises Lüneburg ...zum nachhaltigen Schutz vor kommenden Hochwassern stehen zum Teil wortgleiche Fragestellungen und Schlussfolgerungen wie in dem Hochwasserschutzplan des Landes Niedersachsen, herausgegeben vom NLWKN im November 2006. Warum wurde in der Resolutions-Vorlage nicht auf diesen Hochwasserschutzplan des Landes Niedersachsen (Hochwasserschutzplan Untere Mittelelbe) verwiesen?

 

Antwort:

Die Resolution zum nachhaltigen Schutz vor kommenden Hochwassern ist im Kreistag am 24. Juni 2013 einstimmig beschlossen worden. Der Resolutionstext ist von allen Fraktionen gemeinsam erarbeitet worden. Daran war auch die Unabhängige-Fraktion des Fragestellers beteiligt. Die Frage sollte deshalb innerhalb der Kreistagsfraktionen geklärt werden.

 

 

  1. Weiden und andere Gehölzarten im Deichvorland wachsen bis zu 1 Meter jährlich. Gibt es genaue Berechnungen über die Zunahme der Verbuschung im Deichvorland pro Jahr und die daraus resultierenden Mindestmaßnahmen bezüglich des Rückschnitts?

 

Antwort:

Berechnungen über die jährliche Zunahme der Verbuschung im Deichvorland liegen uns nicht vor. Bei der Auswahl von Rückschnittflächen geht es vorrangig darum, den Bewuchs da zu beseitigen, wo es aus hydraulischen oder Gründen des Deichschutzes notwendig ist. Es geht nicht darum, einen bestimmten Prozentsatz der Gehölze zu beseitigen.“

 

KTA Gödecke stellt folgende Zusatzfrage: Wenn man nicht wisse, wie viel nachwächst, wie nne man wissen, wie viel es zurückzuschneiden gebe?

 

LR Nahrstedt erläutert, dass der Landkreis als untere Naturschutzbehörde mit dem Biosphärenreservat zusammen entscheidet, wo geschnitten wird. In der Regel werde bis auf den Stamm heruntergeschnitten. Dadurch komme es zu Nachwüchsen, die wiederum zu einem stärkeren Bewuchs führen als vorher. Zukünftig müsse man versuchen, die Bäume höher wachsen zu lassen. Der Umweltminister habe angekündigt, dass bis zum Frühjahr ein 2-D-Modell entwickelt werde um den Flussverlauf der Elbe zu ermitteln. Denn noch streite sich die Wissenschaft darüber, ob man ab 5 oder 30 Zentimeter von Verbuschung sprechen könne. Man müsse das 2-D-Modell im kommenden Frühjahr abwarten, dann könne man die Thematik im Umweltausschuss aufgreifen.

 

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