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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 04.09.2013 (Eingang: 05.09.2013); Resolution: Achtjährige Amtszeit der Bürgermeister und Landräte beibehalten  

Kreistag
TOP: Ö 11
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 23.09.2013    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2013/197 Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 04.09.2013 (Eingang: 05.09.2013);
Resolution: Achtjährige Amtszeit der Bürgermeister und Landräte beibehalten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ammoneit, BrittaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Blume begründet die Resolution. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass in Hannover an verschiedenen Stellen gegen die Interessen und Belange der Kommunen gearbeitet werde und dies keine kommunalfreundliche Politik sei. Die Verkürzung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten in Niedersachsen hre zu einer Schwächung der kommunalen Ebene. Landräte und Bürgermeister brauchen einen zeitlich hinreichenden Handlungsspielraum. Gegen eine Verkürzung spreche zudem, dass darunter die Attraktivität des Amtes als solches und auch die kommunale Selbstverwaltung leide. Es sei ein deutliches Votum, wenn sich sämtliche Spitzenverbände der kommunalen Ebene gegen eine Verkürzung aussprechen und seine Fraktion schließe sich dieser Wertung an. Ein entsprechendes Signal sollte an Hannover gesendet werden.

 

KTA Schröder-Ehlers stellt fest, dass diese Resolution eine Musterresolution sei, welche derzeit auf der Tagesordnung sämtlicher Räte und Gremien auftauche. Sie spreche sich für die Angleichung der Wahlzeiten vonten, Kreistagen und Hauptverwaltungsbeamten aus. Die CDU habe diese Regelung 2006 aufgebrochen. Damals gab es eine Synchronisierung. Durch das „Auseinanderdriften“ der Wahlzeiten der Hauptverwaltungsbeamten und der Räte entstehe eine große finanzielle Belastung für alle Kommunen. Zudem sei dies auch eine inhaltliche Belastung. Es gebe in Niedersachsen viele Kommunen, wo die Mehrheitsverhältnisse auseinandergehen, wo es Hauptverwaltungsbeamte gebe, die eine andere politische Herkunft haben als die sie tragenden Räte. Damit sei ein effektiveres Arbeiten vor Ort, was sich einst davon versprochen wurde, faktisch nicht mehr möglich. Es gebe Unruhen und Probleme in diesen Gemeinden. Eine Zusammenhrung der Wahlzeiten würde die Räte stärken. Es sei nicht Aufgabe der Hautpverwaltungsbeamten, die konzeptionelle und strategische Ausrichtung einer Kommune vorzunehmen. Die inhaltlichen Schwerpunkte, wie die Ausrichtung einer Gemeinde, seien Aufgabe der Räte und der Kreistage. Die Hauptverwaltungsbeamten haben die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Die kommunalen Spitzenverbände haben die Attraktivität des Amts in Frage gestellt, doch dies überwiegend auf die Besoldungshöhen bezogen und deshalb werde es eine Anpassung der Besoldung für die Hauptverwaltungsbeamten geben. Auch dazu sei der entsprechende Gesetzesentwurf in Vorbereitung. In diesem Zusammenhang werde auch die Grenze zur Wählbarkeit heraufgesetzt. Es werde schrittweise erfolgen, sodass ab 2021 die Synchronisierung abgeschlossen sei.

 

KTA Glodzei findet nicht, dass sich die achtjährige Amtszeit bewährt hat und trägt die Resolution nicht mit. Die Angleichung der Wahlzeiten sei aus Sicht der Fraktion Die Grünen ein richtiger Schritt. Ihm sei nicht klar, warum ein auf fünf Jahre gewähltes Verwaltungsoberhaupt nicht oder schlechter in der Lage sein sollte, mit komplexen Problemstellungen umzugehen und warum das Verwaltungsoberhaupt nicht wiedergewählt werden sollte, wenn die Bürgerinnen und Bürger zufrieden mit seiner Arbeit waren. Ob die Ehrenamtlichen in Räten und Kreistagen zum Anhängsel der oder des Hauptverwaltungsbeamtenkandidaten werden, hänge von der Gestaltung des Wahlkampfes ab. Er sei zuversichtlich, dass man wieder zu einer stärkeren inhaltlichen Ausrichtung komme.

 

KTA Plaschka chte sich den Argumenten von KTA Blume nicht verschließen. Die Demokratie lebe jedoch von personellem Wechsel. Es mache aus ihrer Sicht Sinn, die Amtszeit zu verkürzen und die Wahlen zusammenzulegen. Durch neue Hauptverwaltungsbeamte werden Schwung und neue Ideen hineingetragen und es werde kein „regionaler Fürst“ aufgebaut. Dies sei im Sinne der Demokratie.

 

KTA Dziuba-Busch geht auf die Äerungen von KTA Schröder-Ehlers ein, dass die Aufgabe des Hauptverwaltungsbeamten sei, die Verwaltung zu führen und das operative Geschäft optimal zu systematisieren und strukturieren. Dies könne man über einen längeren Zeitraum besser aufbauen und eine Person an ihrer Arbeit messen. Sei jemand nur fünf Jahre gewählt, könne er vieles anfangen, doch nicht mehr zu Ende führen, da er im letzten Amtsjahr bereits mit dem Wahlkampf befasst sei. Es sei Aufgabe des Hautpverwaltungsbeamten, das operative Geschäft zuhren und die Beschlüsse der Politik vernünftig umzusetzen. Dies gehe in acht Jahren besser als in fünf Jahren.

 

KTA Kamp hat keinen Zweifel, dass sich im Hinblick auf die Hauptverwaltungsbeamten Qualität auch durchsetzen wird. Wer seine Arbeit gut mache, werde wiedergewählt werden. Eine Reform sei dringend notwendig. Es gebe genügend Vor- und Nachteile, aber letztlich überwiegen die Vorteile einer Amtszeitverkürzung und daher lehne seine Fraktion diese Resolution ab.

 

KTA Blume stellt nochmals heraus, dass die kommunalen Spitzenverbände mehrfach und deutlich Stellung bezogen haben. Er sei gespannt, wie diese Entscheidung vor den kommunalen Spitzenverbänden erläutert werde.

 

KTA Schröder-Ehlers macht deutlich, dass es aus Sicht der SPD-Fraktion Veränderungsnotwendigkeiten gibt. Es wurde festgestellt, dass das von der CDU in 2006 eingeführte Verfahren zu Verschiebungen und Ungleichgewichten geführt habe und als Folge dessen auch die Wahlbeteiligung bei separat stattfindenden Wahlen gelitten habe. Es sei das Recht der Spitzenverbände Stellung zu nehmen. Es sei aber auch das Recht des Landes, Gesetze auf Reformbedürftigkeit hin zu überprüfen. Es sei nicht von jetzt auf gleich umsetzbar, sodass es zunächst eine Übergangszeit geben werde.

 

-34-

Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit

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